Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?
29.06.2011 um 03:45es gibt für ALLES Grenzen...
Prof.nixblick schrieb:Auge um Auge. Zahn um Zahn....und die ganze welt wird blind sein ;) obwohl, das ist sie ja schon längst :D
MorgenFreemann schrieb:d ich will ja solche extremen schwerverbrecher in keinster weise in den schutz nehmen, aber da haben die eltern in den meisten fällen einfach nur versagt!Auch das legitimiert nicht die Taten solcher Menschen. Es ist völlig schnuppe, weshalb sie es tun.
MorgenFreemann schrieb:ich denke nicht, dass ein mensch auf die welt kommt und das böse als eine art erbkrankheit in seinen genen trägtAuch schnuppe. Wenn jemand mit einem Vorschlaghammer mein Auto bearbeitet, dann diskutiere ich mit ihm nicht darüber warum er das macht, sondern wickle das Ding um seinen Hals. (nicht bildlich zu verstehen)
MorgenFreemann schrieb: früher hat man solche schwerverbrecher einfach aus der gesellschaft verstossen und sie ihrem schicksal überlassenWie "früher"? Wann hat man denn in der Geschichte pauschal Schwerverbrecher verschont?
MorgenFreemann schrieb:hätten die eltern aber bei der erziehung besser aufgepasst, dann würden hier z.b. auf allmy nicht so viele leute herrumtrollenSehr wahrscheinlich, aber dennoch tun sie es, und nur das zählt. Mangelhafte Erziehung ist doch kein Freifahrtschein für jeden Schwachsinn.
MorgenFreemann schrieb:man kann ja ausserdem wohl schlecht jemanden das recht auf mensch sein entziehen, denn er ist und bleibt ein menschDer Begriff "Menschenrechte" beschreibt nicht das Recht Mensch zu sein. Wie kommst Du denn darauf? Menschenrechte sind klar definiert und dienen zusammengefasst dazu, Menschen die Freiheit zuzusichern. Im Raum steht eben die Frage, ob man gewissen Individuen diese Rechte abspricht, zu Gunsten anderer. Ich beziehe hier keine Stellung, sondern versuche alle Meinungen nachzuvollziehen, aber wenn dann jemand suggeriert dass ein Mensch aufgrund seiner Erziehung anderen Schaden zufügen darf, dann hört es langsam auf. Auch wenn Du es nur unbewusst angedeutet hast.