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Geschwisterliebe, Inzest!

2.780 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Liebe, Sexualität, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:46
Schön wie manche sich Fehler eingestehen können und gleichzeitig Moralapostel sein^^


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:47
@Interested
Wiederholt verstehst du nicht worum es geht. Pädophile können es so rational finden wie sie wollen, sie fügen einem anderen menschen einen Schaden zu. Der Bruder, der mit der Schwester in ihrem Einverständnis schläft tut das aber nicht. Es geht darum, ob das Gesetz rational ist und nicht um die Handlung.

Btw. wurde dein Kommentar gekennzeichnet. " ist gemeinhin Symbol für ein Zitat.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:47
Wenn hier nicht bald wieder Ansätze einer vernünftigen Diskussionskultur sichtbar werden, werden hier Konseuenzen gezogen.

Man kann auch kontroverse Themen sachlich diskutieren, kein Grund, hier in Beleidigungen auszubrechen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:48
@Hornisse
Ja mir wird schlecht wenn ich mir homosexuelle Interaktionen vorstellen müsste, tue ich nicht. Muss ich's schön finden?


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:56
§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten.


(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
.
http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Beischlaf= Vaginalverkehr
andere sexuelle Praktiken= nunja alles andere

So ist nunmal das deutsche Gesetz.
Definiere leibliche Geschwister! Es steht in diesem Gesetzestext nix davon, dass es um reinen vaginalen Verkehr geht -und Deine Interpretation stimmt auch nicht!

@SethSteiner
Zitat von SethSteinerSethSteiner schrieb:ist jedes Tabu, welches nicht rational begründet werden kann, kein Tabu.. und jetzt?
DAS hast Du geschrieben. Jedes ist nicht plötzlich manches, weil Du es gerne so verdrehst...

Sorry, jetzt bin ich aber wirklich weg!





.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:56
. Der Bruder, der mit der Schwester in ihrem Einverständnis schläft tut das aber nicht.G
Aber mir als Elternteil könnte er schade indem ich psychisch daran zu Grunde gehe


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:57
@Interested
Nur für dich, obwohl dir schon Quellen genannt wurden Beitrag von demented (Seite 80)

Lesen ist nicht deine Stärke?


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 20:59
@cassiopeia88

Scheinbar Deine nicht. Der § steht ja da oben...Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Du kannst gerne auch den link benutzen, ich hab da nix verändert. Weiterhin kannst Du gerne das Wort Beischlaf googlen...gerne auch einen Anwalt fragen....


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:01
@Interested

Langsam machst du mich sauer, wer ahnungslos ist sollte nicht versuchen sich über andere zu stellen
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei.



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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:02
@Interested
Ja habe ich auch selbst geschrieben und mene Frage war: "Und?", denn ich wüsste gerne was daran so schlimm wäre.

Übrigens wurde dir doch schon aufgezeigt, dass Beischlaf im Recht etwas anderes bedeutet.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:06
Und nochmehr für dich @Interested
, auch wenn ich es hasse, Menschen die anscheinend nicht in der Lage sind wenigstens das was sie behaupten zu googlen.
Juristische Terminologie

Juristisch unterscheidet man zwischen:

„Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
„eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[7]
Zusätzlich gibt und gab es:

„sexuelle Handlungen“ beziehungsweise „geschlechtliche Handlungen“ sind dagegen alles, auch abseits des Geschlechtsverkehrs, wie beispielsweise Petting, mutuelle Masturbation. Handlungen ohne Körperkontakt sind beim Verleiten zu „geschlechtlichen Handlungen an sich selbst“, um andere zu erregen, pönalisiert. (
Wikipedia: Geschlechtsverkehr#Juristische Terminologie

Wo genau ist meine Definition falsch? Ich sehe gerade, ich lag in einer Kleinigkeit falsch, seltsam, dass beim § 173 nur der Vaginalverkehr als Beischlaf gehandelt wird.

Deutsche Gesetze sind kompliziert :)


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:12
@SethSteiner
Brauchst jetzt gar nicht ablenken...das hast Du geschrieben und auch so gemeint. Du meinst JEDES Tabu - und?

Fein, wir sind so grundsätzlich verschieden - das ist auch gut so. Deine Toleranz für Tabus geht mir persönlich eindeutig zu weit^^

@cassiopeia88

Das hatten wir doch schon...da hast Du die Jungs einfach rausgelassen. Steht da ja nicht, existiert also auch nicht ;)

Also haben männl. Geschlechtspartner keinen Beischlaf...okay...gut, dass Du da bist um so dummen Menschen wir mir Beischlaf zu erklären...und für mich zu goolen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:13
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Viel Spaß mit all den Pädophilen, sie können ihre 'Liebe' auch rational begründen, sogar körperlich untermauern, weil sie bei Frauen keinen hoch kriegen...
Sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern sind aber nicht einvernehmlich, schon alleine wegen des Machtgefälles und der Beinflussbarkeit der Kinder. Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit einvernehmlichen Inzestbeziehungen unter mündigen Erwachsenen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:13
@Interested

Das ist ja einer der Gründe, weshalb dieses Gesetz so inkonsequent ist.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:14
Ich werde es mal versuchen. Ein Gesetz gegen Inzucht ist gerechtfertigt.
Neben dem moralischen Standpunkt, der ja in Form der Meinungsäußerung noch jedem selbst überlassen sein mag, ganz einfach aufgrund der signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit, missgebildete Kinder zu zeugen.

Gäbe man einer Geschwisterehe den staatlichen Seegen, mit allen Vergünstigungen etc. würde erstens die Hemmschwelle bei entsprechend veranlagten Menschen sinken, zweitens logischerweise mehr missgebildete Kinder gezeugt, die neben ihren körperlichen Defiziten später auch noch unter der gesellschaftlichen Stigmatisierung zu leiden hätten.

Drittens wäre dann doch wieder der moralische Aspekt. Denn es mag jeder seine Meinung diesbezüglich frei vertreten, nicht vertreten kann man jedoch die Folgen für die Kinder, welche durch Inzest entstehen.

Man sollte Toleranz einfach nicht zwanghaft, ja krankhaft leben und sie inflationär auf alles anwenden, nur um vermeintlich gleiche Rechte durchzuboxen. Sonst müsste man konsequenterweise auch Sexualdelikte mit Todefolge straffrei stellen, denn der Täter kann nichts für seine Veranlagung. Gleiches Recht für alle. Jeder darf seinen Neigungen nachgehen. Raubüberfälle sollten wir dann auch beklatschen, denn auch hier, handelt der Betreffende oft zwanghaft oder aus der Not heraus.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:15
@Banana_Joe

Also niemandem erlauben behinderte Kinder zu zeugen! Gute Idee, wo kann ich unterschreiben?


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:17
@Interested
Nein, ich schrieb nicht JEDES Tabu.

@Banana_Joe
Eugenik ist kein Argument.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:17
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Scheinbar Deine nicht. Der § steht ja da oben...Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Du kannst gerne auch den link benutzen, ich hab da nix verändert. Weiterhin kannst Du gerne das Wort Beischlaf googlen...gerne auch einen Anwalt fragen....
Was ist so schwer daran zu verstehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "Beischlaf" (= heterosexueller vaginaler Geschlechtsverkehr) und "beischlafähnlichen Handlungen (= Anal-, Oral-, usw.-Verkehr, egal ob homo- oder heterosexuell). Das Inzestverbot verbietet einzig und allein den heterosexuellen vaginalen Geschlechtsverkehr. Alle anderen sexuellen Handlungen sind straffrei.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:20
@Banana_Joe
Zitat von Banana_JoeBanana_Joe schrieb:Neben dem moralischen Standpunkt, der ja in Form der Meinungsäußerung noch jedem selbst überlassen sein mag, ganz einfach aufgrund der signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit, missgebildete Kinder zu zeugen.
Das mit den Wahrscheinlichkeiten ist so eine Sache. Wenn die Wahrscheinlichkeit für eine rezessiv vererbbare Genschädigung in der Gesamtbevölkerung bei 0,1% liegt und bei Halbgeschwistern 25% höher ist, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit bei Halbgeschwistern?


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:22
Hmmm
:D


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:22
@Bleistift
0,125%... wenn man es so interpretiert, wie @OliverS es vermutlich gemeint hat.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:25
Zitat von SethSteinerSethSteiner schrieb:Eugenik ist kein Argument.
Das ist eigentlich das einzige Argument jenseits von persönlichen Sittlichkeitsvorstellungen. Also ich wäre schon dafür, dass entsprechende Personen keine Kinder kriegen. Das ist aber keine Begründung um den Inzest selbst zu verbieten.


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:25
"Da das strafrechtliche Inzestverbot nur ein eng umgrenztes Verhalten zum Gegenstand hat und die Möglichkeiten intimer Kommunikation nur punktuell verkürzt, werden die Betroffenen auch nicht in eine mit der Achtung der Menschenwürde unvereinbare ausweglose Lage versetzt."

Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/07/2-bvr-392-07-1.php


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:26
@Banana_Joe
Zitat von Banana_JoeBanana_Joe schrieb:Man sollte Toleranz einfach nicht zwanghaft, ja krankhaft leben und sie inflationär auf alles anwenden, nur um vermeintlich gleiche Rechte durchzuboxen.
Ja,so seh ich das auch.

Und egal wie viele Paragraphen hier gepostet werden,macht es die Sache nicht besser.
Es ist und bleibt eine für mich abstossende Angelegenheit...


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Geschwisterliebe, Inzest!

29.09.2013 um 21:27
Man sollte nun auch nicht irrtümlich versuchen Vernunft durch Paragraphen zu ersetzen.


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