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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stern, Verbrechen, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 16:13
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb: dass Erwachsenen Sanktionen drohen, wenn sie sich strafbar machen.
Im Jugendstrafrecht drohen ja auch Sanktionen - nur kann man zwischen 18 und 21 eben flexibel reagieren und besser auf Täter und Tatumstände reagieren.
Ein "weicher" Übergang ist in aller Regel gerechter, weil Menschen unterschiedlich schnell Reife erlangen.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Ich denke bzw hoffe dass Fälle wie der Aktuelle die Ausnahme darstellen
Das ist ja auch der Fall.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Man weiß sehrwohl mit 13 Jahren, auch schon mit 10 oder 11, dass man niemandem so schwere Kopfverletzungen zufügen darf, dass dieser daran sterben kann.
Die Beurteilung, was solch "schwere" Kopfverletzungen sein könnten, ist aber nicht unbedingt so einfach. Natürlich hat man auch - in der Regel - mit 10 gelernt, andere nicht zu verletzen. Macht man es aber doch, ist eher die Frage, in wie weit das eigenverantwortlich geschah oder eben die Folge davon war, dass die Konsequenzen gerade nicht erkannt wurden.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:die Gesetze sind allgemein zu mild ausgelegt
Ein gängiges Vorurteil. Nur unterstellt es, härtere Strafen würden eher abschrecken. Was aber nicht der Fall ist.
Härtere Strafen bedienen lediglich das Vergeltungsgefühl der Umwelt. Was zwar zu einem gewissen Grad auch legitim ist, aber es muss eben in einem angemessenen Verhältnis stehen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 16:19
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: flexibel reagieren
Kann der Richter/die Kammer immer, außer bei Mord, da in diesem Fall eine absolute Strafandrohung vorliegt, aber selbst die wurde durch den BGH schon 1981 im Wege der sog. "Rechtsfolgenlösung" erheblich abgemildert.

Wirklich von dem genannten "weichen Übergang" profitieren letzten Endes zu über 95% Intensiv- und Wiederholungstäter, diese werden einfach drei Jahre länger mit Samthandschuhen angefasst, wer bis 18 nicht auffällig wurde, es aber dann doch tut, kann ohnehin als Ersttäter mit Milde rechen! Wobei niemals vergessen werden darf, dass die Bundesrepublik Deutschland ohnehin eine der täterfreundlichsten Strafrechtsordnungen der Welt besitzt.


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10.03.2016 um 16:26
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Kann der Richter/die Kammer immer
Aber eben nur innerhalb des Strafrahmens. Und - zumindest aus meiner Sicht - ist dieser Strafrahmen für voll einsichtsfähige Menschen gedacht.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb: eine der täterfreundlichsten Strafrechtsordnungen
Ich halte Ausdrücke wie "täterfreundlich" oder "täterschützend" für problematisch.
Ich neige da eher zu "menschenfreundlich".
So viel strafe wie nötig und so wenig wie möglich. Natürlich auch unter Berücksichtigung eines Vergeltungsgedankens. Wie gesagt, ein gewisses Maß an "Rache" ist durchaus legitim.


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10.03.2016 um 16:32
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich halte Ausdrücke wie "täterfreundlich" oder "täterschützend" für problematisch.
Ich neige da eher zu "menschenfreundlich"
...würde aber bei böswilliger Auslegung implizieren, dass das Opfer kein Mensch sei oder eben ein solcher zweiter Klasse.

Der Ausdruck "täterfreundlich" ist auch an deutschen Gerichten Usus und nicht negativ konnotiert.

Auch außerhalb des Strafrahmens, im allgemeinen Teil des StGB, gibt es weitere Milderungsoptionen, bishin zum totalen Absehen von Strafe (§60 StGB).
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:So viel strafe wie nötig und so wenig wie möglich.
Trifft erfahrungsgemäß auch bei gutem Willen noch am ehesten auf Ersttäter zu, wenn da erstmal klar, ist, dass es nicht viel zu befürchten gibt vor der deutschen Strafjustiz, geht es ganz schnell steil nach oben auf der kriminellen Karriereleiter. Nicht umsonst werden Bewährungsstrafen von vielen Tätern, gerade im Bereich der Gewaltdelikte, oft als Freispruch betrachtet, die ganz verblendeten glauben sogar, der Richter/die Kammer hätten aus Angst vor ihnen so geurteilt!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 16:38
Der Ausdruck "täterfreundlich" ist auf an deutschen Gerichten Usus und nicht negativ konnotiert.
An welchen Gerichten wird der denn verwendet? An keinen, an denen ich unterwegs war.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Auch außerhalb des Strafrahmens, im allgemeinen Teil des StGB, gibt es weitere Milderungsoptionen, bishin zum totalen Absehen von Strafe
Da müssen aber die dort genanten Voraussetzungen erfüllt sein, § 60 ist zudem nur auf Vergehen anwendbar.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Nicht umsonst werden Bewährungsstrafen von vielen Tätern, gerade im Bereich der Gewaltdelikte, oft als Freispruch betrachtet
Das mag bei manchen so sein. Es mag auch Täter geben, die es als Freispruch interpretieren, wenn ihnen nach einem Diebstahl nicht die Hand abgehackt wird - aber das kann eben nicht als Maßstab einer allgemeingültigen Rechtsordnung gelten.


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10.03.2016 um 16:45
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:An welchen Gerichten wird der denn verwendet? An keinen, an denen ich unterwegs war.
Ich werde hier sicher keine genauen Ortsangabe oder ähnliches posten, aber schon in (meinem?) Studium kam dieser Begriff wertfrei vor. Gerade im Sanktionenrecht ist das doch relevant, Sozialprognose etc...

Das §60 StGB nur auf Vergehen anwendbar ist, ist mir klar, ich wollte ja nur eine Milderungsmöglichkeit außerhalb des deliktsabhängigen Strafrahmens aufzeigen und meistens habe(n) ich/wir es im Jugendstrafrecht ja (Gott sei Dank!) mit Vergehen zu tun.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:wenn ihnen nach einem Diebstahl nicht die Hand abgehackt wird
Aber von diesem Extrem muss man ja auch nicht ausgehen!
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:aber das kann eben nicht als Maßstab einer allgemeingültigen Rechtsordnung gelten.
Wie du ja selbst anmerkst!

Ist Strafrecht dein Fachgebiet, du scheinst ja Jurist(in?) zu sein.


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10.03.2016 um 16:50
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Aber von diesem Extrem muss man ja auch nicht ausgehen!
Es ist natürlich auf die Spitze getrieben. Aber Strafe wird eben auch nach den eigenen Erwartungen empfunden. Für den einen ist eine Bewährungsstrafe mit Schmach verbunden, für den anderen ist sie eine soziale Auszeichnung.
Ich werde hier sicher keine genauen Ortsangabe oder ähnliches posten, aber schon in (meinem?) Studium kam dieser Begriff wertfrei vor. Gerade im Sasnktionenrecht ist das doch relevant, Sozialprognose etc...
Na ja. "Täterschutz" wird doch eher plakativ benutzt. Und es besteht gar keine Notwendigkeit für diesen Ausdruck. Ein Mensch wird ja nicht in seiner Eigenschaft als Täter vor irgend etwas geschützt, sondern in seiner Eigenschaft als Mensch.
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Ist Strafrecht dein Fachgebiet
Schon lange nicht mehr - wenn es zu speziell wird, trügt inzwischen schon mal das Gedächtnis.


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10.03.2016 um 16:55
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na ja. "Täterschutz" wird doch eher plakativ benutzt. Und es besteht gar keine Notwendigkeit für diesen Ausdruck. Ein Mensch wird ja nicht in seiner Eigenschaft als Täter vor irgend etwas geschützt, sondern in seiner Eigenschaft als Mensch.
Ich will mich hier auch nicht an diesem Begriff festhalten/abarbeiten, für mich war das halt immer neutral, weil es nunmal m.M.n. auf die Bildung bspw. einer Gesamtstrafe schon zutrifft, hätte ich es negativ ausdrücken wollen, hätte ich den zweifelsfrei böswillig wertenden Ausdruck "opferfeindlich" benutzt, was mir aber fern liegt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Für den einen ist eine Bewährungsstrafe mit Schmach verbunden, für den anderen ist sie eine soziale Auszeichnung.
Das ist ohne Zweifel so, diese Leute sind meiner Erfahrung nach aber deutlich weniger affin nochmal auffällig zu werden. Also die erstgenannten. (EDIT, sorry, zuviel zitiert!)
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Schon lange nicht mehr - wenn es zu speziell wird, trügt inzwischen schon mal das Gedächtnis.
Womit beschäftigst du dich heute hauptsächlich, wenn man fragen darf?


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10.03.2016 um 17:51
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Beurteilung, was solch "schwere" Kopfverletzungen sein könnten, ist aber nicht unbedingt so einfach. Natürlich hat man auch - in der Regel - mit 10 gelernt, andere nicht zu verletzen. Macht man es aber doch, ist eher die Frage, in wie weit das eigenverantwortlich geschah oder eben die Folge davon war, dass die Konsequenzen gerade nicht erkannt wurden.
da bin ich noch bei dir, wie ich sagte, das ist dann alles im Einzelfall zu prüfen in wiefern sich der Täter der Konsequenz bewusst war. Da spielt dann auch noch die geistige und emotionale Reife mit, die bei jedem anders ausgeprägt ist (was zwar mMn nichts an der Schuldfähigkeit ändert, sehrwohl aber daran ob vom Täter auch künftig Gefahr ausgeht).
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ein gängiges Vorurteil. Nur unterstellt es, härtere Strafen würden eher abschrecken. Was aber nicht der Fall ist.
Härtere Strafen bedienen lediglich das Vergeltungsgefühl der Umwelt. Was zwar zu einem gewissen Grad auch legitim ist, aber es muss eben in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Nein, Nein und nochmals nein. Hab ich irgendwo Vergeltungsgefühl der Umwelt rauslesen lassen? Nein. Sonst würde ich an dieser Stelle für Selbstjustiz plädieren, die ich selbst sogar in manchen Fällen als angebracht empfinde und anwenden würde, jedoch froh bin dass die Gesetze das anders sehen als ich.

Fakt ist dass, und ich habe das mit der Sicherheit der Öffentlichkeit ja auch angesprochen in meinem Posting, dass einfach Menschen von denen eine Gefahr ausgeht, permanent und ohne Wiederkehr weggesperrt werden müssen. Hierbei geht es nicht darum dass sie ganz doll bestraft werden damit das Vergeltungsgefühl der Umwelt befriedigt wird, sondern primär darum potenzielle Opfer zu schützen und Gewalttaten PRÄVENTIV zu verhindern. Als Vergleichsfall habe ich hier erwähnte Amokfahrt von Graz genannt, wo der Täter immer wieder gewalttätig war und zum Tatzeitpunkt einfach nicht hätte frei sein dürfen, dann hätte er nicht die Gelegenheit gehabt.

Auch hier gilt wieder: Einzelfall. Bei manchen Menschen die zu Tätern werden hätte es niemand vorher gedacht, die sind ihr Leben lang unauffällig aufgetreten und irgendwann aus den verschiedensten Gründen explodiert. In solchen Fällen ist von außen keine Präventivmaßnahme möglich sondern kann nur von der Person selbst ausgehen dass diese sich in Behandlung begibt. Andere hingegen sind ihr Leben lang gewalttätig, kriminell, sprechen harte Drohungen aus, und weil immer zugeschaut wird (weil solang nix gröberes passiert kann man nicht eingreifen, wenn der eigenen Frau mal ordentlich die Fresse eingeschlagen wird gibts eben 14 Tage Hausverbot und das Thema ist gegessen) bricht der Vulkan irgendwann aus. Und das sind die Fälle, wo ich mir denke das wäre so einfach zu verhindern mit einem adäquaten Strafmaß.

Aber das driftet jetzt eh ins Off-Topic ab, um bei den Kindern und Jugendlichen zu bleiben, abschließend nochmal: Die Schuldfähigkeit ist grundsätzlich vor dem 14. Lebensjahr bereits definitiv gegeben und diese Grenze herabzusetzen. Welche Sanktionen es dann aber gibt muss einfach wie gehabt vom Einzelfall abhängen, ein 13-jähriger der im Affekt ausrastet (ohne diese schreckliche Tat in irgendeiner Art und Weise beschönigen zu wollen!) ist definitiv nicht gleich zu behandeln wie ein Schwerverbrecher der aus niederen Motiven vorsätzlich gehandelt hat. Hier muss man sicher irgendwo den "weicheren" Weg gehen, ihn entsprechend therapieren, und sich hierfür auch solange Zeit nehmen wie es braucht.

Die Familie ist ja auch genug bestraft, in diesem Ort können sie sich sowieso nicht mehr blicken lassen, daher wird hier für alle ein Neuanfang woanders von Nöten sein, ob der Jugendliche dann in weiterer Folge wieder ins Elternhaus zurückkehrt obliegt dann anderen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 18:50
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:was zwar mMn nichts an der Schuldfähigkeit ändert
Gerade das ist eine Schuldfrage. Wenn ich mir über die Konsequenzen meiner Handlungen nicht bewusst bin, dann kann ich das auch nicht abwägen. Wenn ich nicht weiß, dass mein Handeln Unrecht ist und anderen schadet, kann man mir dieses Handeln nicht vor werfen.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Sonst würde ich an dieser Stelle für Selbstjustiz plädieren
Selbstjustiz ist zwar auch durch einen Rachegedanken bedingt - aber im Falle der Strafe durch den Staat wird das Rachebedürfnis eben durch den Staat gestillt, nicht durch den Einzelnen nach dessen individuellem Ermessen.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Fakt ist dass, und ich habe das mit der Sicherheit der Öffentlichkeit ja auch angesprochen in meinem Posting, dass einfach Menschen von denen eine Gefahr ausgeht, permanent und ohne Wiederkehr weggesperrt werden müssen.
Es ist aber problematisch, ob von einem Täter nach x Jahren nach einer Tat eine Gefahr aus geht. Natürlich bedeutet eine solche Handlung ein starkes Indiz für eine entsprechende Prognose - aber eben nur ein Indiz.
Und man darf nicht den Fehler begehen, die Situation hinterher zu beurteilen - da ist man natürlich schlauer.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Die Schuldfähigkeit ist grundsätzlich vor dem 14. Lebensjahr bereits definitiv gegeben
Das wäre eine Frage, die nur Kinder- und Jugendpsychologen mit einem eingermaßenen "definitiv" beurteilen können.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 19:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ein "weicher" Übergang ist in aller Regel gerechter, weil Menschen unterschiedlich schnell Reife erlangen.
Das sollte dann aber auch "nach unten" gelten, so dass Kinder in einer natürlich angemessenen Form auch z.B. schon mit 12 Jahren belangt werden können, wenn ein Gutachten zum Ergebnis kommt, dass ausreichende Reife zum Tatzeitpunkt vorlag.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:aber im Falle der Strafe durch den Staat wird das Rachebedürfnis eben durch den Staat gestillt, nicht durch den Einzelnen nach dessen individuellem Ermessen.
Eine Gesellschaft, die ihr Zusammenleben so regelt, wird m.E. früher oder später im Chaos versinken. Das reicht dann von "Du bist mein bester Freund und hast dich einmal an meiner Tochter vergriffen, na ja, eine gute Freundschaft hält so was aus, Schwamm drüber." bis hin zu "Wir haben gerade die Nachbarsfamilie komplett ausgelöscht, weil der Fußball einfach einmal zu oft bei uns im Garten im Rosenbeet gelandet ist."
Diese Beispiele sind natürlich extrem überspitzt, aber ich denke, sie zeigen, was ich meine, wenn nicht der Staat das übernimmt, sondern jeder nach eigenen Gutdünken handeln würde.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

10.03.2016 um 23:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Gerade das ist eine Schuldfrage. Wenn ich mir über die Konsequenzen meiner Handlungen nicht bewusst bin, dann kann ich das auch nicht abwägen. Wenn ich nicht weiß, dass mein Handeln Unrecht ist und anderen schadet, kann man mir dieses Handeln nicht vor werfen.
Bei allem Respekt aber mit 13, egal wie reif oder nicht und in welcher Ausnahmesituation, weiß man wenn man einem den Kopf einschlägt, dass es Unrecht ist und dem Anderen schadet, darüber gibt es sicher keine Diskussion.

Was jetzt aber nicht heißen soll dass man deshalb die volle Härte des Gesetzes (wobei diese Bezeichnung eigentlich sehr lachhaft ist) auf einen Jugendlichen einprassen lassen muss. Wie ich sagte, man kann bei einem sagen wir 11-13 jährigen definitiv ausschließen dass er jemanden mit dem Vorsatz diesen schwer zu verletzen oder gar zu töten, attackiert. Bei wie im aktuellen Fall "massiver Gewalteinwirkung" ist die Schuldfähigkeit gegeben, der weiß dass das Unrecht ist.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Selbstjustiz ist zwar auch durch einen Rachegedanken bedingt - aber im Falle der Strafe durch den Staat wird das Rachebedürfnis eben durch den Staat gestillt, nicht durch den Einzelnen nach dessen individuellem Ermessen.
Rachebedürfnis hin oder her. Rachegedanken hegt man vielleicht dann, wenn man selbst oder ein nahestehender zum Opfer wird. Ich habe auch schon Fälle von Selbstjustiz erlebt wenn zB ein Vater den Vergewaltiger seines Kindes halbtot schlägt, wo ich sage Recht hat er, würde ich genau so handhaben und sollte man aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht sanktionieren.

Durch den Staat und die Justiz sollte in meinen Augen in erster Linie der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehen (siehe dazu weiter unten), ich bin auch dagegen Steuerhinterzieher jahrelang wegzusperren, von denen geht keine Gefahr aus aber in manchen Ländern scheint es was das Strafmaß betrifft dass dies so ziemlich das schlimmste Vergehen ist.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist aber problematisch, ob von einem Täter nach x Jahren nach einer Tat eine Gefahr aus geht. Natürlich bedeutet eine solche Handlung ein starkes Indiz für eine entsprechende Prognose - aber eben nur ein Indiz.
Und man darf nicht den Fehler begehen, die Situation hinterher zu beurteilen - da ist man natürlich schlauer.
Es ist schwierig zu beurteilen aber dann muss man hier eben eine härtere Linie fahren, und darf jemanden nicht freilassen wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin. Natürlich kann man es nur hinterher definitiv beurteilen. Ansonsten muss man hier vielleicht auch die Tauglichkeit gewisser Gutachter und Psychologen in Frage stellen wenn Menschen nach einer schweren Straftat freikommen und zu Wiederholungstätern werden.

Wenn wie zB in Österreich ein Jack Unterweger, einen Mord begeht, dann ein paar Jahre später freikommt und als Musterbeispiel für Resozialisierung angepriesen wird, ja sogar Interviews gibt und Talk-Shows beiwohnt sowie Jobangebote erhält, im Hintergrund dann aber zum Serienmörder wird und quer über den Globus Prostituierte erdrosselt, dann hat das Justizsystem etwas falsch gemacht, man darf hier mit solchen Dingen einfach nicht leichtfertig umgehen und muss jeden Zweifel ausräumen. Man kann natürlich nicht in einen Menschen hineinschauen aber das passiert immer wieder. Auch ein Fall aus Slowenien den ich hier bei Allmy gepostet habe, ein Mann tötet seine Mutter bestialisch, wird weggesperrt, wird als resozialisiert freigelassen (nach gerade einmal 5 Jahren oder so wenn ich mich recht erinnere) und tötet dann seinen Vater.

Es ist einfach schon viel zu oft schiefgegangen um das so einfach abtun zu können. Aber das driftet weiterhin vom Thema ab, denn bei einem 13-jährigen würde ich nur in absoluten Ausnahmefällen (und zwar in ca. 1 von 1 Million Ausnahmefall) davon ausgehen dass aufgrund der vorliegenden Tat die Gefahr besteht dass er künftig wieder zum Täter wird. Daher hier die Abschweifungen eh nicht unbedingt themenrelevant.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das wäre eine Frage, die nur Kinder- und Jugendpsychologen mit einem eingermaßenen "definitiv" beurteilen können.
Hierzu hat es @hallo-ho schon richtig gesagt, gehe ich den weicheren Weg der hier auch nicht wirklich als "Bestrafung" anzusehen sein sollte sondern eher als Therapie, dann kann ich das genau so bei 11-12 jährigen anwenden.

Man darf den Kindern/Jugendlichen sicher nicht das Gefühl geben sie wären "böse" oder schlechte Menschen, sehrwohl aber dass sie etwas unrechtes getan haben, das weitere Maßnahmen erfordert.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

11.03.2016 um 09:07
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Das sollte dann aber auch "nach unten" gelten, so dass Kinder in einer natürlich angemessenen Form auch z.B. schon mit 12 Jahren belangt werden können, wenn ein Gutachten zum Ergebnis kommt, dass ausreichende Reife zum Tatzeitpunkt vorlag.
Auf den ersten Blick sicherlich konsequent. Aber da überwiegt eben der Schutz der Kinder z.B. vor einer Fehlbewertung.
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Diese Beispiele sind natürlich extrem überspitzt, aber ich denke, sie zeigen, was ich meine, wenn nicht der Staat das übernimmt, sondern jeder nach eigenen Gutdünken handeln würde.
Da sind wir doch gar nicht unterschiedlicher Meinung?
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Bei allem Respekt aber mit 13, egal wie reif oder nicht und in welcher Ausnahmesituation, weiß man wenn man einem den Kopf einschlägt, dass es Unrecht ist und dem Anderen schadet, darüber gibt es sicher keine Diskussion.
Ja.

Aber die frage ist eben, wie vorwerfbar kann eine solche Tat sein. Man kann eben Maßstäbe, die für einen Erwachsenen gelten, nicht unbeschränkt "herunter rechnen". Irgend wann kommst Du zu einem Punkt, da überwiegt das generelle Kindswohl und es greift ein allgemeiner und nicht aushebelbarer Schutz. Das mag im Einzelfall und isoliert betrachtet ungerecht sein, aber dieses Prinzip muss man gesamtgesellschaftlich betrachten. Mache ich mehr kaputt, wenn ich zu Unrecht (weil ich mich bei der Beurteilung eines Kindes irre) ein Kind bestrafe oder mache ich mehr kaputt, wenn ich ein Kin, das eigentlich reif genug wäre, nicht bestrafe. Ich muss eben eine solche absolute Entscheidung treffen.
Und diese Dinge gibt es an vielen Stellen. "In dubio pro reo" geht in diese Richtung.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Rachegedanken hegt man vielleicht dann, wenn man selbst oder ein nahestehender zum Opfer wird.
Nicht nur. Auch wenn man mit einem besonders üblen Fall konfrontiert wird - schau Dir mal Reaktionen auf Übergriffe an Kindern an - da will man schon Rache und Vergeltung, auch als Unbeteiligter.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:wo ich sage Recht hat er, würde ich genau so handhaben und sollte man aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht sanktionieren.
Du verkennst hierbei, das z.B. das Risiko, dass der Vater ein viel größeres Risiko generiert, sich hinsichtlich der Täterschaft zu irren und den Falschen halb tot zu prügeln. Allein das verbietet eine solche Handhabung.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Durch den Staat und die Justiz sollte in meinen Augen in erster Linie der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehen
Absolut. Aber dazu gehört auch, dass Täter nicht übermäßig bestraft werden, sondern angemessen. Auch Täter sind Teil der Allgemeinheit.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb: ich bin auch dagegen Steuerhinterzieher jahrelang wegzusperren, von denen geht keine Gefahr aus
Natürlich geht von ihnen eine Gefahr aus. Sie könnten es wieder tun.
Stell Dir vor, Steuerhinterziehung im großen Maßstab würde nicht bekämpft werden, dann würde es Dir irgendwann auch weh tun. Spätestens wenn das Krankenhaus zu macht, weil es keine öffentlichen Gelder mehr gibt und Du einen Herzinfarkt hast. Du beziehst in Deine Überlegungen vornehmlich unmittelbare körperliche Schäden ein - aber mittelbare Auswirkungen können genauso relevant werden.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

11.03.2016 um 09:26
Zitat von CapitanoCapitano schrieb: aber dann muss man hier eben eine härtere Linie fahren, und darf jemanden nicht freilassen wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin
Man kann halt keine 100%ige Sicherheit gewährleisten. Nirgends. Man kann immer nur Prognosen mit einer gewissen Fehlerwahrscheinlichkeit ab geben.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb: Ansonsten muss man hier vielleicht auch die Tauglichkeit gewisser Gutachter und Psychologen in Frage stellen wenn Menschen nach einer schweren Straftat freikommen und zu Wiederholungstätern werden.
Das hängt davon ab, ob diese Ärzte Fehler gemacht haben oder nicht. Auch Ärzte können nur Prognosen abgeben, mit all den Risiken, die damit verbunden sind.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Es ist einfach schon viel zu oft schiefgegangen um das so einfach abtun zu können.
Wie viel ist denn "viel zu oft"? Wie viele erfolgreiche Resozialisierungen stehen dem denn gegenüber?
Für eine solche Feststellung muss man die Gesamtsituation betrachten. Leider sind uns aber die Fälle, in denen so etwas schief geht, viel geläufiger, so dass wir vor allem diese Fälle sehen.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:sondern eher als Therapie
In solchen Fällen finden Therapien doch statt? Wenn so etwas passiert, ist das doch ein starkes Indiz, dass psychologisch etwas sehr schief läuft und dann wird darauf doch reagiert?


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

11.03.2016 um 09:47
@Capitano
Vielleicht noch als kleine generelle Ergänzung:

Als Laie und als Leser von solchen Berichten bekommt man nur einen sehr kleinen Ausschnitt solcher Situationen mit. Man liest, dass schon wieder einer rückfällig geworden ist und dass schon wieder einer dem anderen den Schädel eingeschlagen hat. Aber es fällt einem schwer, auch die Hintergründe zu sehen und vor allem fällt es Menschen schwer, sich in einen Täter hinein zu versetzen. Die Opferrolle zu verstehen, fällt uns dagegen leicht.
Deswegen empfinden wir viel eher eine Strafe für zu gering, weil es eben eine klassische einseitige Betrachtung einer zweiseitigen Angelegenheit ist.

Nur um das klar zu stellen, ich bin kein Vertreter irgendwelcher "Kuschelkurse" für Täter. Wer sich außerhalb der Rechtsordnung bewegt, muss bestraft werden. Und zwar, um ihn zurück auf die Spur zu bringen; um andere abzuhalten, es nachzumachen und um Betroffenen und der Allgemeinheit Genugtuung zu verschaffen (bei Interesse: Wikipedia: Strafzwecktheorie )

Aber ich weiß, dass der Wunsch nach Bestrafung intuitiv einseitig durch den oben erwähnten Umstand geprägt ist, dass man sich leichter in die Opferrolle als die Rolle des Täters hineinversetzen kann und möchte. Deswegen neigt man nahezu zwingend zu einer nicht ausgewogenen Betrachtung der Situation und zu einer objektiv fehlerhaften Abwägung. Diesen Umstand muss man sich aber bewusst machen, um eine faire Bestrafung erreichen zu können.

Und noch ein letzter Punkt:
Wir haben alle ein mehr oder weniger ausgeprägtes Bedürfnis, Sicherheit zu empfinden und verkennen (bzw. verdrängen sehr erfolgreich), dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Und immer, wenn wir zwangsweise darauf gestoßen werden (z.B. bei einem besonders grausamen Verbrechen, von dem wir lesen), "erschrecken" wir quasi und sind entsetzt, wie unsicher das Leben doch in Wahrheit ist. Dieser Umstand trägt dann auch dazu bei, dass wir dann zu Überreaktionen neigen.
Das ist eben eine psychologische Last, mit der wir leben müssen. Sie wird etwas leichter, wenn wir deren Systematik erkennen und wissen, warum wir wie fühlen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

11.03.2016 um 13:48
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Da sind wir doch gar nicht unterschiedlicher Meinung?
Ja, ich sehe das durchaus ähnlich wie du. Ich wollte nur ergänzen.


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11.03.2016 um 13:57
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber da überwiegt eben der Schutz der Kinder z.B. vor einer Fehlbewertung.
Das ist ein Grundsatzproblem. Ein Gutachten kann immer fehlerhaft sein, auch, wenn es um 18 - 21-Jährige oder Ältere geht.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

11.03.2016 um 14:04
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Ein Gutachten kann immer fehlerhaft sein, auch, wenn es um 18 - 21-Jährige oder Ältere geht.
Aber es ist eben schlimmer, wenn es ein Kind betrifft. Jedenfalls nach unseren gesellschaftlichen Maßstäben. Erwachsenen wird zugemutet, größere Risiken zu tragen.


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11.03.2016 um 14:06
@kleinundgrün
Ich hab den Punkt schon verstanden, ist halt eine Abwägungssache.


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11.03.2016 um 14:16
@hallo-ho
Genau.
Stand jetzt ist die Entscheidung: "Bis zum Alter von 14 Jahren schütze ich Kinder unter allen Umständen vor dem Risiko einer falschen Verurteilung".
Das kann man sicher diskutieren.

Aber teilweise wurde hier eben vertreten (nicht von Dir), dass es überhaupt keinen Grund für einen solchen Schutz gibt. Den gibt es aber sehr wohl.


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