@Kc >>
Jedoch darf meines Wissens kein Richter zu einem kleinen Gangster, der große Klappe riskiert, sagen:,,Schön, wenn du Arrest (ob man es nun Arrest oder Gefängnis nennt, ist aus meiner Sicht im Prinzip egal) oder Knast so toll findest, dann wirst du eben mal 5 Monate dafür sorgen, dass im Stadtpark nicht mehr überall Hundekot liegt. Mal sehen, wie cool du das findest."
Und bei Weigerung dann doppelte Strafe verhängen.
Aber nein, das darf man ja nicht, von wegen ,,erniedrigend, menschenunwürdig" usw. ^^
Dass manche Leute das beruflich machen müssen, fällt den Heulsusen, die sich gegen solche Strafen aussprechen, offenbar nicht ein.<<
Das wäre auch von Richterlicher Seite falsch, meiner Meinung nach.
Ich bin froh, dass es nicht so ist.
Sozialstunden kannst du ja außerdem Verhängen.
Ein so großer Spielraum für kreativität würde meiner Meinung nach zu negativem führen, einerseits sehr kuriose Urteile, andererseits dieselben Urteile wie vorher weil sich viele Richter die Mühe nicht machen werden.
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Dabei wäre diese Strafe durchaus sinnvoll: Der Täter kann sich damit nicht brüsten, er hat ordentlich Zeit zum Nachdenken und er tut was sinnvolles für die Allgemeinheit.
Bei kleinen Straftaten durchaus keine schlechte Lösung, wenn man mich fragt.<<
Zum Thema brüsten:
Das mag in Intensivtäterkreisen so sein, aber in diesen Kreisen ist es gleichgültig ob die leute bock auf knast haben oder nicht, da ist so viel verkorkst dass die allein wegen strafe nicht plötzlich ihren ganzen charakter ändern.
Bei allen anderen außer den Jugendlichen Intensivstraftätern geht die Kriminalitätsrate zurück, das System ist also scheinbar effektiv.
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Es fehlt jedoch im deutschen Jugendstrafrecht aus meiner Sicht sehr oft die Verhängung von sinnvollen, konstruktiven Strafen.
Ich frage mich ernsthaft, wenn ich so wieder lese, wer wen aus nichtigen Gründen zusammengeschlagen hat: Warum stehen dort sehr häufig Leute als Täter, die schon ganze Reihen schwerer Straftaten auf dem Konto haben, die polizeibekannt sind, die quasi noch lachend und posend vor dem Richter sitzen?<<
Das hat utilitaristische Gründe.
Man lässt leute nach kleinere Körperverletzungsdelikten oder ähnlichen gern laufen, weil:
Man steckt ungern jemanden in den Knast und verbaut ihm seine ausbildung nur weil irgendeine schlägerei unter betrunkenen aus dem ruder gelaufen ist.
Denn würde er dann wieder rauskommen ist die chance höher, dass er sein Leben lang ein gesellschaftlich eher unkonstruktiver Mensch bleibt.
Damit hat man auch erfolg, viele jugendliche haben asoziale phasen die sich rauswachsen, du bestimmt auch, und ich auch.
Dann gibt es die, bei denen das anders ist.
Aber die sind von vornherein erstmal schwer von den andern zu unterscheidne.
Wir könnten jetzt alle härter bestrafen und wegsperren und vielen leuten damit steine in dne weg legen, oder wir riskieren es die kleine Gruppe intensivstraftäter nicht rechtzeitig aus dem verkehr zu ziehen.
wa seinem lieber ist ist geschmackssache, ich stehe eher zu ersterem.