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Geschwisterliebe, Inzest!

2.780 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Liebe, Sexualität, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:16
@SethSteiner

soll ich jetzt anfangen zu sondieren welche gesetzte für unsere gesellschaft zumutbar sind und welche nicht?
dazu bin ich leider nicht in der position.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:20
@Lazarus71
@Eya

Den Link den @praiseway gepostet hat sollte sich wirklich jeder mal durchlesen. Ist wirklich interessant. Da sind auch viele Paradoxien rund um den Paragraphen gut erläutert. Alles in allem kann ich mich den Gründen die ich bis jetzt so gelesen habe dort nur anschliessen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:21
@SUPERVISOR1982
Wenn man eine Position vertritt, sagen wir mal Inzest sollte Verboten sein, dann sollte man das auch begründen können und wie geht das leichter als auf ein Land zu verweisen, in dem es nicht verboten ist und das deswegen "leidet"? Wäre doch mal ein Argument, wenn man mal richtige Auswirkungen vorlegen würde.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:21
An die "Juristen" unter uns: Ich frage mich gerade, wie der Ödipus-Fall zu entscheiden wäre: Wußte nichts, stellt sich erst im Nachhinein heraus.
Na gut. Bis hadin war es straffrei, da Vorsatz weg, ab da strafbar.
@OliverS
Eine solche Situatuion müßt ihr finden und an die Medien geben.
Allerdings müßte man sich dann auch frage, ob der 40 jährige Mann denn nicht auch seine zwanzigjährige Tochter knallen können sollte. Etwas schwieriger aufgrund der Rangfolge, aber:
Und wie wäre es mit einem Recht alten Sohn /Bruder 35 mit einer recht alten Tochter /Schwester 18. Das hätte wird dann wieder diese szbtiele Verflechtungen... Fragen, fragen, nichts als unbehagen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:28
@SethSteiner

deine position besteht doch auch nur aus forderungen die mich bewegen sollen endlich einzulenken bzw. nachzugeben um dir gerecht zu werden. darauf lasse ich mich nicht ein, meine ansichten beruhen auf grundlagen die ich vertreten kann. und du auf deine, ne klassische pattsituation eben.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:30
Eine klassische Pattsituation besteht daraus, dass man gleichwertige Argumente gegeneinander aufwiegt, nicht darin dass die befüwortende Partei keine Argumente vorlegen kann.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:31
Das Festhalten am Inzestverbot wird immer wieder damit begründet, dass Inzest ein althergebrachtes Tabu sei, das tief in der gesellschaftlichen Moral verankert sei. Das klingt ja zunächst mal plausibel. Inzest ist tabu, also praktizieren wir das besser nicht – besser noch, wir verbieten es. Ist ja auch logisch. Die Mehrheit der Bevölkerung findet Inzest abstoßend und ekelhaft, also brauchen wir unbedingt ein Gesetz, das Inzest verbietet. Und zwar eines, das Inzest selbst dann verbietet, wenn er niemanden schadet und wenn er unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt findet. Inzest ist einfach krank, abartig und gehört verboten. Basta!

Aber was wird da eigentlich tabuisiert? Was ist mit der ominösen Dunkelziffer und dem heimlichen Inzest? Was ist mit den Paaren, die unerkannt unter unbescholtenen Bürgern leben und verschweigen, dass sie eigentlich Inzestpaare sind? Niemand käme auf die Idee, bei denen etwas so abartiges wie Inzest zu erwarten. Dass eines der Paare, die RTL kürzlich zu “7 Tagen Sex” verdonnerte, ein Halbgeschwisterpaar war, übertraf jedenfalls schlichtweg die Vorstellungskraft der Produzenten. Wie kann das passieren? Wenn Inzest derart abartig und ekelhaft ist, wie kann ein ganzes Fernsehteam mit einem Inzestpaar über Wochen oder Monate zusammen arbeiten und nichts, aber auch überhaupt nichts bemerken?

Woran das liegt? Weil die Sache an sich völlig unspektakulär ist. Geschwister oder Halbgeschwister, die eine heimliche Inzestbeziehung führen, unterscheiden sich für Außenstehende nicht von anderen Paaren. Es riecht nicht nach Schwefel, wenn sie sich küssen und es tut sich auch nicht die Hölle unter ihnen auf, wenn sie Händchen haltend durch die Straßen laufen. Wer nicht weiß, dass es sich um Geschwister oder Halbgeschwister handelt, wird sie so wahr nehmen, wie er jedes Paar wahr nimmt. Dieses Bild verlangt nach einer Dramatisierung: Der inzestscheue Betrachter sieht dem Unheil direkt ins Auge, er sieht Bruder und Schwester in einer Situation, die eindeutiger nicht sein könnte, aber er ahnt nichts Böses. Wie kann das sein? Wie kann sich ein derart eklatanter Tabubruch so einfach im Alltag verlieren? Weil der Schalter für das Kopfkino noch nicht umgelegt wurde. Dafür braucht es das eindeutige Signal “Achtung: Inzest!”

Wenn das Kopfkino erst mal angelaufen ist, fühlt sich der Betroffene ins Bild gesetzt, aber er merkt nicht, dass er im falschen Film ist. Denn er sieht nicht mehr, was er vorher gesehen hat – ein Paar, das sich liebt – er sieht nur noch das, was er auf dieses Paar projiziert: Er sieht sich beim Sex mit einem Blutsverwandten und fühlt sich mies. Genau so fühlen sich extreme Gegner der Homosexualität, wenn sie über homosexuelle Paare nachdenken. Sie sehen nicht zwei Menschen, die sich lieben und ihr Leben miteinander teilen wollen. Sie sehen nur einen sexuellen Akt, den sie für sich selber abstoßend finden, also muss der Rest der Menschheit Ihr Urteil teilen.

Dabei verdanken wir alle einem Vorgang unser Leben, den die wenigsten in ihrem Kopfkino sehen möchten: Oder stellen Sie sich gerne Ihre Eltern beim Sex vor?
http://hundertdreiundsiebzig.de/category/173-grunde-gegen-%C2%A7-173-stgb/ (Archiv-Version vom 15.07.2014)

Das bringt es eigentlich ganz gut auf den Punkt finde ich. :)


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:46
@McMurdo

WTF

das ist jetzt sehr plausibel, ja?

dieser artikel ist sowas von außerstande Inzest ins richtige licht zu rücken...

also erstmal, RTL ist ja für sein niveau mehr als bekannt :troll:

RTL geht davon aus das die beiden ein normales paar sind, steht nicht da ob sie den selben hinternamen hatten. wenn die beiden die klappe halten, warum sollte es nicht so sein. aber wie wäre es wenn sie auf nem dorf wohnen würden und es käme plötzlich raus, sie sind geschwister, da wäre die hölle los.

was das mit dem kopfkino soll, versteh ich auch nicht, sinnlose dramatisierung inklusive, typisch RTL eben.

andrererseits könnte man auch höhnisch sagen, sie sind eine aussterbende art, das sie sich nicht reproduzieren dürfen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:48
Doch, doch dürfen sie. Sie dürfen nur keinen Vaginalverkehr haben aber fortpflanzen dürfen sie sich.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:51
@SUPERVISOR1982
Ist nicht aus rtl.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:52
@Eya
Geistiger dünschiss nenn ich sowas.
Dann bring ein paar Kommentare und Beispiele.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 19:55
@SUPERVISOR1982
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:die gesellschaft unterliegt verschieden parametern, welche sich, so wie sie jetzt ist als tauglich erwiesen hat. (mit gründung der BRD)
Das ist unzutreffend. Die Gesellschaft, so wie sie jetzt ist, hat sich im Vergleich zum Zeitpunkt der Gründung der BRD, stark gewandelt.

Beispiel 1: Homosexualität war bis 1969 uneingeschränkt unter Männern strafbar:
§ 175 StGB
(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.
Erst danach wurde dieser Straftatbestand drastisch eingeschränkt. Warum? Weil man erkannt hat, dass es für die Strafbarkeit dieser einvernehmlichen Akte unter Erwachsenen es keinen Strafgrund gibt, weil eben niemand zu Schaden kommt.

Beispiel 2 (aus dem Zivilrecht): Die Stellung der Fau in der Ehe war bis 1958 von substantieller Unterordnung geprägt. Es ist wohl offensichtlich, dass diese Position mit dem Grundgesetz, hier Art. 3 GG unvereinbar war und ist. Dennoch war es für neun Jahre geltendes Recht. Hier ein paar ausgewählte Normen:
§ 1354 BGB
(1) Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.
(2) Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.

[...]

§ 1363 BGB
(1) Das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen (eingebrachtes Gut).
Einige dieser Normen konnten sich bis 1977 erhalten:
§ 1356 BGB
(1) [1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
Es ist wohl unbestritten, dass diese Normen trotz ihrer damaligen Geltung kaum als gerecht bezeichnet werden können.

Beispiel 3: Die Stellung unehelicher Kinder war bis 1970 von erheblicher Diskriminierung geprägt.
§ 1589 BGB
(2) Ein uneheliches Kind und dessen Vater gelten nicht als verwandt.
Beispiel 4: Das "Kranzgeld". Bis 1998 hatte die Verlobte einen Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens, wenn sie mit ihrem Verlobten vor der Ehe geschafen hatte und die Verlobung dann aufgelöst wurde:
§ 1300 BGB
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
Erst 1998 hat man diese Norm als den Umständen unangemessen abgeschafft.

Wie klar zu erkennen ist, hat sich die Rechtslage in vielen Fällen drastisch verändert. Insbesondere musste der Gesetzgeber regelmäßig Korrekturen vornehmen, wo sich gesetzliche Regelungen mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren lassen. Die "gesellschaftlichen Parameter" der BRD - wie Du das bezeichnest, unterliegen also stetigem Wandel. Das gilt auch für den aktuellen "Ist-Zustand". Dabei sind aber die oben genannten Regelungen ex post betrachtet auch schon zur Zeit ihrer Geltung inakzeptabel und ungerecht gewesen.
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:es ist tatsache das sich Inzest nicht gesellschaftsfähig überall einbürgern kann, eben weil die mehrheit dagegen ist.
Dass eine Mehrheit Inzest ablehnt, ist kein hinreichendes Argument für die Strafbarkeit desselben. Das Strafrecht ist die ultima ratio des Rechtsstaates. Auf sie darf nur zurückgegriffen werden, um entsprechend wichtige Rechtsgüter des Staates oder einzelner Individuen zu schützen. Wie bereits mehrfach dargelegt, fehlt es aber an einem Schaden, den ein solches Verbot abwenden könnte. Allgemeine Wert- und Moralvorstellungen sind nicht geeignet, ein strafbewejrtes Verbot zu begründen.
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:mit abstrusen konstellationen meinte ich, das nicht irgendein familienmitglied das als ansatz sieht, in irgendeiner weise abtrünnige phantasien zu entwickeln, um darin jemand zu bestärken. Damit könnte ein weg geebnet werden, der jeder kranken perversion verholfen werden könnte.
Da müsstest Du noch konkreter werden. Welche ganz konkrete Fantasie könnte bestärkt werden? Was sind kranke Perversionen? Inwiefern wäre es notwendig diese als solche zu verhindern?


@Dr.Thrax
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Ich will meine Argumentationskette noch einmal darlegen - wenngleich ich natürlich weiß, dass meine Hypothese auf lauter ungestützten Annahmen beruht.
Das ist dann ein wenig brauchbarer Ansatz, um ein Hypothese argumentativ zu stützen.
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Weiterhin war der Genpool des Adels über Jahrhunderte (?) hinweg isoliert, und die sich häufenden Erbkrankheiten weisen abermals darauf hin, dass genetische Merkmale dieser Gruppe sich von denjenigen des Bürgertums unterschieden.
Das ist unzutreffend. Der Genpool "des Adels" war keinesfalls über Jahrhunderte isoliert. Zunächst einmal: "Den Adel" gab es nicht. "Der Adel" als Stand war eine in Europa sehr heterogene Gruppe von Familien, die zwar eine eher geringe soziale Mobilität aufwies, aber über die Möglichkeit auch an bürgerliche Adelstitel zu vergeben (Briefadel, Amtsadel) diese strengen Grenzen zunehmend aufweichte. Ferner gilt es zu bedenken, dass gerade der Hochadel geographisch höchst mobil war. Das erlaubte auch Ehepartner in fernen Ländern zu suchen. Der lokale Adel war hier eher auf die örtlich verfügbaren Adligen zur Heirat angewiesen. Entscheidend aber auch hier wieder: Das katholische Kirchenrecht verbot die Ehe zwischen nahen Verwandten. Der Dispens wurde hier in der Regel nur für Hochadlige erteilt.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Themenkomplex haben ergeben, dass erstens Inzucht in adligen Familien weitaus weniger verbreitet war, als das bisher angenommen wird. Zweitens hat es auch schon eine ganz neue Untersuchung eines Genetikers gegeben, der festgestellt hat, dass selbst bei Inzucht die hohe Säuglingssterblichkeitsrate hier dazu geführt hat, dass sich auch innerhalb inzestuöser Verbindungen mehrheitlich die "gesunden" Nachkommen durchsetzen konnten. Drittens hat es diesen Inzest auch und gerade im besitzenden Bürgertum gegeben.
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Es bildeten sich also durchaus verschiedene genetisch voneinander abgrenzbare Populationen. Und letzten Endes kam es dazu, dass die eine der anderen weitestgehend ihre Macht raubte - zum Teil sehr martialisch. Also ich finde daran jetzt nichts, was nicht plausibel darauf hinweist, dass die eine Gruppe, welche sich genetisch von der anderen offensichtlich unterschied, eben jene verdrängen konnte.
Selbst wenn man Deine nicht gesicherten Annahmen als wahr unterstellen würde, ist Korrelation nicht gleichbedeutend mit Kausalität. Es fehlt nach wie vor der Nachweis, dass "der Adel" diese Auseinandersetzung verlor, weil er genetisch dem Bürgertum unterlegen war. Und das ist - angesichts der Tatsache dass auch noch heute adlige Familien beträchtlichen Einfluss haben und sich ihre Pfründe erhalten konnten (Europäische Königshäuser, insbesondere aber der britische Adel) - eben etwas, was es nachzuweisen gilt. Dieser Nachweis ist allerdings angesichts der zahlreichen nachvollziehbaren Gründe für die einzelnen Revolutionen und deren Erfolg, die die Geschichtswissenschaften anbieten können, meines Erachtens nicht zu erbringen, uns ist jedenfalls mit Deinen "Ungestützten Annahmen" nicht erbracht.


@praiseway
@SUPERVISOR1982

Die Entscheidung des BVerfG wird - zurecht - in der Rechtswissenschaft heftig kritisiert. Nicht zuletzt der ehemalige Vizepräsident und Richter am BVerfG Hassemer hat hierzu eine ganz hervorragende Stellungnahme verfasst. Der Schutz von Ehe und Familie wird erstens durch die Norm nicht gewährleistet, weil der Analsex nicht verboten ist und darüber hinaus auch der Ehebruch nicht (mehr) unter Strafe steht, der doch aber sicherlich einen nicht minder gravierenden negativen Einfluss auf die Ehe und Familie hat, als der Inzest zwischen zwei erwachsenen Geschwistern. Darüber hinaus erfasst das Inzestverbot auch Fälle, in denen die Ehe und Familie gar nicht berührt wird, zB wenn sich zwei erwachsene Geschwister oder auch Mutter und Sohn erst nach Jahrzehnten kennenlernen (Kind wurde als Säugling zur Adoption frei gegeben). Darüßber hinaus ist der Schutz von Ehe und Familie im Verhältnis zu dem Persönlichkeitsrecht erwachsener Individuen nicht in der Lage, einen derart tiefgreifenden strafrechtlichen Eingtriff zu rechtfertigen.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 20:03
@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Die Entscheidung des BVerfG wird - zurecht - in der Rechtswissenschaft heftig kritisiert. Nicht zuletzt der ehemalige Vizepräsident und Richter am BVerfG Hassemer hat hierzu eine ganz hervorragende Stellungnahme verfasst. Der Schutz von Ehe und Familie wird erstens durch die Norm nicht gewährleistet, weil der Analsex nicht verboten ist und darüber hinaus auch der Ehebruch nicht (mehr) unter Strafe steht, der doch aber sicherlich einen nicht minder gravierenden negativen Einfluss auf die Ehe und Familie hat, als der Inzest zwischen zwei erwachsenen Geschwistern. Darüber hinaus erfasst das Inzestverbot auch Fälle, in denen die Ehe und Familie gar nicht berührt wird, zB wenn sich zwei erwachsene Geschwister oder auch Mutter und Sohn erst nach Jahrzehnten kennenlernen (Kind wurde als Säugling zur Adoption frei gegeben). Darüßber hinaus ist der Schutz von Ehe und Familie im Verhältnis zu dem Persönlichkeitsrecht erwachsener Individuen nicht in der Lage, einen derart tiefgreifenden strafrechtlichen Eingtriff zu rechtfertigen.
Auf der anderen Seite ging die Entscheidung 7 zu 1 aus.

Bei den weiteren Fällen kann das da nicht von Vorsatzes getragen, nicht strafbar sein, aber bei Kenntnahme.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 20:04
@DerGreif

Nun gut. Ich bin nicht dazu in der Lage das zu beurteilen, weshalb ich eine weitere Diskussion hinsichtlich dieses Themenkomplexes für zwecklos halte. Auf jeden Fall aber gut, dass du eine begründete Gegendarstellung zu meinem Gedankenkonstrukt dargelegt hast.


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 20:07
@SethSteiner

naja, wenn sie mit den risiken leben können...


@praiseway

achso, nagut, aber von geistreicher unterhaltung ebenso weit weg wie das programm von RTL & co

@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Das ist unzutreffend. Die Gesellschaft, so wie sie jetzt ist, hat sich im Vergleich zum Zeitpunkt der Gründung der BRD, stark gewandelt.
das habe ich ja auch geschrieben, dass das zugunsten der Homosexuellen geändert worden ist.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Dass eine Mehrheit Inzest ablehnt, ist kein hinreichendes Argument für die Strafbarkeit desselben.
warum denn nicht, die gesetze spiegeln doch nur die ansichten der bevölkerung wieder. da wir eine demokratie haben, wird die aus der mehrheit gebildet.


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01.10.2013 um 20:09
@Sbl2300
Schon gut, dann eben so und nun atte mich nicht mehr. Danke


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01.10.2013 um 20:10
@Eya
Dachte ich mir schon Lol


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Geschwisterliebe, Inzest!

01.10.2013 um 20:11
Zitat von Sbl2300Sbl2300 schrieb:Dachte ich mir schon Lol
Troll wen anderen an, akzeptiere das ich momentan keine Lust habe mich in diesem Thread zu äußern.


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01.10.2013 um 20:11
@Eya
Ich trolle nicht ich gebe nur Antwort ;-)


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01.10.2013 um 20:14
@Sbl2300
@Eya
Kennt Ihr die Einrichtung PN?


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01.10.2013 um 20:15
@praiseway
Ja aber ich bin mit der app on muss mich da noch zurecht finden Sorry


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01.10.2013 um 20:19
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:RTL geht davon aus das die beiden ein normales paar sind, steht nicht da ob sie den selben hinternamen hatten. wenn die beiden die klappe halten, warum sollte es nicht so sein. aber wie wäre es wenn sie auf nem dorf wohnen würden und es käme plötzlich raus, sie sind geschwister, da wäre die hölle los.
Das ist ja gerade das Paradoxe, sie sind nicht mal als Geschwister erkennbar, also stört es niemanden. Kaum sagt man aber das es Geschwister sind geht das Geheule los.
Was hat sich also objektiv zwischen diesen beiden Menschen von einem Satz auf den anderen geändert das so eine Reaktion hervorrufen würde? Nur die Vorstellung der Menschen die so etwas für nicht möglich halten.
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:warum denn nicht, die gesetze spiegeln doch nur die ansichten der bevölkerung wieder. da wir eine demokratie haben, wird die aus der mehrheit gebildet.
Dafür müsste aber erstmal hinreichend geklärt werden welches Rechtsgut durch so ein Gesetzt geschützt werden soll.


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01.10.2013 um 20:20
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:andrererseits könnte man auch höhnisch sagen, sie sind eine aussterbende art, das sie sich nicht reproduzieren dürfen.
Das ist schlichtweg falsch.


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01.10.2013 um 20:21
Mich wurdert, dass das bei der 90er Jahre Soap Verbotene Liebe nicht - wenig - aufgekommen ist.


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01.10.2013 um 20:22
@McMurdo
Zitat von SUPERVISOR1982SUPERVISOR1982 schrieb:naja, wenn sie mit den risiken leben können...
dahingehend habe ich mich bereits verbessert. lies nich nur die hälfte


ich werde es wie Dr.Milton halten...


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