Recht oder Skandal?
26.03.2012 um 22:07@corpuls
Du willst jetzt aber nicht wirklich behaupten, dass die Gesetze im StGB eindeutig formuliert sind, oder?
Wären die Gesetze tatsächlich so eindeutig, dann bräuchte man keine Auslegungen durch Richter mehr ;)
Ich verstehe dich und @PaulVitti durchaus. Ich hab bloß einige Probleme damit.
Gehen wir von einem schwammigen Passus aus. Man würde bei einem so starken Eingriff in die Menschenwürde und die körperliche Unversehrheit von staatlicher Seite aus immer wieder jemanden brauchen, der das Gesetz auslegt und auf den konkreten Fall anwendet.
Legen wir nun eine konkrete Situation zu Grunde, so besteht die Möglichkeit, dass wir in eine Situation kommen, die ähnliches Vorgehen erfordern würde, jedoch nicht im Gesetz definiert ist.
--> Ergo wäre eine erste explizit formulierte Ausnahme eine Art Türöffner, für weitere Ausnahmen. Das hab ich oben gemeint.
Eine analoge Anwendung wäre ja nicht möglich, also muss man ein Extrabeispiel schaffen. Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat zu tun...
Was für eine Art der Regelung würdet ihr denn bevorzugen?
Außerdem sehe ich persönlich(!) eine Gefahr darin, dass sich in einigen Situationen dann einfach gedacht würde:"Naja, das Gesetz gibt uns ja eh recht, also lass uns handeln! Die Situation ist ernst, keine Zeit auf nen doofen Richter zu warten"
Also erst handeln, bevor ein Beschluss da ist. Kann das dann auch noch gerechtfertigt werden? Sozusagen nachträglich?
Außerdem besteht die Gefahr, dass man auch Unschuldige treffen könnte und wie sollte denn eine solche Regelung mit dem GG vereinbar sein.
Um aber auch auf euch mal einzugehen, hier mal ein Link, in dem Daschner verteidigt :D
http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner
Die Ansicht ist aber auch sehr umstritten.
Du willst jetzt aber nicht wirklich behaupten, dass die Gesetze im StGB eindeutig formuliert sind, oder?
Wären die Gesetze tatsächlich so eindeutig, dann bräuchte man keine Auslegungen durch Richter mehr ;)
Ich verstehe dich und @PaulVitti durchaus. Ich hab bloß einige Probleme damit.
Gehen wir von einem schwammigen Passus aus. Man würde bei einem so starken Eingriff in die Menschenwürde und die körperliche Unversehrheit von staatlicher Seite aus immer wieder jemanden brauchen, der das Gesetz auslegt und auf den konkreten Fall anwendet.
Legen wir nun eine konkrete Situation zu Grunde, so besteht die Möglichkeit, dass wir in eine Situation kommen, die ähnliches Vorgehen erfordern würde, jedoch nicht im Gesetz definiert ist.
--> Ergo wäre eine erste explizit formulierte Ausnahme eine Art Türöffner, für weitere Ausnahmen. Das hab ich oben gemeint.
Eine analoge Anwendung wäre ja nicht möglich, also muss man ein Extrabeispiel schaffen. Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat zu tun...
Was für eine Art der Regelung würdet ihr denn bevorzugen?
Außerdem sehe ich persönlich(!) eine Gefahr darin, dass sich in einigen Situationen dann einfach gedacht würde:"Naja, das Gesetz gibt uns ja eh recht, also lass uns handeln! Die Situation ist ernst, keine Zeit auf nen doofen Richter zu warten"
Also erst handeln, bevor ein Beschluss da ist. Kann das dann auch noch gerechtfertigt werden? Sozusagen nachträglich?
Außerdem besteht die Gefahr, dass man auch Unschuldige treffen könnte und wie sollte denn eine solche Regelung mit dem GG vereinbar sein.
Um aber auch auf euch mal einzugehen, hier mal ein Link, in dem Daschner verteidigt :D
http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner
Die Ansicht ist aber auch sehr umstritten.