Ford schrieb:Verbrecher müssen im Gefängnis für ihre Tat bestraft UND resozialisiert werden.
Die Resozialisierung wird viel zu oft als Zaubermittel betrachtet, das jede Kriminalität heilt. Was willst Du bei jemandem, der z. B. aus Habgier gemordet hat, resozialisieren? Der wird nämlich auch wenn er wieder draußen ist, dem Geld nachstreben, mit wenig Hemmungen, dafür jemand anderen aus dem Weg zu räumen, denn wer schon vorher keine Hemmungen hatte, kriegt die wegen irgendeiner "Resozialisierung" auch nicht.
Oder bei jemandem der wegen Tötung aus Fahrlässigkeit ein paar Jahre brummt, zum Beispiel wegen einem spontanen Streit, bei dem jemand niedergeschlagen wurde und sich beim Sturz tödlich verletzt hat. Was soll man an einer spontanen, ungeplanten Handlung großartig resozialisieren? Das kann schon beim nächsten Streit in Freiheit wieder passieren, wenn jemand zufällig in einer streitlustigen Familie oder Clique lebt. Außer zur Resozialisierung würde auch eine komplette, ggf. aufgezwungene Veränderung der Lebensverhältnisse gehören, und so weit geht wohl kaum eine Maßnahme, das wäre nämlich ein Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit und so weiter).
Sobald einer entlassen, frei ist, ist er in der Regel auch frei, zu sein wo er will und so weiter, außer akute Interessen von anderen (Kinder oder Expartner, denen er sich nicht nähern darf, aber das wird im Einzelfall festgesetzt) stehen dagegen.
Und deshalb ist die Resozialisierung nicht der Zauberstab des Harry Potter, der mit einmal Wedeln alles gut macht.
Manchmal ist sie hilfreich, aber längst nicht in jedem Fall, und manchmal ist sie von vornherein nur zwecklose Verschwendung von Zeit und Ressourcen.