@Solifuga Solifuga schrieb:Nein, ist es nicht, denn da werden ganz eindeutig die Rechte Dritter verletzt. Bei Mord muss ich das wohl nicht weiter ausführen, bei Kindesmissbrauch ist sich die Psychologie heute nach langen Debatten einig, dass Kinder mangels Überblick über die Tragweite gar nicht "freiwillig" mitmachen können. Das ist keineswegs willkürlich aus dem Hut gezogen.
Tja, der Pädo wird dir dann erzählen, dass die Kinder doch eigentlich total unterschätzt sind und viel reifer, was aber nur er versteht und überhaupt, die Unschuldigkeit sei doch der Beweis reinster Liebe, blablabla...
Alles Schönrederei, mit der er sich rechtfertigen will.
@SethSteiner Es sind und bleiben willkürlich gezogene Grenzen und willkürlich gegebene, gesetzliche Regelungen.
Das kannst du drehen und wenden und versuchen, es schön zu reden, wie du willst.
Die Einstufung von Mord als Verbrechen ist willkürlich.
Die Einstufung von Kindesmissbrauch als Verbrechen ist willkürlich.
Und ebenfalls die Einstufung von Inzest, auch das ist pure Willkür.
Gesetze werden immer willkürlich gegeben und festgelegt.
Mit deinen Anführungen von wegen ,,bei der einen Sache werden Menschen verletzt, bei der anderen nicht", gibst du lediglich Argumente FÜR oder GEGEN einen Grenzzug.
Es ändert nichts an der Willkür.
Und für mich ist Inzest zurecht als Verbrechen einzustufen, ich empfinde es als widerlich und falsch. Das ist meine Meinung dazu.