Kann es sein das hier öfters deutsches mit österreichischem Recht verwechselt wird?
In Österreich hat jeder unbescholtene, mündige und verlässliche Bürger (wird u.a. von einem Psychologen festgestellt) das Recht eine Waffenbesitzkarte zur Selbstverteidigung zu beantragen und bekommt diese auch ausgestellt. Einen weiteren Grund als "zur Selbstverteidigung" anzugeben ist NICHT NÖTIG, auch wenn manche Bezirkshauptmannschaften sich da sträuben!
Auch vererbte Waffen werden in der Regel genehmigt wenn der Erbe die Voraussetzungen erfüllt und es sich nicht um illegale Waffen (wie z.b. Pumpguns) handelt.
Mit einer Waffenbesitzkarte ist man in Österreich berechtigt die auf der Karte eingetragene Anzahl an Waffen und Munition (die Munition wird nicht eingetragen, man kann jede Mun außer militärische und verbotene, z.b. Leuchtspur oder Hartkern, kaufen) zu besitzen. Man darf mit der WBK keine Waffe führen!
Ausnahmen, also Gelegenheiten in denen das führen der Waffe nicht als führen anzusehen sind:
Auf deinem eigenen Grundstück darfst du die Waffe "führen" solange du nicht die Nachbarn damit bedrohst oder ihnen Angst machst. Rasenmähen mit geholsterter Waffe ist demnach erlaubt.
Auf Schießplätzen darf jeder über den kein Waffenverbot verhängt ist "führen" und schießen.
Auf eingefriedeten Grundstücken auf denen ausgeschlossen werden kann das Unberechtigte plötzlich Zutritt erlangen darf man eine Waffe "führen" wenn der Grundstücksbesitzer/mieter es gestattet.
Weiters darf man eine Waffe natürlich transportieren. Dabei gibt es keine Vorschrift von wo und wohin man eine Waffe transportieren darf. Also nicht nur zum Schützenverein und wieder zurück nach Hause!
Im Gesetzestext steht sinngemäß so etwas wie "das Verbringen von einem Ort A zu einem Ort B".
Um eine Waffe zu transportieren muß sie sich in einem verschlossenen Behältnis befinden und muß (meines Wissens nach, bin nicht ganz sicher!) ungeladen sein.
Das verschlossene Behältnis muß laut Gesetz aber nicht versperrbar sein! Der Gesetzestext läßt da viel Spielraum, theoretisch wäre eine Gürteltasche mit Zippverschluß ausreichend.
Alle Infos ohne Gewähr, ich hab sie mir vom Büchsenmacher, Schützenverein und der IWÖ zusammengetragen. Sollte aber alles ziemlich genau hinkommen.
Wer will kann hier nachlesen:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016Meine Meinung zu dem Thema:
Waffen töten keine Menschen, Menschen töten Menschen. Das kennen wir ja.
Eine Waffe in der Hand eines Nichtkriminellen erhöht nach meiner Ansicht die Sicherheit im Staat.
Verbechen werden zum absolut überwiegenden Teil mit illegalen Waffen ausgeübt.
Wer sich unsicher und/oder bedroht fühlt (besonders Frauen) kann seine persönliche Sicherheit erheblich verbessern indem er/sie sich eine Waffe besorgt.
Eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen ist aber wieder eine ganz andere Geschichte. Hier besteht die Gefahr das sie gestohlen oder verloren wird. Außerdem gibts in der Öffentlichkeit mMn nichts das ich mit Waffengewalt beschützen müßte, die Flucht ist in dem Fall PFLICHT! Schwierigkeiten kann man mit ein bisschen Erfahrung ganz leicht aus dem Weg gehen.
Und um seinen Stolz zu verteidigen ("in meinem Heimatort geh ich nicht auf die andere Strassenseite" z.b.) ist eine Waffe sicher nicht geeignet.