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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stern, Verbrechen, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 13:26
@Kc
den Stolz qausie brechen. Das klingt sehr logisch in meinem Dafürhalten. Den Knast -als Prestigeaufenthaltsort- ganz zum Schluss verhängen, und bis dato doch eine abgemilderte Art des Prangers. Warum eigentlich nicht? Bloss der Knast, der in letzter Instanz verhängt würde, müsste auch entsprechend hart sein. Wobei ich jetzt nicht beurteilen kann, wie hart er tatsächlich ist.


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24.03.2011 um 13:48
@rockandroll

Es ist in Deutschland humaner und besser, als in den USA. Angenehm trotzdem nicht.
Es hängt natürlich sehr viel davon ab, wie man mit einem Knastaufenthalt umgeht, manchen macht es nichts aus, andere heulen rum, wenn sie hinter Gitter müssen.
Hab ich beides schon bei Häftlingen erlebt.


Problem ist heute leider vielfach, dass gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch dieses amerikanische Ghetto-Gangsterrapper-Gehabe viele den Knast für cool und geradezu für ein Abzeichen halten.

In der Art:,,Hey, seht mich an, ich bin supergefährlich, ich hab schon im Gefängnis gesessen!"

Das ist natürlich nicht Sinn der Sache.
,,Den Stolz brechen" ist nicht ganz meine Absicht, ich möchte eher, dass Strafen nicht mehr eine Auszeichnung darstellen, wie es in manchen Kreisen der Fall ist.


Strafen müssen auch Strafen sein, keine Auszeichnungen, ansonsten braucht man sie gar nicht erst zu verhängen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 14:05
Habt ihr schonmal von James Bulgar gehört?

Dieser Junge war um die 2 Jahre alt, wurde von zwei 10 Jährigen "mitgenommen", misshandelt und ermordet. Wie würde die Strafe für so einen Fall in Deutschland aussehen? Man kann sowas nicht durchgehen lassen. ich bin dafür, dass man einen Altersschutz fast komplett aussetzt. Dann sollte es noch Variationen in der Strafe geben.

Es ist wirklich nicht so, dass die meisten Kinder nicht wissen, was sie da machen, ist falsch. Ich habe eine kleine Cousine, die ist nichtmal 6 und weiß, dass man nicht stehlen darf und dass sie Ärger bekommt, wenn sie das machen würde.


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24.03.2011 um 15:44
@rinoa

Das Kinder Wissen, dass sie für manches Ärger bekommen können hat doch noch eine ganz andere Qualität....

10 jährige Wissen nicht was sie da mache und können unter Umständen gar nicht die Schwere der tat abstrahieren.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 15:54
@Kc

>>
Jedoch darf meines Wissens kein Richter zu einem kleinen Gangster, der große Klappe riskiert, sagen:,,Schön, wenn du Arrest (ob man es nun Arrest oder Gefängnis nennt, ist aus meiner Sicht im Prinzip egal) oder Knast so toll findest, dann wirst du eben mal 5 Monate dafür sorgen, dass im Stadtpark nicht mehr überall Hundekot liegt. Mal sehen, wie cool du das findest."

Und bei Weigerung dann doppelte Strafe verhängen.

Aber nein, das darf man ja nicht, von wegen ,,erniedrigend, menschenunwürdig" usw. ^^
Dass manche Leute das beruflich machen müssen, fällt den Heulsusen, die sich gegen solche Strafen aussprechen, offenbar nicht ein.<<

Das wäre auch von Richterlicher Seite falsch, meiner Meinung nach.
Ich bin froh, dass es nicht so ist.
Sozialstunden kannst du ja außerdem Verhängen.
Ein so großer Spielraum für kreativität würde meiner Meinung nach zu negativem führen, einerseits sehr kuriose Urteile, andererseits dieselben Urteile wie vorher weil sich viele Richter die Mühe nicht machen werden.


>>
Dabei wäre diese Strafe durchaus sinnvoll: Der Täter kann sich damit nicht brüsten, er hat ordentlich Zeit zum Nachdenken und er tut was sinnvolles für die Allgemeinheit.
Bei kleinen Straftaten durchaus keine schlechte Lösung, wenn man mich fragt.<<

Zum Thema brüsten:
Das mag in Intensivtäterkreisen so sein, aber in diesen Kreisen ist es gleichgültig ob die leute bock auf knast haben oder nicht, da ist so viel verkorkst dass die allein wegen strafe nicht plötzlich ihren ganzen charakter ändern.
Bei allen anderen außer den Jugendlichen Intensivstraftätern geht die Kriminalitätsrate zurück, das System ist also scheinbar effektiv.

>>
Es fehlt jedoch im deutschen Jugendstrafrecht aus meiner Sicht sehr oft die Verhängung von sinnvollen, konstruktiven Strafen.

Ich frage mich ernsthaft, wenn ich so wieder lese, wer wen aus nichtigen Gründen zusammengeschlagen hat: Warum stehen dort sehr häufig Leute als Täter, die schon ganze Reihen schwerer Straftaten auf dem Konto haben, die polizeibekannt sind, die quasi noch lachend und posend vor dem Richter sitzen?<<

Das hat utilitaristische Gründe.
Man lässt leute nach kleinere Körperverletzungsdelikten oder ähnlichen gern laufen, weil:
Man steckt ungern jemanden in den Knast und verbaut ihm seine ausbildung nur weil irgendeine schlägerei unter betrunkenen aus dem ruder gelaufen ist.
Denn würde er dann wieder rauskommen ist die chance höher, dass er sein Leben lang ein gesellschaftlich eher unkonstruktiver Mensch bleibt.

Damit hat man auch erfolg, viele jugendliche haben asoziale phasen die sich rauswachsen, du bestimmt auch, und ich auch.
Dann gibt es die, bei denen das anders ist.
Aber die sind von vornherein erstmal schwer von den andern zu unterscheidne.
Wir könnten jetzt alle härter bestrafen und wegsperren und vielen leuten damit steine in dne weg legen, oder wir riskieren es die kleine Gruppe intensivstraftäter nicht rechtzeitig aus dem verkehr zu ziehen.
wa seinem lieber ist ist geschmackssache, ich stehe eher zu ersterem.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 22:50
Im Grunde hast du Recht!
Aber hast du diese Rechtfertigung "asoziale Phase" auch wenn du hilfloses Opfer bist und akute Schäden an Leib und Seele davon trägst?
Was ist denn diese Phase? Wenn dein Eigentum"abgezogen" wird? Oder wenn du nur zusammengetreten wirst ? Da gehen ganze Banden bewußt los um "Opfer zu suchen", das ist ok?
Wir reden doch hier nicht von den kleinen Normalos die in der Gruppe stark tun, nein es geht um die denen jede Menschlichkeit abhanden gekommen ist indem sie den Tod ihres Opfers in Kauf nehmen oder sogar anstreben.
Man nennt das eigentlich Mord - ist aber bei unter 25 jährigen Jugenstrafrecht.
Gebt dieser Jugend bessere Werte !
Aber da bekommt ein Bushido noch eine Auszeichnung,obwohl er offen zur Gewalt aufruft.Vielerorts bist ja nur jemand wenn man Gansta ist. Lächerlich!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 23:20
Ich finde, das Strafmündigkeitsalter muss heruntergesetzt werden. Mindestens 12. Da sollte man sehr wohl wissen, was man tut.
Und manche Kinder wissen ja auch noch, dass ihnen nichts passieren kann, deshalb isses ihnen egal, ob sie erwischt werden.

Ob man aber 12-Jährige in den Knast stecken muss so wie in den USA immer wieder mal... Das ist sicher auch keine Lösung. Aber ich finde schon, dass man denen zeigen muss, dass es so nicht geht. Und ich glaub auch, dass die auch noch eher von Strafen beeindruckt sind, wenn sie jünger sind. Also überlegen sie sich's vielleicht beim nächsten Mal eher, ob sie nochmal Mist bauen. Wenn sie aber davon kommen, was sollen die dann daraus lernen? Dass man machen kann was man will?

Vielleicht sollte man auch Sonderfälle einführen, bei besonders schweren Straftaten. Wenn zwei 10-Jährige einen 2-Jährigen ermorden, dann glaub ich nicht, dass man die so einfach wieder laufen lassen kann. Und ich glaube nicht, dass die nicht wissen, dass es falsch ist, Leute zu foltern bis zum Tod. Wenn sie das nicht verstehen, dann stimmt mit denen was nicht...


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

28.03.2011 um 01:28
@meteora

"Doch, in den USA gibt es pro 100.000 Einwohnern mehr Morde als in Deztschland.
Trotzdem finde ich die Todesstrafe an sich eine gute Idee."

Bist du schonmal auf die Idee gekommen, das eine Gesellschaft,die Gewalt als lnormales Mittel betrachtet, eben genau das hervorbringt?Gewalt? Nein? Denk mal darüber nach.

Aber cool, das du den Thread pünktlich zum Jubiläum meines letzten Beitrags hier auferstehen lässt. das fand ich irgendwie witzig :)


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28.03.2011 um 06:37
@Cleru
12 wuerde ich auch sagen. Da fangen die meisten an mal Gewalt anzuwenden. Viel weiter sollte man es nicht heruntersetzen, das wuerde sich nicht viel bringen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

09.09.2011 um 10:26
Angesichts der neuesten Entwicklungen in diesem Prozess hier:

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13593422/Angeklagter-tut-sich-in-erster-Linie-selbst-Leid.html

Ich finde es unglaublich, dass man hier noch mildernd von einem Jugendstrafrecht spricht.

Ab 18 darf man alleine Auto fahren, man darf Unternehmen eröffnen, rechtsgültige Verträge abschließen, unbegrenzt wählen gehen etc. - man gilt überall als Erwachsener.
Aber wenn man Verbrechen begeht, dann heißt es so gut wie immer:,,Oh, nein, der arme, verwirrte Junge, der weiß ja noch gar nicht, was er tut...Der muss noch nach Jugendstrafrecht bewertet werden. Und natürlich ganz, ganz milde."

Und in unglaublichem Zynismus packen die Anwälte des Täters in diesem Fall noch die dummen Sprüche aus, der habe ja weiche Sohlen gehabt, also hätte es gar keine Todesgefahr für das Opfer gegeben. Außerdem habe das Opfer ja selbst zuerst zugepackt. Oh genau und besoffen war der Täter auch noch.

So ein Scheiß.

Soll sich das Opfer vielleicht noch bedanken, dass der Täter keine Springerstiefel mit Stahlkappen trug?


Meine Meinung: Wer über 18 ist, der hat auch grundsätzlich vor den Gerichten als Erwachsener zu gelten. Oder aber man verschiebt die Grenze des Erwachsenseins nach hinten.
Aber ich sehe es als absoluten Schwachsinn an, einerseits jemanden als ,,erwachsen" zu betrachten und andererseits nur Jugendstrafrecht anzuwenden.

Entweder richtiges Erwachsensein oder gar nicht.

Ebenso bin ich ein klarer Gegner von diesem immer wieder geäußerten Milderungsgrund Alkohol.
Alkohol darf nicht per se ein Milderungsgrund sein.


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09.09.2011 um 10:35
Mit 18 sollte man sich für seine Taten voll verantworten. Der Konsum von Alkohol und/oder anderen psychoaktiven Substanzen im Kontext einer Straftat sollte sogar noch strafverschärfend bewertet werden.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

09.09.2011 um 10:41
Zitat von DoorsDoors schrieb:Mit 18 sollte man sich für seine Taten voll verantworten. Der Konsum von Alkohol und/oder anderen psychoaktiven Substanzen im Kontext einer Straftat sollte sogar noch strafverschärfend bewertet werden.
Da bin ich ganz deiner Meinung!


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09.03.2016 um 14:44
Aus aktuellem schrecklichem Anlass: nein, es ist leider nicht mehr zeitgemäß, ein Kind unter 14 nicht zu bestrafen. Diese Strafe sollte jedoch unter keinen Umständen Jugendstrafanstalt bedeuten. Aus Erfahrung kann ich diesbezüglich sagen, dass um den Schutz der Kleinsten zu gewähren weder genug Personal da ist, noch genügend Maßnahmen getroffen werden können, dass diese nicht von den Älteren alles Übrige für eine kriminelle Karriere lernen. In der Jugendvollzugsanstalt haben sie trotz "sozialpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen darum nichts zu suchen, einfach, da solche resozialisierenden Maßnahmen zwar gut klingen, aber Geld kostet, das, wie bei den Erwachsenen auch, kaum einer bereit ist zu zahlen. Dementsprechend ist es keine Seltenheit, wenn während drei Jahren Haft gerade einmal 8 Stunden Therapie statt finden, was kaum genug ist, dass Kinder eine Chance haben können.
Nichtsdestotrotz gehört bei schwerem Vergehen das Kind meiner Meinung nach evaluiert und entsprechend in ein psychiatrisches Krankenhaus für Kinder "verurteilt"/eingewiesen, damit es tatsächlich pädagogische, sozial- und psychotherapeutische Unterstützung erfahren kann. Hinterher sollte es in ein Heim für straffällige Kinder, bis es bereit ist Verantwortung für sich zu übernehmen oder ggf zu den Eltern zurück darf.
In jedem Falle muss das Kind eine Zeit aus seinem Umfeld heraus und Therapie, Antiaggressionstraining, was auch immer im speziellen Fall nötig ist als Auflagen bekommen.


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09.03.2016 um 15:04
Ich denke auch dass da was passieren muss. heutzutage sind die Kinder viel weiter als sie es vor jahren waren.
teilweise fangen die in jungen Jahren mit rauchen, Alkohol und drogen an, sind gewalttätig und brutal.
das alter sollte kein Freibrief sein um ungehindert Straftaten zu begehen.


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Doors ehemaliges Mitglied

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09.03.2016 um 17:00
Genau. Wer in jungen Jahren raucht, der ist auch gewalttätig und brutal. Allerdings meist zu seiner eigenen Gesundheit.

Selbst in die Grundschule gehen Lehrer ja inzwischen nur noch mit Schutzweste und Faustfeuerwaffe - weil die lieben Kleinen alle echte Killerbestien sind.


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09.03.2016 um 17:21
Strafmündigkeitsgrenze runter auf 12, Jugendstrafrecht ab 18 kategorisch ausschließen!

@Kc
@Doors
etc. haben völlig recht, dass man sich auch im Falle unternehmerischer Insolvenz mit 18 nicht mehr auf "Welpenschutz" oder ähnliches zurück ziehen kann. Wenn die Grenze des Erwachsensein in unserer Gesellschaft mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht sein soll, dann bitte in allen Bereichen des Lebens, vielleicht mal einige politische Ämter und berufliche Tätigkeiten ausgenommen, wenn diese einfach ein gewisses Maß an Erfahrung erfordern.

Aber gerade bei einem solch sensiblen Thema wie dem Strafrecht flächendeckend eine Zwischenkategorie des "Heranwachsenden" einzufügen finde ich völlig falsch und fast schon fahrlässig der öffentlichen Sicherheit gegenüber!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 14:55
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb: wenn diese einfach ein gewisses Maß an Erfahrung erfordern.
Ach, da ist Erfahrung plötzlich doch relevant? Warum dann nicht auch bei der Beurteilung von Unrecht?
Also wenn Du schon die These vertrittst, mit 18 hat man alles im Griff zu haben, dann aber konsequent.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Aber gerade bei einem solch sensiblen Thema wie dem Strafrecht flächendeckend eine Zwischenkategorie des "Heranwachsenden" einzufügen finde ich völlig falsch und fast schon fahrlässig der öffentlichen Sicherheit gegenüber!
Genau. Harte Abgrenzungen sind viel gerechter. An seinem 18. Geburtstag hat ein Mensch gegenüber dem Vortag - quasi "über Nacht" - höchst wahrscheinlich einen enormen Zuwachs an Reife erfahren.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 15:34
Mein Großvater hat mir Erlebnisse aus seiner Kindheit und Jugend erzählt, da ist mir regelrecht die Spucke weggeblieben.. Von Kindern aus gutem Hause, keine 'Straßenkinder', keine Kinder aus sozialen Brennpunkten. Dabei waren mein Großvater und die Kids zu seiner Zeit nicht annährend so schlimm, wie es jene zu Zeiten seines Großvaters waren.

Ich bin der Meinung, dass es solche brutale und tragische Fälle damals schon gab und es sie auch weiterhin geben wird. Das Strafmaß für Kinder zu verschärfen, sie früher in den Knast wandern zu lassen, wird sie nicht zu vorbildlichen Erwachsenen machen. In der Zelle werden sie lediglich sich selbst überlassen.. Und damit soll ihnen geholfen sein? Wie soll man sich einen jungen Erwachsenen vorstellen, der seit seinem 13. Lebensjahr im Gefängnis saß?

Halte ich für keine gute Konsequenz.


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10.03.2016 um 15:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Genau. Harte Abgrenzungen sind viel gerechter. An seinem 18. Geburtstag hat ein Mensch gegenüber dem Vortag - quasi "über Nacht" - höchst wahrscheinlich einen enormen Zuwachs an Reife erfahren.
Der betreffende Mensch weiß aber auch schon mit 16 oder 17, dass er bald vollumfänglich für sich selbst verantwortlich sein wird, meistens freut man sich ja schon Monate im Voraus auf die neu gewonnenen Freiheiten - dann muss man sich aber eben auch über die Pflichten eines Volljährigen klar sein und auch darüber, dass Erwachsenen Sanktionen drohen, wenn sie sich strafbar machen.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:wenn diese einfach ein gewisses Maß an Erfahrung erfordern.
Dabei geht es mir in erster Linie darum, dass jemand nicht mit 18 einen Bus voller Menschen tausende Kilometer durch Europa steuern sollte, einfach weil er erst mit 18 aktiv auf vier Rädern am Straßenverkehr teilnehmen darf, dass ich keinen Menschen lebensgefährlich behandeln, verletzen oder gar töten darf, lerne ich nicht erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 15:58
Ich denke bzw hoffe dass Fälle wie der Aktuelle die Ausnahme darstellen und von 99% der unter 14-jährigen Kinder und Jugendlichen keine echte Gefahr ausgeht. Schulhof-Prügeleien und dergleichen würde ich nicht zum Anlass nehmen um von Gewaltpotenzial zu sprechen.

Das Jugendstrafrecht an sich ist und bleibt in der Form nicht tragbar. Man weiß sehrwohl mit 13 Jahren, auch schon mit 10 oder 11, dass man niemandem so schwere Kopfverletzungen zufügen darf, dass dieser daran sterben kann. Ein Vorsatz ist im aktuellen Fall auszuschließen, man kann denke ich eher von einem Affekt ausgehen.

Man muss halt schauen wie man es macht. Die Grenze der Strafbarkeit muss definitiv von 14 auf allerhöchstens 12 Jahre herabgesetzt werden, jedoch muss man auch schauen wie man es im Einzelfall handhabt und um welches Delikt es sich handelt. Man sollte einen 12-jährigen der eine Packung Kaugummis mitgehen lässt, nicht unbedingt vor einen Richter zerren, geht es aber um eine schwere Körperverletzung die wie man jetzt weiß auch mal tödliche Folgen haben kann, so muss die Strafbarkeit definitiv gegeben sein.

Wenngleich man hier aber auch sagen muss, dass in diesem Fall man die Straftat nicht zwangsläufig so auslegen muss dass vom Täter auch künftig Gefahr ausgeht, eine Resozialisierung (ok, das Wort ist vielleicht zu hoch gegriffen) ist hier im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fällen wo man gefährliche Menschen irgendwann wieder frei lässt, ganz klar möglich und anzustreben.

Als Österreicher kann ich nicht all zu viel sagen dazu aber ich glaube mal die Gesetzeslage ist in beiden Ländern diesbezüglich sehr ähnlich, die Gesetze sind allgemein zu mild ausgelegt, hier wird auch mit der Sicherheit der Öffentlichkeit zu sorglos umgegangen. Passieren Dinge wie die Amokfahrt in Graz, erfährt man dann später von einer hochkriminellen Vorgeschichte des Täters der sich seit Jahren schon durch enormes Gewaltpotenzial ausgezeichnet hat. In solchen Fällen ist es einfach nicht akzeptabel, dass diese Menschen in Freiheit leben, da muss einfach eine permanente Unterbringung, egal ob in einer Haftanstalt oder einer psychologischen Einrichtung, gegeben sein und zwar ohne Chance auf Freilassung sofern keine sichtbare und glaubwürdige Besserung eintritt.

Ich bin dagegen einen 13-jährigen lebenslang wegzusperren, aber wie gesagt, in dem Alter weiß man schon was man tut, auch wenn ich dabei bleibe dass die Tötungsabsicht wohl nicht gegeben war (die ist aber in vielen anderen Tötungsdelikten auch nicht gegeben) kann man sicher nicht zur Tagesordnung übergehen.


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