kleinundgrün schrieb:Gerade das ist eine Schuldfrage. Wenn ich mir über die Konsequenzen meiner Handlungen nicht bewusst bin, dann kann ich das auch nicht abwägen. Wenn ich nicht weiß, dass mein Handeln Unrecht ist und anderen schadet, kann man mir dieses Handeln nicht vor werfen.
Bei allem Respekt aber mit 13, egal wie reif oder nicht und in welcher Ausnahmesituation, weiß man wenn man einem den Kopf einschlägt, dass es Unrecht ist und dem Anderen schadet, darüber gibt es sicher keine Diskussion.
Was jetzt aber nicht heißen soll dass man deshalb die volle Härte des Gesetzes (wobei diese Bezeichnung eigentlich sehr lachhaft ist) auf einen Jugendlichen einprassen lassen muss. Wie ich sagte, man kann bei einem sagen wir 11-13 jährigen definitiv ausschließen dass er jemanden mit dem Vorsatz diesen schwer zu verletzen oder gar zu töten, attackiert. Bei wie im aktuellen Fall "massiver Gewalteinwirkung" ist die Schuldfähigkeit gegeben, der weiß dass das Unrecht ist.
kleinundgrün schrieb:Selbstjustiz ist zwar auch durch einen Rachegedanken bedingt - aber im Falle der Strafe durch den Staat wird das Rachebedürfnis eben durch den Staat gestillt, nicht durch den Einzelnen nach dessen individuellem Ermessen.
Rachebedürfnis hin oder her. Rachegedanken hegt man vielleicht dann, wenn man selbst oder ein nahestehender zum Opfer wird. Ich habe auch schon Fälle von Selbstjustiz erlebt wenn zB ein Vater den Vergewaltiger seines Kindes halbtot schlägt, wo ich sage Recht hat er, würde ich genau so handhaben und sollte man aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht sanktionieren.
Durch den Staat und die Justiz sollte in meinen Augen in erster Linie der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehen (siehe dazu weiter unten), ich bin auch dagegen Steuerhinterzieher jahrelang wegzusperren, von denen geht keine Gefahr aus aber in manchen Ländern scheint es was das Strafmaß betrifft dass dies so ziemlich das schlimmste Vergehen ist.
kleinundgrün schrieb:Es ist aber problematisch, ob von einem Täter nach x Jahren nach einer Tat eine Gefahr aus geht. Natürlich bedeutet eine solche Handlung ein starkes Indiz für eine entsprechende Prognose - aber eben nur ein Indiz.
Und man darf nicht den Fehler begehen, die Situation hinterher zu beurteilen - da ist man natürlich schlauer.
Es ist schwierig zu beurteilen aber dann muss man hier eben eine härtere Linie fahren, und darf jemanden nicht freilassen wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin. Natürlich kann man es nur hinterher definitiv beurteilen. Ansonsten muss man hier vielleicht auch die Tauglichkeit gewisser Gutachter und Psychologen in Frage stellen wenn Menschen nach einer schweren Straftat freikommen und zu Wiederholungstätern werden.
Wenn wie zB in Österreich ein Jack Unterweger, einen Mord begeht, dann ein paar Jahre später freikommt und als Musterbeispiel für Resozialisierung angepriesen wird, ja sogar Interviews gibt und Talk-Shows beiwohnt sowie Jobangebote erhält, im Hintergrund dann aber zum Serienmörder wird und quer über den Globus Prostituierte erdrosselt, dann hat das Justizsystem etwas falsch gemacht, man darf hier mit solchen Dingen einfach nicht leichtfertig umgehen und muss jeden Zweifel ausräumen. Man kann natürlich nicht in einen Menschen hineinschauen aber das passiert immer wieder. Auch ein Fall aus Slowenien den ich hier bei Allmy gepostet habe, ein Mann tötet seine Mutter bestialisch, wird weggesperrt, wird als resozialisiert freigelassen (nach gerade einmal 5 Jahren oder so wenn ich mich recht erinnere) und tötet dann seinen Vater.
Es ist einfach schon viel zu oft schiefgegangen um das so einfach abtun zu können. Aber das driftet weiterhin vom Thema ab, denn bei einem 13-jährigen würde ich nur in absoluten Ausnahmefällen (und zwar in ca. 1 von 1 Million Ausnahmefall) davon ausgehen dass aufgrund der vorliegenden Tat die Gefahr besteht dass er künftig wieder zum Täter wird. Daher hier die Abschweifungen eh nicht unbedingt themenrelevant.
kleinundgrün schrieb:Das wäre eine Frage, die nur Kinder- und Jugendpsychologen mit einem eingermaßenen "definitiv" beurteilen können.
Hierzu hat es
@hallo-ho schon richtig gesagt, gehe ich den weicheren Weg der hier auch nicht wirklich als "Bestrafung" anzusehen sein sollte sondern eher als Therapie, dann kann ich das genau so bei 11-12 jährigen anwenden.
Man darf den Kindern/Jugendlichen sicher nicht das Gefühl geben sie wären "böse" oder schlechte Menschen, sehrwohl aber dass sie etwas unrechtes getan haben, das weitere Maßnahmen erfordert.