@LuckyLookLuckyLook schrieb:Hab Ich das Recht für eine Anzeige,oder ist das bei Ratten rechtlich anders?
Wegen Schädlinge?
Alle Arten von Säugern fallen grundsätzlich unter das Tierschutzgesetz, wie schon verlinkt.
Das Jugendamt interessiert sich sicher auch für Eltern, die ihren Kindern derartige Praktiken nahe bringen.
Ein Hinweis an örtliche Zeitung bzw Tierschutzvereine wäre eine zusätzliche Option.
Davon unabhängig hast du dich dann ggf einer vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht.
Je nach persönlicher Einstellung von Staatsanwalt bzw. Richter könnte das für ihn und/oder dich eine empfindliche Geldstrafe bedeuten oder kommentarlos eingestellt werden.
Aber bedenke das ist ein bisschen wie die Büchse der Pandora, die bekommt man in der Nachbarschaft nicht mehr zu, hast du ein liebes Haustier oder planst dir eins zuzulegen, Platte Reifen, Anzeigen wegen Ruhestörung etc. Das könnte alles daraus folgen, zu deinem Nachteil wohlgemerkt.