...von der Sarg- und Sterbewäsche
Zu keiner Zeit war es im europäischen Raum üblich die Toten nackt oder in der Sterbekleidung zu bestatten. Durch das Christentum wurde die Jenseitsvorstellung geprägt. Die ursprüngliche Farbe für Trauer und Bestattungsriten war weiss, als Farbe der Auferstehung. Anfänglich noch als Leichentuch, kamen ab Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr die Totenhemden zum Einsatz.
Das traditionelle Totenhemd ist ein weisses, verziertes Hemd mit dem der/ die Vestorbene meistens vom Bestatter entsprechend eingekleidet wird. In der Fachsprache der Bestatter wird das Totenhemd auch als Talar bezeichnet (talare/ talaria = zu den Knöcheln gehörig, bis an die Knöchel reichend). Als Material kommt vorwiegend Baumwolle zum Einsatz. Bei den Herren-Hemden sind Verzierungen in Form von einer kleinen Fliege vorherrschend, bei Frauen kommen Schleifen, Stehbündchen und Spitzenjabots zum Einsatz.
...Totenzeremoniell in früheren Zeiten
Aufbahrung zum Abschiednehmen - ein (fast) vergessender Brauch? Früher konnten Verstorbene an unterschiedlichen Orten aufgebahrt werden. Es kam dies einer "Zur-Schau-Stellung" gleich, wobei Verwandte und Bekannte den Toten ein letztes Mal anschauen und Abschied von ihm nehmen konnten. Oft wurden die Verstorbenen zu Hause aufgebahrt, in einer Kirche oder in einer dafür bestimmten Totenkammer. Auf letzteres wurde oft zurückgegriffen, wenn die räumlichen Verhältnisse im eigenen Hause für die Aufbahrung nicht ausreichten.
Die Aufbahrung im Haus war in Mitteleuropa selbst noch im frühen 20. Jahrhundert die übliche Form, und meist wurde dabei die gesellschaftliche Stellung des Toten gezeigt. Viele ältere Menschen können sich noch gut erinnern, dass der Grossmutter/ Grossvater zu Hause aufgebahrt wurde, damit die Familie und alle Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen konnten.
...Aufbahrung heute
Heute ist Aufbahrung das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in meist öffentlichen Räumlichkeiten vor der Beerdigung/ Beisetzung auf einer Totenbahre/ Katafalg oder in einem Sarg.
Nach Eintritt des Todes muss zunächst eine Ärztin oder Arzt eine Leichenschau vornehmen, damit vor Ort der Tod festgestellt und die Freigabe durch die Todesbescheinigung erklärt wird. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmassnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden.
Jeder Todesfall muss den Zivilstandsbehörden umgehend angezeigt werden, wobei die ausgestellte Todesbescheinigung vorgelegt werden muss. Die Behörde erstellt anschliessend auch die Todesurkunde.
Die Bräuche und Formalitäten der Bestattung variieren von Kanton zu Kanton und oft auch von einer Gemeinde zur anderen. In allen Kantonen ist jedoch die Kremation möglich. Die Kosten hängen von vielerlei Faktoren ab und sind oftmals kantonal geregelt.
In der Regel müssen die Verstorbenen auf einem öffentlichen Friedhof (Gesundheitsschutz) bestattet werden. Ausnahmen sind zu erfragen. I.d.R. sind Bestattungen nicht früher als 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.
In der Praxis besorgen heute oft die Bestattungsunternehmen alle Formalitäten, von der Anzeige an die Zivilstandsbehörde bis zur Bestattung. Auf individuelle Wünsche wird dabei versucht einzugehen. Heutzutage ist es oft möglich, den Leichnam in der Halle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens oder in einer Kirche aufzubahren.
Diese Informationen aus schweiz