@Maaggie Voraussetzungen dafür wären zwei Punkte:
Erstens müssten die Teilnehmer, als sie noch zustimmungsfähig waren, in einer Patientenverfügung festgehalten haben, dass sie einer späteren gruppennützigen Forschung zustimmen.
Zweitens müsste der gesetzliche Betreuer nach umfassender Aufklärung über die Studie einwilligen, dass der Demenzkranke teilnimmt.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/demenzkranke-duerfen-medikamente-an-ihnen-getestet-werden-a-1120068.htmlWichtig in diesem Zitat ist der Satz "..., dass sie einer späteren gruppennützigen Forschung zustimmen."
Ich weiß, dass bei einer Patientenverfügung jedes noch so kleine Detail extra festgelegt werden muss, welche medizinischen Maßnahmen man noch will oder eben nicht mehr will.
Bei diesem einen Satz - da geht es doch in erster Linie darum, den Körper nach dem Tod der Forschung zur Verfügung zu stellen. Oder ist das extra noch einmal geregelt? Ob den Unterzeichnern da wirklich klar ist, worauf sie sich eingelassen haben, wenn es jetzt zu einer Gesetzesänderung kommt, also dass sie unfreiwillig zum Versuchskaninchen werden?
Bei der alten Regelung war es bislang so, dass bei den Studien die Betroffenen noch einen Nutzen erwarten durften, mit der neuen Regelung fällt das flach. Das ist es ja, was die Änderung ausmacht.
Maaggie schrieb:Die Patientenverfügung unterschreibt man bei vollem Bewusstseinszustand und wenn man klar orientiert ist,
Wann ist man noch klar orientiert? Ein bereits an Demenz Erkrankter muss nicht zwangsläufig gleich besachwaltet sein. Das geschieht doch meist erst, wenn es nicht mehr anders geht. Eine Patientenverfügung kann aber vorher noch unterzeichnet werden.
Auch bei leichter Demenz ist das Kurzzeitgedächtnis schon beeinträchtigt oder die Ausführungen des Arztes kommen gar nicht mehr richtig an.
Trotzdem hat die Verfügung dann Rechtskraft.
(Mein Stiefvater hatte ganz schlimme Demenz. Wann das angefangen hat, kann keiner sagen. Nur wie es geendet hat.)