Geschwisterliebe, Inzest!
29.09.2013 um 20:46Schön wie manche sich Fehler eingestehen können und gleichzeitig Moralapostel sein^^
cassiopeia88 schrieb:Beischlaf= VaginalverkehrDefiniere leibliche Geschwister! Es steht in diesem Gesetzestext nix davon, dass es um reinen vaginalen Verkehr geht -und Deine Interpretation stimmt auch nicht!
andere sexuelle Praktiken= nunja alles andere
So ist nunmal das deutsche Gesetz.
SethSteiner schrieb:ist jedes Tabu, welches nicht rational begründet werden kann, kein Tabu.. und jetzt?DAS hast Du geschrieben. Jedes ist nicht plötzlich manches, weil Du es gerne so verdrehst...
. Der Bruder, der mit der Schwester in ihrem Einverständnis schläft tut das aber nicht.GAber mir als Elternteil könnte er schade indem ich psychisch daran zu Grunde gehe
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei.
Juristische Terminologie
Juristisch unterscheidet man zwischen:
„Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
„eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[7]
Zusätzlich gibt und gab es:Wikipedia: Geschlechtsverkehr#Juristische Terminologie
„sexuelle Handlungen“ beziehungsweise „geschlechtliche Handlungen“ sind dagegen alles, auch abseits des Geschlechtsverkehrs, wie beispielsweise Petting, mutuelle Masturbation. Handlungen ohne Körperkontakt sind beim Verleiten zu „geschlechtlichen Handlungen an sich selbst“, um andere zu erregen, pönalisiert. (
Interested schrieb:Viel Spaß mit all den Pädophilen, sie können ihre 'Liebe' auch rational begründen, sogar körperlich untermauern, weil sie bei Frauen keinen hoch kriegen...Sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern sind aber nicht einvernehmlich, schon alleine wegen des Machtgefälles und der Beinflussbarkeit der Kinder. Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit einvernehmlichen Inzestbeziehungen unter mündigen Erwachsenen.
Interested schrieb:Scheinbar Deine nicht. Der § steht ja da oben...Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Du kannst gerne auch den link benutzen, ich hab da nix verändert. Weiterhin kannst Du gerne das Wort Beischlaf googlen...gerne auch einen Anwalt fragen....Was ist so schwer daran zu verstehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "Beischlaf" (= heterosexueller vaginaler Geschlechtsverkehr) und "beischlafähnlichen Handlungen (= Anal-, Oral-, usw.-Verkehr, egal ob homo- oder heterosexuell). Das Inzestverbot verbietet einzig und allein den heterosexuellen vaginalen Geschlechtsverkehr. Alle anderen sexuellen Handlungen sind straffrei.
Banana_Joe schrieb:Neben dem moralischen Standpunkt, der ja in Form der Meinungsäußerung noch jedem selbst überlassen sein mag, ganz einfach aufgrund der signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit, missgebildete Kinder zu zeugen.Das mit den Wahrscheinlichkeiten ist so eine Sache. Wenn die Wahrscheinlichkeit für eine rezessiv vererbbare Genschädigung in der Gesamtbevölkerung bei 0,1% liegt und bei Halbgeschwistern 25% höher ist, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit bei Halbgeschwistern?
SethSteiner schrieb:Eugenik ist kein Argument.Das ist eigentlich das einzige Argument jenseits von persönlichen Sittlichkeitsvorstellungen. Also ich wäre schon dafür, dass entsprechende Personen keine Kinder kriegen. Das ist aber keine Begründung um den Inzest selbst zu verbieten.
Banana_Joe schrieb:Man sollte Toleranz einfach nicht zwanghaft, ja krankhaft leben und sie inflationär auf alles anwenden, nur um vermeintlich gleiche Rechte durchzuboxen.Ja,so seh ich das auch.