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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stern, Verbrechen, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

21.03.2011 um 10:53
Es sollte geändert werden.
Aber da kommt die frage auf welche Richtlinien man neu definiert, wie man die Strafen ansetzen sollte ,weil es gibt 12-13 jährige oder auch jüngere die unterschiedliche Entwicklungsphasen haben .


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

23.03.2011 um 23:10
BOOTCAMP - 12 Stunden harte Arbeit, kontrollierte Freizeit in sozialen Gruppen. Abschluß eines Berufes, innerhalb der Dauer des Aufenhalts - bei nichterreichen, ein halbes Jahr drauf.
Was für ein Menschenbild vermittelt dieser Staat dieser Jugend, wenn er toleriert das man straffrei töten kann,nur weil man ein Jugendlicher ist ?
Und das gleiche jedem "milden Richter" !!!


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Paka ehemaliges Mitglied

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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:12
Bootcamp ist Mist, das ist Psychoterror pur, zumindest die in Amiland. Wenn da einer rückfällig wird, wundert es mich gar nicht.
Die Strafmündogkeit muss runter, auf 12 oder 10. Daneben eine Rechtserziehung von Anfang an, also vom Kindergarten. Wenn ich sehe, wie es da schon abgeht, meine Geschwister haben Kinder, dann graut es mir. Kein Vergleich zu meinem damals.
Wichtig ist auch eine bessere soziale Lage. Viele werden nur kriminell, weil sie keine Perspektiven sehen. Ursachen bekämpfen, heisst die Devise.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:16
Ob wir es nun Bootcamp nennen ist eigentlich egal.
Eine Konsequenz für eine Handlung sollte immer garantiert sein. Sowohl als auch.Denkst du,im Knast in Deutschland lernen die was besseres? Tipps und Tricks wie man noch besser davonkommt.


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Paka ehemaliges Mitglied

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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:34
Knast muss schon Knast sein, aber eben keine Folter. Aus dem Zeitalter sollten wir raus sein.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:46
Nein es ist definitiv nichtmehr zeitgemäss ....

Das Jugendstrafrecht muss in seiner Härte so unverhältnissmäßig strenger werden wie es die Straftaten der Jugendlichen geworden sind.

Zur Abschreckung sollten Jugendliche mehrfach Straftäter so bald als möglich in einem Gefängnis unserer Osteuropäischen EU Mitgliedsländer nen paar Wochen verbringen dürfen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:49
@tom.1st

-.- Meinst du das ernst?


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 00:51
@skullhaed

Nur mal am Rande, die Resozialisierungsquoten in Deutschland sind höher als die in Amerika.
das wird gern vergessen, bei all dem Gerschrei nach harter Strafe und dem Spott über 'milde Richter'.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:07
und wer kümmert sich draußen weiter?
wie werden sie denn begleitet?
Tschuldigung...und Quoten?


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:10
@key

natürlich.

Wer schonmal auch nur ein paar Tage z.B. in nem Rumänischen Knast verbracht hat der wird es sich für die Zukunft sehr gut überlegen............


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:16
hast du ?


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:19
@skullhaed

Es gibt genügend Sozialarbeiter oder gesetzliche Betreuer.
Resozialisierung ist in jedem Fall effektiver als überzogene BEstrafung.


@tom.1st


Ist die Kriminalitätsrate in Rumänien niedriger als hier?
Wüsst ich jetzt nicht.
Oder in Osteuropa ingesamt?
Im Knast, wenn es hart ist, wirst du weiter kriminalisiert.
Wenn du da 10 JAhre drin bist kannste draußen eh nix mehr erreichen, dann kennst du nur noch knast, und gründest mit irgendnem zellengenossen ne Bande.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:32
Ah wie viele doch so wunderbare, klare Lösungen haben... ^^

Bootcamp, Wegsperren, Verständnis, Therapie...

Leute wir sollten uns dringend mal klar machen, dass jede Straftat ein wenig anders liegt, denn jedes Mal sind die Umstände und oft auch der Täter und das Opfer andere.
Das sinnvollste ist es aufgrund dieser Tatsache, einen bestimmten Rahmen an Möglichkeiten zum Umgang mit Verbrechen und Verbrechern zu geben, innerhalb dessen der Richter die besten Handlungsmöglichkeiten auswählen kann.

Ziel sollte es einerseits sein, dafür zu sorgen, dass unschuldige Menschen, Opfer und potenzielle Opfer, vor weiteren Straftaten geschützt werden. Wie weit dieser Schutz gehen muss, hängt von der Schwere der Tat und der Gefährlichkeit des Täters ab. Einen einfachen Dieb muss man nicht lebenslänglich einsperren.
Andererseits sollte es dringend Ziel sein, die Gründe für eine Straftat zu erkennen und dem Täter Chance und Unterstützung zur Besserung zu geben.
Die Gründe müssen erkannt werden, um sie nach Möglichkeit ausräumen zu können.
Chance und Unterstützung zur Besserung sollte aufgrund unseres zivilisatorischen Fortschritts und unserer christlich geprägten Gesellschaft vorhanden sein.

Unter diesen Prämissen sollte ein Strafrichter die Möglichkeit haben, sinnvolle Auswahl treffen zu können, ohne gleich als ,,Richter Gnadenlos" oder ,,Weichei" angeprangert zu werden, weil irgendwelche Besserwisser wieder nicht zufrieden mit dem Urteil sind.

Wenn sich während der Verhandlung herausstellt, dass der Jugendliche in voller Absicht einen anderen grundlos zusammengeschlagen hat und ihm ein ordentlicher Schuß vor den Bug in Form von Knast oder Arbeitsaufträgen gut tun würde, sollte er dies bekommen.
Wenn er großartig angibt, wie er überall Laternen beschädigt hat oder wie er alles mit Farbe besprüht hat - fein, dann möge er dazu verdonnert werden, beispielsweise den Stadtpark mit sauber zu halten, wenn er nicht für die doppelte Zeit in den Knast möchte.

Wenn ein ernstes Gespräch ausreicht, möge auch nur ein ernstes Gespräch geführt werden.
Wenn ein Anti-Aggressionstraining am hilfreichsten für alle Beteiligten ist, dann soll darauf das Urteil lauten.

Leider sind wir von diesen freien, konstruktiven Entscheidungsmöglichkeiten noch weit entfernt.


Stattdessen meinen ständig die beiden Lager ,,Harte Hand" und ,,verständnisvolle Nachsicht" jeweils, die perfekte Strafe gefunden zu haben... ^^


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 01:36
@Kc

Die Strafen sollen Verhältnismäßig sein.

Aber das was du da gerade gesagt hast, so funktioniert (in der Theorie) das deutsche Justizsystem noch schon.
Richter haben einen relativ großen Ermessensspielraum.
Für Körperverletzung kannst du auch recht lange in den Knast kommen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 02:27
@key
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Andererseits sollte es dringend Ziel sein, die Gründe für eine Straftat zu erkennen und dem Täter Chance und Unterstützung zur Besserung zu geben.
Da gebe ich Dir recht , aber ein oder zweimal dem Täter diese Möglichkeit geben sollte ausreichen.....nicht 1000 mal.
Ausserdem müssten unzählige Leute mehr in unserem Justizsystem beschäftigt werden um die genauen hintergründe und Auslöser für die verschiedensten Taten heruaszufinden.Wie soll das finanziert werden ?
Sich um jeden einzelnen kümmern hört sich immer so schön an , ist aber nicht möglich.

Mein Cousin wurde scho des öfteren Straffällig auffällig , war auch schon des öfteren hier in D im Knast.....ohne Erfolg und jede Einsicht.

Als er sich bei nem Urlaub bei Verwanden vor einiger Zeit in Rumänien nicht wusste anständig aufzuführen ist er dort auf Arrest für einige Tage eingefahren.....und siehe da , es wirkte Wunder.
Er hat immer selbst gesagt das ihm Arrest oder Gefängnisstrafe hier in D relativ egal sind , die Tage in Rumänien aber haben ihn " therapiert" .


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 03:20
@tom.1st

Das liegt daran, dass er (zum Glück) keine große Nummer ist.

Als kleiner Wiederholungskleinkrimineller macht sowas auf dich Eindruck.

Wenn du einer bist dem es scheißegal ist ob jemand lebt oder stirbt und der mit seinem Leben nix anzufangen weiß außer drogen und gewalt, der wird in einem solchen Knast weiter radikalisiert werden.
Dem geht's da nich gut, aber danach wird er weitermachen.

Würden wir jetzt also jeden Straftäter lange in einen Horrorknast stecken, dann hätten wir in jedem Fall danach mehr Leute die a) weder danach in der Lage sind eine normale Arbeit anzunehmen, ob das an der langen Zeit im Knast liegt in der man keinen kontakt zur Außenwelt hatte oder der posttraumatischen Belastungsstörung und b) in diesem Knast Banden mit anderen bilden werden weil du in solch einer Situation mit anderen Schwerverbrechern eingesperrt ohne echte Resozialisierungsmaßnahmen nur damit eine erfolgsaussicht für die Zukunft hast.

Ich mein, schau nach Amerika.
Schlechte Lebensqualität in Gefängnissen, überfüllt, viele morde, viel gewalt, alles im allen menschenverachtende zustände und möglichkeit auf einzelhaft bei 23 stunden am tag in einer dunkeln gummizelle und todesstrafe.

Trotzdem ist dort in Amerika Gewalt und Kriminalität ein viel größeres Problem als hier, und die Kriminalitätsrate viel höher.

Und ich kenne keine Studie zu Osteurpäischen Verhältnissen, aber ich bezweifle das die kriminalitätsrate dort niedriger ist als in D.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 10:46
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Richter haben einen relativ großen Ermessensspielraum.
Für Körperverletzung kannst du auch recht lange in den Knast kommen.
Das stimmt so leider nicht, der Rahmen ist für Richter ziemlich eng, was sie für Strafen geben dürfen.
Es gibt Mini- und Maximalstrafen, je nach Maß kann der Richter zur Bewährung aussetzen. Dann gibt es noch Geldstrafen, Arbeitsstunden und die Anordnung z.B. von Anti-Aggressionstraining.

Jedoch darf meines Wissens kein Richter zu einem kleinen Gangster, der große Klappe riskiert, sagen:,,Schön, wenn du Arrest (ob man es nun Arrest oder Gefängnis nennt, ist aus meiner Sicht im Prinzip egal) oder Knast so toll findest, dann wirst du eben mal 5 Monate dafür sorgen, dass im Stadtpark nicht mehr überall Hundekot liegt. Mal sehen, wie cool du das findest."

Und bei Weigerung dann doppelte Strafe verhängen.

Aber nein, das darf man ja nicht, von wegen ,,erniedrigend, menschenunwürdig" usw. ^^
Dass manche Leute das beruflich machen müssen, fällt den Heulsusen, die sich gegen solche Strafen aussprechen, offenbar nicht ein.

Dabei wäre diese Strafe durchaus sinnvoll: Der Täter kann sich damit nicht brüsten, er hat ordentlich Zeit zum Nachdenken und er tut was sinnvolles für die Allgemeinheit.
Bei kleinen Straftaten durchaus keine schlechte Lösung, wenn man mich fragt.


Es fehlt jedoch im deutschen Jugendstrafrecht aus meiner Sicht sehr oft die Verhängung von sinnvollen, konstruktiven Strafen.

Ich frage mich ernsthaft, wenn ich so wieder lese, wer wen aus nichtigen Gründen zusammengeschlagen hat: Warum stehen dort sehr häufig Leute als Täter, die schon ganze Reihen schwerer Straftaten auf dem Konto haben, die polizeibekannt sind, die quasi noch lachend und posend vor dem Richter sitzen?

Das kann es nicht sein. Solchen Tätern muss einfach der Zahn gezogen werden, dass das Leben ein GTA-Spiel ist, wo man im Ghetto wohnt, Drogen vertickt, Gegner verprügelt, feiert und sich sein Abzeichen im Gefängnis holt.

Das sollte durch Strafen geschehen, die eben nicht ,,cool" sind, genauso wie durch andere Methoden wie Unterbringung in Arbeit, Ausbildung, Anti-Aggressionstraining usw.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 10:48
@tom.1st
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:Da gebe ich Dir recht , aber ein oder zweimal dem Täter diese Möglichkeit geben sollte ausreichen.....nicht 1000 mal.
Absolut, irgendwann muss Schluß mit lustig sein, wie man so schön sagt.
Ich würde aber dafür plädieren, die Tür nie ganz zuzuschlagen und den Schlüssel wegzuwerfen.

Wer sich ernsthaft ändern will und sich dafür anstrengt, sollte dafür die Möglichkeit bekommen.
Auch, wenn die Einsicht spät kommt.


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24.03.2011 um 10:58
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Aber nein, das darf man ja nicht, von wegen ,,erniedrigend, menschenunwürdig" usw. ^^
Dass manche Leute das beruflich machen müssen, fällt den Heulsusen, die sich gegen solche Strafen aussprechen, offenbar nicht ein.
wird sowas nicht im Rahmen der sog. Sozialstunden (also Arbeitsdienst im Tierheim o.Ä) verhängt?
Dachte schon..


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

24.03.2011 um 13:16
@rockandroll

Man kann dazu verdonnert werden, in bestimmten Einrichtungen zu arbeiten, das ist richtig.
Aber diese Arbeit findet ja unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist quasi einfach ein ,,Job", mit dem kann man sich zwar vor seinen Kumpels nicht brüsten, aber er ist auch nicht in dem Sinne peinlich, dass man ihn nicht noch einmal machen möchte und sich nun besser benimmt.

Das wäre anders, wenn auch andere Leute sehen würden, dass man Mist gebaut hat oder wenn man beispielsweise den Dreck anderer Personen als Strafe für Sachbeschädigung wegmachen müsste.

Ich bin keinesfalls dafür, Menschen an den Pranger zu stellen, das haben wir seit langem abgeschafft und das ist gut so.

Aber Strafen müssen auch wirklich Strafen sein, sonst kann man sich die Verhängung gleich schenken. Sie sollten bewirken, dass man über seine Tat nachdenkt und dazu kommt, sie nicht zu wiederholen.

Das kann aus meiner Sicht durchaus auch heißen, dass man für das Zerkratzen von Autos unter Aufsicht und Anleitung ohne Lohn in einer Lackiererwerkstatt den Schaden selbst wieder gutmachen muss. Man ist gezwungen, sich mit dem Schaden auseinander zu setzen, ihn selbst zu richten, sich Gedanken drüber zu machen.
Und auch für den Täter hätte dies eventuell den positiven Effekt, dass er sich wirklich gut anstellt, der Besitzer der Werkstatt zufrieden ist und ihn als Azubi annimmt.

Das Opfer hätte in dem Fall seinen Schaden ersetzt, der Täter hätte Zeit gehabt, sich mit der Tat auseinander zu setzen und vielleicht sogar eine Arbeitsstelle bekommen, weshalb er nicht mehr aus purer Langeweile Mist baut.


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