@Valkyre Valkyre schrieb:Frage zurück: kan es sein dass du einer von der faulen sorte bist ;) den es geht darum, ich kanns auch anders sagen:
wenn ein MANN garnkeine kinder will, generell nicht, niemals, unter gar keinen umständen, dann muss er auch selbst dafür sorgen dass kein kind entsteht. und wenn ER nicht in der Lage ist ein kondom zu benützen, oder einfach nicht will, ist er selbst schuld wenn er irgendwann vater wird. den dann ist er eben nicht auf nummer sicher gegangen undwar zu fahrlässig.
Erstmal , nein ich bin keiner von der faulen Sorte. Warum aber, sollen die Männer deiner Meinung nach plötzlich ALLEINE für die Verhütung verantwortlich sein ?
Was soll dein : " dann muss er auch selbst dafür sorgen dass kein kind entsteht" ???????
Kann es sein , dass du als Frau es nicht einsehen willst , die Pille zu nehmen ?
Dann wäre das nämlich ziemlich egoistisch von dir.
In einer funktionierenden Partnerschaft ist man immer GEMEINSAM für die Verhütung zuständig.
Des weiteren ist eine Vasektomie auch nicht immer absolut sicher und ungefährlich, denn selbst danach kann es noch zu Komplikationen oder zu Schwangerschaften kommen.
Zum Nachlesen :
Wikipedia: VasektomieIch würde ehrlich gesagt bei mir keine Vasektomie vornehmen lassen, da es sein kann , dass man den Kinderwunsch doch noch einmal nach einer Zeit herauskramt und man sich dann einer erneuten Operation sprich , einer Refertilisierungsoperation unterziehen muß. Ausserdem kann es zu Komplikationen und Spätfolgen durch so eine OP kommen.
Ein Kondom zu benutzen ist da bei weitem einfacher. Die Pille für den Mann , sollte sie es irgendwann geben, würde ich nehmen , weil ich finde, dass Schwangerschaftsverhütung immer auch GEMEINSAM gelöst werden sollte in einer funktionierenden Partnerschaft. Wenn meine Partnerin jahrelang die Pille nahm , kann ich die Pille für den Mann (wenn es diese mal gibt) auch einnehmen.
Davon abgesehen , hast du meine Frage noch nicht beantwortet. Mir fällt an deinem Schreibstil auf, dass du entweder etwas gegen Männer hast und vermutlich nicht in einer heterosexuellen Beziehung lebst , sondern in einer lesbischen Beziehungskiste steckst, oder aber, du bist nur extrem emanzipiert und sprichst deshalb die alleinige Verantwortung für das Verhüten den Männern zu.
Ich frage also nochmals :
Kann es sein, dass du etwas gegen Männer hast ?
@Valkyre Valkyre schrieb:ein embryo ist nur die vorstufe zum mensch, also besitzt man keinen menschen sondern ne anhäufung von zellen.
Aus einem Embryo wird aber mal ein Mensch. Wenn du ihn abtreiben lässt , hast du ihn töten lassen. Es ist und bleibt trotzdem Mord, denn würde die normale Entwicklung weitergehen und nicht eingegriffen werden, so würde aus dem Embyo ein Mensch werden.
Ausnahmen:
§ 218a Abs. 1 (Fristenlösung mit Beratungspflicht): Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d.h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei. Für die Schwangere gilt diese Ausnahme im Gegensatz zum Arzt nach § 218a Abs. 4 bis zur 22. Woche (24 Wochen p.m.).
§ 218a Abs. 2 (Medizinische Indikation): Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 3.077 Abtreibungen angegeben.[5]
§ 218a Abs. 3 (Kriminogene oder kriminologische Indikation): Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist. Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 24 Abtreibungen angegeben.[5]
Quelle:
Wikipedia: SchwangerschaftsabbruchWikipedia: Totschlag (Deutschland)#Beginn und Ende des .E2.80.9ELebens.E2.80.9C .28Schutzbereich.29http://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=218-219bMfG:
Mav119