Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?
17.09.2019 um 16:10Hummli schrieb:Meiner Meinung nach ist diese Auge um Auge Geschichte auch nicht gerecht. Inwiefern hilft es denn den Opfern oder Angehörigen der Opfer, wenn sie, hypothetisch gesprochen, dem Täter das gleiche antun dürften? Das macht ja die Tat und deren Folgen nicht ungeschehen und dient doch dann eigentlich nur dazu, Rachegelüste zu befriedigen (was man auf emotionaler Ebene natürlich verstehen kann). Das hat aber in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nichts zu suchen.Da war die Verbesserung im Hinblick auf die vorherige Praxis der Blutrache, wo jedes Vergehen von einer Seite durch ein noch härteres Vergehen von der anderen Seite bestraft wurde. Wodurch ganze Familien ruiniert und ausgelöscht wurden, wenn eine Verletzung von einer Seite gleich mit Mord von der anderen Seite beantwortet wurde.
Auge um Auge heißt zum ersten, daß für ein Vergehen maximal nur ein gleichartiges Vergehen als Strafe ausgeübt werden darf, aber nicht mehr - und zweitens, bei einem auch auf Handel eingestellten Volk heißt es auch, daß eine finanzielle Ablöse möglich ist, eine Strafe also nicht zwangsläufig auf eine Blut- und Körperstrafe hinauslaufen muß.
Der Fehler des Rechtsstaats ist, daß da nur das Gesetz um des Gesetzes willen vollzogen wird, aber zum "Dank" für den Verzicht auf die früher übliche Rache die Ansprüche des Opfers auf Wiedergutmachung gern "vergessen" werden. Sprich die staatliche Gerechtigkeit trifft vielleicht den Täter, aber hilft nicht dem Opfer. Befriedigend ist das nicht.