Todesstrafe
17.11.2020 um 14:16@sacredheart Ich kenne Wendy Camina nicht, aber ich versuche halt nachzuvollziehen, warum mein Opa so eine Einstellung hatte. Egal wie alt man wird, geht einem sowas halt immer durch den Kopf.
Ben1990 schrieb:und das halte ich für fragwürdig, denn warum sollte denn in dem Fall das Recht darauf, nicht unerlaubt gefilmt zu werden, über dem Punkt stehen, somit eine schwerwiegendere Straftat aufzudecken?Das verstehe ich auch nicht. Es geht ja nur verdeckt. Oder soll man einen bewaffneten Bankräuber fragen, ob man filmen darf?
allmotlEY schrieb:Manchmal habe ich das Gefühl, dass das Rechtssystem den Tätern hilft.Das ist aber nur ein Gefühl. Und Gefühle helfen leider nicht. Auch wenn ich es teilweise verstehen kann.
allmotlEY schrieb:Vieles wird vor Gericht gar nicht als Beweismittel zugelassen, so z.B. heimliche Filmaufnahmen. Es ist wirklich schwer, als Kläger zu gewinnen.das stimmt so nicht
Weniger streng ist der Gesetzgeber demgegenüber bei visuellem Material wie Fotos oder Videos. „Heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind vor Gericht in Grenzen zugelassen und als Beweise verwertbar“, sagt Rechtsanwalt Jörn Linnertz. Wer also etwa einen Detektiv engagiert, damit dieser womöglich kompromittierende Fotos des Ex-Partners schießt, könnte diese Bilder im Falle des Falles in einem Scheidungsverfahren als Beweise gegen den anderen vor Gericht nutzen. Meist macht das nur nach dem geltenden Familienrecht wenig Sinn. Im Arbeitsrecht ist eine dauernde Videoüberwachung verboten. Auch darf die Videoüberwachung durch eine Tonaufzeichnung nicht zum Abhören werden.Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/haben-heimlich-aufgenommene-mitschnitte-fotos-videos-beweiskraft
Doch auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind rechtlich problematisch. Denn sie können die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzen, wenn sie ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Eine unerlaubte Veröffentlichung kann je nach Kontext auch Tatbestände der Ehrdelikte erfüllen. Schmerzensgeld droht ebenso.
allmotlEY schrieb:Manchmal habe ich das Gefühl, dass das Rechtssystem den Tätern hilft.Das sehe ich ähnlich. Besonders dann, wenn aufgrund von z.B. Verfahrensfehlern, abgeleaufener Fristen oder sonstigem Unsinn Triebtäter, Mörder, Kinderschänder, Terriristen, etc. frei gelassen werden "müssen".
Gucky87 schrieb:wenn aufgrund von z.B. Verfahrensfehlern, abgeleaufener Fristen oder sonstigem Unsinn Triebtäter, Mörder, Kinderschänder, Terriristen, etc. frei gelassen werden "müssen".Man sollte bürokratischen Hürden anders bewerten. Niemals dürfen sie zur Freilassung führen. Das finde ich unverhältnismäßig.
sacredheart schrieb am 17.11.2020:Ich stelle mir immer vor: Wie wäre das selbst in einer Todeszelle zu sitzen und zu wissen, man ist unschuldig.Genau darüber habe ich auch schon oft nachgedacht.
Tussinelda schrieb am 17.11.2020:Doch auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind rechtlich problematisch. Denn sie können die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzen, wenn sie ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Eine unerlaubte Veröffentlichung kann je nach Kontext auch Tatbestände der Ehrdelikte erfüllen. Schmerzensgeld droht ebenso.Hier sollte ergänzend noch der Paragraph 201a StGB genannt werden. Da geht es um heimliche Bildaufnahmen. Der Link bezog sich ja auf Tonaufnahmen. Die technischen Ausspäh- und Abhörvorrichtungen können eingezogen werden.
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/haben-heimlich-aufgenommene-mitschnitte-fotos-videos-beweiskraft
Tussinelda schrieb:erstens bitte richtig zitieren, zweitens ging es um Bildaufnahmen, guck halt mal, worauf ich mich bezog, ansonsten @E bitte die anderen. DankeWie richtig zitieren ? Ist der nachstehende Text nicht von Dir ?
Tussinelda schrieb am 17.11.2020:Weniger streng ist der Gesetzgeber demgegenüber bei visuellem Material wie Fotos oder Videos. „Heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind vor Gericht in Grenzen zugelassen und als Beweise verwertbar“, sagt Rechtsanwalt Jörn Linnertz. Wer also etwa einen Detektiv engagiert, damit dieser womöglich kompromittierende Fotos des Ex-Partners schießt, könnte diese Bilder im Falle des Falles in einem Scheidungsverfahren als Beweise gegen den anderen vor Gericht nutzen. Meist macht das nur nach dem geltenden Familienrecht wenig Sinn. Im Arbeitsrecht ist eine dauernde Videoüberwachung verboten. Auch darf die Videoüberwachung durch eine Tonaufzeichnung nicht zum Abhören werden.Ich bezog mich auf den Link. Da fehlt, wie ich meine, der von mir erwähnte Paragraph. Darin geht es nämlich um die Bildaufnahmen. Der im Link genannte Paragraph bezieht sich auf Tonaufnahmen. Das wollte ich erwähnen.
Doch auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind rechtlich problematisch. Denn sie können die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzen, wenn sie ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Eine unerlaubte Veröffentlichung kann je nach Kontext auch Tatbestände der Ehrdelikte erfüllen. Schmerzensgeld droht ebenso.
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/haben-heimlich-aufgenommene-mitschnitte-fotos-videos-beweiskraft
Tussinelda schrieb:nee, den Text hab ich nicht geschrieben, sondern ich habe aus einem link zitiert, Du zitierst mich und somit ist nicht kenntlich, ob dies aus dem link oder von mir ist.Okay...dann haben wir es ja jetzt. Ist aber auch ein wenig OT geworden, fürchte ich. Aber der Thread ist ja auch schon fast 16 Jahre alt.
pharmi schrieb:Entweder per Kopf oder Genickschuss. So würde der Totgeweihte wenigstens nicht leiden.Na, die Giftspritze ist da, wenn überhaupt, schon die humanere Form im Vergleich. Nach der ersten Injektion verliert der Betroffene rasch das Bewusstssein, nach weiteren Injektionen tritt der Tod durch Atemstillstand und Herzlähmung ein.
Fände ich auf jeden Fall humaner als Gaskammer, elektrischer Stuhl oder mit Gift hinrichten.