Nerven euch die Ausländer in Deutschland?
11.08.2013 um 13:18HeizerP. schrieb:So weit ich weiß, handeln die Friedensrichter nach Scharia.echt? Ist die Sharia nicht dieses steinigt die untreuen frauen, hackt den dieben die Hand ab zeug?
HeizerP. schrieb:So weit ich weiß, handeln die Friedensrichter nach Scharia.echt? Ist die Sharia nicht dieses steinigt die untreuen frauen, hackt den dieben die Hand ab zeug?
Nahtern schrieb:Ist die Sharia nicht dieses steinigt die untreuen frauen, hackt den dieben die Hand ab zeug?Die sind offensichtlich im Mittelalter stehengeblieben:
Nahtern schrieb:echt? Ist die Sharia nicht dieses steinigt die untreuen frauen, hackt den dieben die Hand ab zeug?Richtig! Aber das ist nur ein kleiner Teil der Scharia und der den wir kennen. Die Scharia regelt aber das gesamte leben des Moslem in allen Bereichen. Man müßte das direkt mal googlen... wenn ich nicht zu faul wäre.
Nahtern schrieb: ist das natürlich ein exzellentes besispiel weswegen wir hier keine paralleljustiz neben unserer eigenen dulden dürfen,Haben wir doch. Siehe oben.
Nahtern schrieb:von daher handeln sie wohl nicht nach dieser Sharia.Gut... einer mußte sich wohl opfern und googlen.
Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind.
Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften العبادات / al-ʿibādāt /‚gottesdienstliche Handlungen‘ des Menschen als auch seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen al-muʿāmalāt / المعاملات /‚gegenseitige Beziehungen‘. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen – Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht unter anderem – stets diesem Gesetz entsprechen.
Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Scharia das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben, sowohl der Muslime, als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen
HeizerP. schrieb:Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind.Richtig, aber wir sind hier in Deutschland. Die Scharia wird hier nicht angewandt.
HeizerP. schrieb:Aber das ist nur ein kleiner Teil der Scharia und der den wir kennen. Die Scharia regelt aber das gesamte leben des Moslem in allen Bereichen.Also mir persönlich reichen schon diese menschenverachtenden Bestandteile, da interessiert mich der Rest gar nicht mehr.
KillingTime schrieb:Richtig, aber wir sind hier in Deutschland. Die Scharia wird hier nicht angewandt.Warum nicht? Wenn sie die beteiligten Parteien akzeptieren? Da findet nicht mal ein Gesetzesbruch statt. Es sind islamische Schiedsgerichte. wer sich diesem Urteil nicht beugen will, der muß das auch nicht.
Turboboost schrieb:Also mir persönlich reichen schon diese menschenverachtenden Bestandteile, da interessiert mich der Rest gar nicht mehr.Gut, das ist Dein Ding.
HeizerP. schrieb:Gut... einer mußte sich wohl opfern und googlen.dann les doch bitte das was onkel google gefunden hat gründlich: Wikipedia: Scharia#In westlichen Staaten der Gegenwart
Kritiker halten der Anwendung der Scharia in westlichen Ländern entgegen, dass die Scharia nicht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) urteilte in mehreren Verfahren, dass die Scharia „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“ sei.[19]
HeizerP. schrieb:Warum nicht? Wenn sie die beteiligten Parteien akzeptieren? Da findet nicht mal ein Gesetzesbruch statt. Es sind islamische Schiedsgerichte. wer sich diesem Urteil nicht beugen will, der muß das auch nicht.Würde ein solches gericht zu einem Urteil kommen, welches gegen ein gesetz verstoßt würde sehr wohl ein gesetzesbruch statfinden.
"wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches." Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verbotenes ist ein fremdes recht&werte system, dass sich in deutschland unterzuordnen hat und nur in ausnahmefällen zur rate gezogen werden kann.
Nahtern schrieb:dass die Scharia „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“ sei.[19]Die Scharia in ihrer Gesamtheit. Ansonsten haben wir sie doch längst hier. Nur merken wir nichts, weil wir nicht betroffen sind. Ich wollte nur aufzeigen, das die Scharia nicht aufs steinigen beschränkt werden darf.
Nahtern schrieb:Würde ein solches gericht zu einem Urteil kommen, welches gegen ein gesetz verstoßt würde sehr wohl ein gesetzesbruch statfinden.Das ist Situationsbedingt.
HeizerP. schrieb:Das ist Situationsbedingt.nicht wirklich, Schiedsgerichte können das Geltende recht nicht ausheben. Das Urteil eines Schiedsgericht darf nicht in Konflikt mit den Grundgesetz geraten.
HeizerP. schrieb:Die Scharia in ihrer Gesamtheit. Ansonsten haben wir sie doch längst hier. Nur merken wir nichts, weil wir nicht betroffen sind. Ich wollte nur aufzeigen, das die Scharia nicht aufs steinigen beschränkt werden darf.Man kann sich nicht einfach Artikel die einem gefallen herrauspicken, andere aber ignorieren. Damit würde man sich über das Recht stellen.
Dschizya (arabisch جزية, DMG ǧizya ‚Kopfsteuer, Tribut‘) ist die Bezeichnung für die den nichtmuslimischen Schutzbefohlenen (Dhimmi) unter islamischer Herrschaft auferlegte SteuerWikipedia: Dschizya
Die Legitimität der Besteuerung[Bearbeiten]
Die Legitimität dieser Steuererhebung ist in der islamischen Rechtslehre eingehend und kontrovers diskutiert worden. Einstimmigkeit herrscht unter den Rechtsgelehrten darüber, dass die Legitimität der Kopfsteuer sowohl im Koran - in der oben genannten Sure 9, Vers 29 - als auch in der Sunna von Mohammed und seinen Anweisungen begründet sei. Rechtsgelehrte - wie asch-Schafii - waren der Ansicht, dass die Entrichtung der Kopfsteuer ein Zeichen der Unterwürfigkeit derjenigen sei, die die Lehren des Islam nicht annehmen wollen: „...bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten. “ [9]
Spätere islamische Juristen sahen in der Erhebung der Kopfsteuer einen Anreiz zur „Rechtleitung“ derjenigen, die vor die Wahl gestellt wurden, entweder in den Islam einzutreten oder in ihrem „Unglauben“ (kufr) zu verharren. Schließlich betrachtete man die Kopfsteuer - unter welchen Bedingungen auch immer sie verhängt wurde - als eine sichere Einnahmequelle für den islamischen Staat: „Sie gilt als eine Art Erniedrigung für sie (Nicht-Muslime) und eine (finanzielle) Unterstützung für uns“. Im zeitgenössischen Verständnis dieser Steuerpolitik in der islamischen Geschichte heißt es: „Die Geldeinnahme an sich ist bei der Legitimation der Dschizya nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist vielmehr die Unterwerfung der Schutzbefohlenen (ahl al-dhimma) der Herrschaft der Muslime, in ihrem Kreis zu leben, um die Vorzüge des Islam und die Gerechtigkeit der Muslime kennenzulernen. Damit diese Vorzüge für sie überzeugende Beweise dafür sind, sich vom Unglauben (kufr) abzuwenden und den Islam anzunehmen.“[10]
Doors schrieb:Na, wenn ich in den Todesstrafe-Thread gucke, dann sind die Wunschvorstellungen zahlreicher Allmysten von der Scharia gar nicht so weit entfernt. Ich befürchte, die meisten von denen dort können sich nicht mal mit einem "Migrationshintergrund" rausredenDie sind aber wahrscheinlich die Ersten, die sich über die barbarischen Moslems beschweren :D
Turboboost schrieb:Hierzulande gibt es keine Sondersteuer die sich ausschließlich auf Andersgläubige bezieht.Das stimmt so nicht , wir haben eine Kirchensteuer .
Turboboost schrieb:Sondersteuer die sich ausschließlich auf Andersgläubige bezieht.Klar kann man da austreten , will man aber offiziell dazugehören muss man diese Steuer bezahlen .
ein Zeichen der Unterwürfigkeit derjenigen sei, die die Lehren der Kirche nicht annehmen wollen: „...bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten.Sie verstehen sicherlich den unterschied, oder etwa wirklich nicht?