Amoklauf Realschule Winnenden nähe Stuttgart
12.03.2009 um 18:16@EC145
ich bezweifle dass es für sowas ein gesetz gibt; dass man verpflichtet ist, gewaltandrohungen der polizei zu melden. im zweifelsfalle ist es natürlich immer besser, einmal zuviel anzuzeigen als einmal zu wenig.
es war 3 uhr nachts und der vater des mail-empfängers wird sich auch nicht viel dabei gedacht haben, ich mache ihm auf jeden fall keinen großen vorwurf, auch wenn man das blutbad vllt dadurch verhindern hätte können
ich bezweifle dass es für sowas ein gesetz gibt; dass man verpflichtet ist, gewaltandrohungen der polizei zu melden. im zweifelsfalle ist es natürlich immer besser, einmal zuviel anzuzeigen als einmal zu wenig.
es war 3 uhr nachts und der vater des mail-empfängers wird sich auch nicht viel dabei gedacht haben, ich mache ihm auf jeden fall keinen großen vorwurf, auch wenn man das blutbad vllt dadurch verhindern hätte können