@Prof.nixblick Prof.nixblick schrieb:Weil bei Homosexuellen Handlungen (im besten Fall) kein Verwandtschaftsgrad der 1. oder 2. Art besteht.
Wenn du meinst...
Wenn die Verwandten aber keine Kinder bekommen kommt es auf dasselbe hinaus.
Prof.nixblick schrieb:Mit ein paar Ausnahmen darfst Du sagen was Du willst. Allerdings, wenn Du frei äußerst dein Schwester zu lieben (was Du auch darfst) ist das noch keine Straftat. Erst wenn Du es tust!
Hätte ich eine Schwester und würde ich sie lieben würde ich das auch tun und auf den Staat pfeifen! Ich lass mir doch nicht meine Liebe vorschreiben. Wenn mir der Staat meine Freundin verbieten würde - ich würde wahrscheinlich auswandern oder ihn stürzen.
Ich weiß nicht, ob du jemanden liebst, aber was würdest
du tun, wenn du diese Person nicht lieben dürftest?
Prof.nixblick schrieb:Abgesehen davon, dass Strafen nichts bringen (Leipziger Inzestpaar), willst Du echt etwas erlauben dessen Konsequenzen für Dich als Staat teuer sind?
Verstehe ich nicht... Was kostet es mich als Staat, wenn Geschwisterliebe erlaubt ist? Solange sie kein Hart4 beantragen nichts.
Und wenn du meinst, dass das Gefängnis mich was kosten würde - ich dachte, Inzest ist schon verboten? Ich weiß zwar mit meinen 14 Jahren nicht, ob man dafür auch schon ins Gefängnis kommt, aber wenn ja leben die da ja auch schon auf Staatskosten.
Und wenn du wirklich keinen Cent für Gefängnis ausgeben willst - führen wir doch die Todesstrafe wieder ein und töten einfach alle Verbrecher. Da verdienen dann die Totengräber.
Prof.nixblick schrieb:Okay, dann erlauben wir Morde, aber wenn dabei einer stirbt gibts Ärger?
Ist doch was anderes.
Mord geht gegen die Menschenrechte, Sex zu haben nicht. Erst wenn ein behindertes Kind aus einer Inzestfamilie zustande kommt.
Somit auch nur den Teil unter Strafe setzen.