@KältezeitKältezeit schrieb:OK, Beispiel: Der Bruder poppt mit seiner Schwester... die Schwester macht das nicht freiwillig und meldet das der Polizei.
Situation hier und heute, wo Inzest verboten ist:
Möglichkeit 1: Das Gericht glaubt der Schwester. Der Bruder wird wegen Vergewaltigung oder wenigstens sexuellem Missbrauch verurteilt (zusätzliche Verurteilung wegen Inzest ist meines Wissens nicht üblich. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren).
Möglichkeit 2: Das Gericht glaubt dem Bruder und geht von einvernehmlichen Sex aus. In diesem Fall hätten beide Partner eine Strafe wegen Inzest zu befürchten, sofern über 18 Jahre alt.
Situation in einem Paralleluniversum, wo Inzest erlaubt ist:
Möglichkeit 1: Das Gericht glaubt der Schwester. Der Bruder wird wegen Vergewaltigung oder wenigstens sexuellem Missbrauch verurteilt.
Möglichkeit 2: Das Gericht glaubt dem Bruder und geht von einvernehmlichen Sex aus. Keiner wird bestraft.
Wieso ist nun die Situation im Paralleluniversum so viel unerträglicher als im realen?
Kältezeit schrieb:Und wo will man da Grenzen ziehen? Darf der Papa dann auch mit der Tochter?
Ja, wobei ich bei innerfamiliären Liebesbeziehungen generell ein Schutzalter von 18 Jahren befürworten würde, das auch für homosexuelle Handlungen und Adoptivgeschwister/-kinder gelten sollte (letztere Fälle werden bislang überhaupt nicht abgedeckt). So lässt sich halbwegs sicherstellen, dass a) familiäre Abhängigkeiten nicht ausgenutzt werden und b) alle Beteiligten reif genug sind um zu wissen, worauf sie sich einlassen.
@KcKc schrieb:Doch, das kann ein Maßstab sein!
Weil nicht jeder alleine für sich in seinem Universum lebt, sondern in einer Gesellschaft! Die Gesellschaft, genauer gesagt ihre Mitglieder, stellen Regeln für ihren Umgang untereinander auf, die auf Glauben, auf Wissenschaft, auf Humanismus, auf sonstwas beruhen können.
In unseren Breiten ist es auch gesellschaftlicher Konsens, den Menschen größtmögliche Freiheit zu gewähren, sofern die Rechte Dritter davon nicht berührt werden. Wer Sex mit Menschen des gleichen Geschlechts haben oder sich von einer Domina auspeitschen lassen möchte, darf das tun, obwohl ein Großteil der Gesellschaft das als merkwürdig, eklig, krank und nicht ihren privaten Glaubens- oder Moralvorstellungen empfindet. Die Grenze ausgerechnet bei Inzest (genauer gesagt: Vaginalverkehr, alles andere ist ja eh straffrei) zu ziehen, ist völlig willkürlich.
@InterestedInterested schrieb:Mich wundert, dass Du Dich nicht an Deine eigenen Beiträge erinnerst!
Steht dort nicht, UNFREIWILLIG?
Sobald es unfreiwillig ist, ist es ohnehin strafbar, ganz egal, ob Inzest oder nicht. Die Abschaffung des Inzestparagrafen würde diesen Fall gar nicht berühren. Und der bestehende Inzestparagraf macht es für das Gericht nicht leichter, zu entscheiden, ob es eine Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex war.