Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?
01.08.2019 um 12:43sacredheart schrieb:Auch wenn ich mit Dir zum Teil übereinstimme, gibt es kein Vergewaltier Gen. Das ist Quatsch. Es gibt genetische Dispositionen wie zB Risikobereitschaft, die wenn sie ungünstig zusammentreffen, das Risiko erhöhen, aber es gibt keine genetische Komponente, die einen Menschen unweigerlich zum Vergewaltiger macht.Da gehe ich auch ganz, ganz stark von aus, das es kein Vergewaltigungs- Gen gibt. Das wollte ich mit meinem Kommentar auch nicht behaupten. Ich versuche es noch mal, vielleicht gelingt es mir ja diesmal besser zu beschreiben, was ich meine. Es gibt ja biologische (zb Botenstoffe, Gene, Hormone, etc) und soziale Fakoren (zb Erziehung, alles was der Mensch erlebt etc) welche das Denken, Fühlen usw stark beeinflussen. Ich denke (in die Richtung wird auch intensiv geforscht), es besteht die Möglichkeit, wenn mehrere Faktoren ungünstig vorhanden sind (zb genetische Veranlagung zu Aggressivität, fehlende Botenstoffe verändern das Gefühlsleben, als Kind sexuellen Missbrauch ausgesetzt gewesen usw), dass dieses dazu führen kann, dass der Mensch diese Straftaten begeht ohne es kontrollieren zu können. Das wollte ich lediglich mit dem Beispiel veranschaulichen. Ich wollte nicht behaupten, dass die im Beispiel genannten Faktoren tatsächlich dazu führen. Kann ich auch nicht, die Forschung dazu steht noch ziemlich am Anfang Ich denke, wenn es so sein sollte, dann liegt es nicht an eins, zwei Faktoren sindern wird um einiges Komplexer sein. Bei einer Anomalie vom Gehirn wiederum könnte diese bereits ausreichen, denn
sacredheart schrieb:Es gibt hingegen einige Formen von Frontalhirnschäden (zB bei Unfällen) die eine Impulskontrolle drastisch verringern. Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.
Ja, das habe ich mit Anomalie gemeint. In der Neurobiologie wurden ja schon mehrere, wirklich krasse Verhaltensänderungen aufgezeigt wenn zb der präfrontale Cortex betroffen ist. Bei Veränderungen am Mandelkern ebenfalls.Je nach Bereich können zb Triebe nicht mehr kontrolliert werden, kaum bis keine Gefühle sind mehr vorhanden, usw. Selbst Menschen die vorher charakterlich das komplette Gegenteil waren haben sich, je nachdem welcher Bereich betroffen ist, entsprechend verändert. Es gibt auch die Vermutung, dass im vorderen Hirn die Ursache für Pädophile liegt. Bewiesen ist es nicht. Es gibt dokumentierte Fälle, wo plötzlich Pädophilie auftritt und dieser auch nachgegangen wird, sie schaffen es nicht, diese zu kontrollieren. Einige haben durch Unfall irreparable Schäden, da bleibt es. Bei anderen hat sich heraus gestellt, dass sie einen Gehirntumor im vorderen Bereich des Gehirns haben. Nach Entfernung des Tumors war auch die Pädophilie wieder komplett weg.
sacredheart schrieb:Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.Natürlich. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz. Und wenn es irreparabel Schäden sind, dann geht es einfach nicht anders. Ein Freiheitsentzug unter unwürdigen Bedingungen (oder schlimmer) kann ich grundsätzlich nicht gutheißen, in so einem Fall ist es noch weniger vertretbar. Niemand sollte für etwas bestraft werden, worauf er keinerlei Einfluss hat. Das wäre keine Gerechtigkeit sondern zutiefst grausam.
sacredheart schrieb:Ich bin eindeutig gegen die Aberkennung von Menschenrechten für wen auch immer. Das ist unserer Gesellschaft nicht würdig.Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde es wirklich grausam, menschenverachtend und abstoßend wenn Menschen zu Opfer werden weil jemand seine Bedürfnisse über die anderer stellt. Sei es nun aufgrund sexuellem Verlangen, Mordlust, Habgier oder was auch immer. Ich kann verstehen, wenn Gemüter in so einem Fall "hochkochen" und im ersten Moment so einem Täter das Schlimmste wünschen. Kein Verständnis habe ich für überlegte und durchdachte Forderungen, extremen Straftätern (überhaupt einem Menschen) die Menschenrechte aberkennen zu wollen-besser gesagt was mit dieser Forderung gemeint ist- oder sogar die Bereitschaft hätten, dieses selber aktiv an Extremstraftäter auszuüben. Der Täter soll Qualen erleiden weil er Qualen verursacht hat, er hat weder ein Anrecht auf Unversehrtheit, auf Leben, auf irgendwas. Das steht den Taten der Täter in nichts nach und ist ebenso abstoßend, grausam, und menschenverachtend. Und wie man dieses als gerechtfertigt und angemessen sehen kann ist mir einfach unbegreiflich.
sacredheart schrieb:Ich wäre allerdings dafür, dass einige Personen eben keine 2. / 3. / 165. Chance bekommen müssenIch schreibe jetzt zum fünfteqn mal eine Antwort zur Überlegung, ob jeder Täter eine 2. Chance verdient hat oder ob einige diese von vorneherein nicht bekommen sollten. Ich bin total zwiespältig. Ich tendiere sehr zu "zweite Chance grundsätzlich möglich aber verbunden mit sehr hohen Anforderungen u. Vorraussetzungen (also keine Garantie, diese tatsächlich auch zu bekommen)". Wenn ich aber an Kaliber wie Ted Bundy denke, dann tendiere ich mehr zu 2. Chance kann von vorneherein in Ausnahmefällen verwehrt werden. Diese Entscheidung sollte aber mMn bei jedem Täter individuell geprüft werden. Es sind in der Regel diverse Einflüsse welche zur Tat geführt haben. Diese sollten für die Entscheidung auch berücksichtigt werden. Es geht ja auch bei weitem nicht nur um den Täter, den Opfern und deren Angehörige muss man auch gerecht werden. Die Gesellschaft im Gesamten kann ebenfalls nicht komplett außer acht gelassen werden. Aber wenn da nur Platz für Gefühle wie Hass oder Rache ist, dann ist das auch keine Basis für eine Entscheidung. Ich weiß es einfach nicht. Wie gut, dass ich dieses nicht zu entscheiden habe. Ha, eine Aussage kann ich doch treffen, 165. Chance ist mir definitiv und ohne Zweifel zu viel des Guten ;)