Todesstrafe
29.07.2008 um 21:26P.S. Wer anderen das Leben nimmt, hat sein Recht auf Freiheit im umfassendsten Sinne verwirkt, er hatte seinen Spaß, als er das Verbrechen beging.
Cockie schrieb:Und wie war es mit dem Kerl der eschon mehrfach Kinder vergewaltigte nach 4 Jahren wieder raus kam und das nächste um die Ecke brachte? Ist das Gerecht? Ist das gut aufgeteilt? Wo manch einer für Schulden 2 Jahre im bau gehen muss ist das doch wohl lachhaft.Unterscheide mal zwischen Vergewaltigung mit und ohne Todesfolge, das macht rein rechtlich nämlich einen Unterschied. Bei letzterem liegt die Mindeststrafe bei 10 Jahren, bei ersterem bei 5. Die Höchststrafe eben weit drüber.
Cockie schrieb:Wieso hört man so selten von einem Bankräuber das er nach 3 Jahren wieder raus darf wegen guter Führung? Bekommt der seelischen Beistand weil er eventuell psychisch nicht mehr kann? Nein bekommt er nicht aber ein Mörder und Vergewaltiger da wird untersucht und geschaut und wie man das verhindern kann, die dürfen sich teils in ne Klapsse ausruhen.Weißt du warum man davon nix hört? Die Antwort ist so banal. Weil es die Leute nen "Sch..." interessiert. Informationen sind Ware. Und meine Waren will ich verkaufen. Die Leute lesen leider lieber über freigelassene Kinderschänder und Mörder, als über freigelassene Bankräuber.