Tussinelda
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Umstrittene Bezeichnungen diverser Ethnien - diskriminierend oder rassistisch?
02.02.2013 um 12:52@KillingTime
Gesetzesinitiative 2012 [Bearbeiten]
Der Bundesrat hat am 2. März 2012 eine Gesetzesinitiative gegen Hassverbrechen auf den Weg gebracht. Die Länderkammer verabschiedete den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung,[15] das eine härtere Bestrafung von Täter ermöglichen soll, die aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven gehandelt haben. Dazu soll § 46 Strafgesetzbuch, der die Grundsätze der Strafzumessung verbindlich vorgibt, entsprechend ergänzt werden. Nach Auffassung des Bundesrats muss das Strafrecht „ein klares Signal setzen, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, entsprechende Gewalttaten – oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder – zu tolerieren.“ Einen eigenen Straftatbestand „Hassverbrechen“ soll es hingegen nicht geben.
Häufigkeit von Hasskriminalität in Deutschland [Bearbeiten]
Daten über die Häufigkeit von Hasskriminalität in Deutschland werden von staatlicher Seite in Deutschland nicht veröffentlicht; eine EU-Studie hat Hasskriminalität in Deutschland und anderen EU Ländern analysiert. Für 2006 identifizierte die Studie 18142 Fälle von Hasskriminalität, wovon 17597 von rechtsextremen Ideologien motiviert waren; die Studie beobachtete 14% Wachstum über ein Jahr.[16] Im Vergleich gab es in 2006 in den USA 7722 Fälle von Hasskriminalität[17]. Die Häufigkeit von Hasskriminalität und Rechtsextremismus werde von der deutschen Bevölkerung unterschätzt.[18]
Quelle: Wiki
Gesetzesinitiative 2012 [Bearbeiten]
Der Bundesrat hat am 2. März 2012 eine Gesetzesinitiative gegen Hassverbrechen auf den Weg gebracht. Die Länderkammer verabschiedete den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung,[15] das eine härtere Bestrafung von Täter ermöglichen soll, die aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven gehandelt haben. Dazu soll § 46 Strafgesetzbuch, der die Grundsätze der Strafzumessung verbindlich vorgibt, entsprechend ergänzt werden. Nach Auffassung des Bundesrats muss das Strafrecht „ein klares Signal setzen, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, entsprechende Gewalttaten – oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder – zu tolerieren.“ Einen eigenen Straftatbestand „Hassverbrechen“ soll es hingegen nicht geben.
Häufigkeit von Hasskriminalität in Deutschland [Bearbeiten]
Daten über die Häufigkeit von Hasskriminalität in Deutschland werden von staatlicher Seite in Deutschland nicht veröffentlicht; eine EU-Studie hat Hasskriminalität in Deutschland und anderen EU Ländern analysiert. Für 2006 identifizierte die Studie 18142 Fälle von Hasskriminalität, wovon 17597 von rechtsextremen Ideologien motiviert waren; die Studie beobachtete 14% Wachstum über ein Jahr.[16] Im Vergleich gab es in 2006 in den USA 7722 Fälle von Hasskriminalität[17]. Die Häufigkeit von Hasskriminalität und Rechtsextremismus werde von der deutschen Bevölkerung unterschätzt.[18]
Quelle: Wiki