Zivilcourage - Nein danke?
02.02.2017 um 17:56Ja hier z.b:
Der Helfer war vorbestraft wegen Körperverletzung. Aber Grund genug gleich nochmal eines reinzuwürgen.
Aber hab auch einen Link zu dem rechtlichen, wo das auch nochmal steht, dass das Opfer zum Täter gemacht werden kann.
Schlag also einmal zu fest zu und Du bist dran. So macht es den Eindruck...
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Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html
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Denn die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“
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Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft
So wurde beispielsweise ein Mobiltelefon eines unmittelbar Beteiligten erst im Januar ausgewertet, weil die zuständige Polizei-Sachbearbeiterin krank war. Dabei befanden sich darauf Kurznachrichten, die belegen, dass der Angeklagte eher Helfer denn Schläger war. Dieser war, wegen vermeintlicher Fluchtgefahr, Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er erneut betont, dass er damals nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“
Der Helfer war vorbestraft wegen Körperverletzung. Aber Grund genug gleich nochmal eines reinzuwürgen.
Aber hab auch einen Link zu dem rechtlichen, wo das auch nochmal steht, dass das Opfer zum Täter gemacht werden kann.
1 Grundgedanken...
Jeder der in die Situation gerät, sich in Notwehr gegen einen Angreifer verteidigen zu müssen, wird in der Regel anschließend feststellen müssen, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt wird, obwohl er sich doch nur gewehrt hat. Aus der Sicht der das Ermittlungsverfahren leitenden Staatsanwaltschaft ist dies leider häufig nicht so eindeutig, wie aus der Perspektive des Betroffenen. Da die Notwehrsituation systembedingt nur nachträglich durch die Ermittlungsbehörde beurteilt werden kann, ergeben sich für den betroffenen Verteidiger Gefahren, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass er als eigentliches Opfer nun zum Täter gestempelt und bestraft wird. Einige dieser Gefahrenquellen sind Gegenstand dieses Artikels.
3 Was eine Notwehrsituation im Nachhinein für das Opfer gefährlich macht
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens kann die Staatsanwaltschaft auf zwei gefährliche Wege geraten: Zum einen könnte sie zu Lasten des Verteidigers bereits eine Notwehrsituation verneinen. Zum anderen könnte sie annehmen, dass die konkrete Verteidigungshandlung nicht „erforderlich" im Sinne des § 32 StGB gewesen ist, der Verteidiger sich also über Gebühr heftig verteidigt hat (zum Begriff der Erforderlichkeit später mehr). In diesen Fällen wird der sich gegen einen Angriff Verteidigende bei nachträglicher strafrechtlicher Prüfung als Täter wahrgenommen und nicht als Opfer. Wie kann es dazu kommen?https://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-wenn-das-opfer-zum-taeter-wird_005028.html
Im ersten Fall könnte die Notwehrsituation verneint werden, weil beispielsweise ein Zeuge aussagt, der eigentliche Verteidiger habe angegriffen und nicht der wirkliche Aggressor. Im zweiten Fall - Verneinung der Erforderlichkeit der konkreten Verteidigung - liegt die Ursache tiefer: Nämlich in den „zivilisierten" Vorstellungen von Staatsanwaltschaft und Gericht über die Erfordernisse sachgerechter Verteidigung und mangelnder eigener Erfahrung.
Schlag also einmal zu fest zu und Du bist dran. So macht es den Eindruck...
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