Schikanen vom Arbeitsamt
29.03.2011 um 14:37Anzeige
Dummheit schützt vor Strafe nicht. So ist es grundsätzlich auch bei Fremd- und Eigenverschulden.zwergfail schrieb:(hoffe ich doch )
Ich mein, wieso lesen die Leute hier eigentlich nicht mehr was geschrieben wird?Driscoll schrieb:wenn du in einer gruppe mit 8 Mann die Gesellenprüfung machen musst, aber nur 2 Teigkneter vorhanden sind, kommst du ins rudern wenn einer ne sekunde schneller seine zutaten im kessel hat als du.
Eifer oder Geifer? Nun auch für dich, wieso liest du nicht was geschrieben wird? Hab mich weder abfällig über den Bäckerberuf noch über sein Tätigkeitsfeld ausgelassen.Nymeria schrieb:Und ich finde bemerkenswert, wie Leute von der BA den Beruf eines Bäckers sehen, du bist alles andere als ein gutes Aushängeschild und bezüglich den Kursen, wie Driskoll schon ansprach, gerade du solltest wissen, dass es hier um Geld geht und nicht, um die Arbeitslosen zu qualifizieren.
Ich finds witzig, dass hier einer, der zweimal die Prüfung nicht bestand fertig gemacht wird, keine Frage, das sieht nicht gut aus, aber ihn deswegen als Verlierer hinzustellen ist doch nun wirklich fernab jeglicher Logik.
Schade, ich dachte zum Vokabular gehöre eher das Krebsgeschwür der Gesellschaft.Nymeria schrieb:Ich habe Verwandtschaft in einer Arge in München ( ja, jeder hat so seinen Schandfleck in der Familie), du willst nicht wissen, was hinter den Kulissen los ist.
ansprichst, ist die maximale Zeit, in der man Arbeitsverträge befristen kann. Nach 2 Jahren muss man entweder gehen oder unbefristet einstellen. Bei jedem neuen Vertrag eine neue Probezeit (so dass du auf die 2 Jahre kommst) wäre in meinen Augen ein Fall für das Arbeitsgericht. Denn das ist so nicht nötig und nicht vorgesehen.Driscoll schrieb:das kuriose an meinem alten betrieb (großbäckerei) war, dass der dortige chef die probezeit auf 4 x 6 monate veranschlagte, also immer nach nem halben jahr noch ein halbes jahr dran hängte, bis er auf 2 jahre kam, bevor er jemanden fest anstellte.