@Kc Pardon, aber ich muss Dich enttäuschen. Leider gab es schon Fälle, wo der Täter durch einen "Schubs" unglücklich stürzte. Der Helfer bekam ne Geldstrafe von 600 Euro.
Auch wenn der Artikel von 2010 ist...
Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“
Das passierte:
Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.
Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.
Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.
Wochen später bekommt der Handwerker einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen.
und vor Gericht:
Uwe W. fällt aus allen Wolken, legt Einspruch ein. Es folgt die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“
Uwe W. zieht – nach Rücksprache mit seinem Anwalt Roland Autenrieth – den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“
Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte.
Ist toll ne? Da hilft jemand, der Täter fällt und bricht sich die Hand. Der Helfer bekommt dafür ne Strafe, da er ja "überreagiert" habe.
Ernsthaft? Das ist nur noch lächerlich, was die Justiz da abzieht. Zeugin durfte offenbar nicht aussagen, Helfer wird bestraft und Resultat, der Helfer überlegt sich zweimal ob er je wieder hilft.
Quelle:
http://www.tz.de/muenchen/stadt/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.htmlAnderer Fall vom Juni 2015 (Focus 2016):
Der Helfer bricht dem Täter den Kiefer und wird bestraft. Selbst die Staatsanwaltschaft fordert Freispruch, weil sie zum Schluss kommt, dass es unabsichtlich passierte. Die Richterin verurteilt ihn aber trotzdem, da sie meint, der Helfer habe "übertrieben".
Im Juni 2015 wurde ein Mann aus Remseck am Neckar in der Ludwigsburger Innenstadt von Jugendlichen angegriffen. Die Gruppe war alkoholisiert. Sie schlugen ihr Opfer vor der Gaststätte Kanone nieder und verletzten es schwer. Der Angeklagte schritt ein, als das Opfer auf dem Boden lag und weitere Tritte abbekam.
Er schubste die Angreifer weg, soll dabei um sich geschlagen und den Kiefer eines Jugendlichen gebrochen haben. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten“, zitieren die "Stuttgarter Nachrichten" den Verurteilten.
Das Urteil auf Bewährung:
Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte versucht hat, dem Opfer zu helfen. Das bestätigte nicht nur das Opfer, sondern auch zahlreiche Zeugen. Verteidigerin und Staatsanwältin kamen zu dem Schluss, der 22-Jährige habe den Jugendlichen nur unabsichtlich verletzt.
Die Richterin war trotzdem davon überzeugt, der Mann habe bei seiner Hilfe übertrieben. „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich“, heißt es. Bei dem Urteil könnte auch eine Rolle gespielt haben, dass der Verurteilte bereits zuvor wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
Quelle:
http://www.focus.de/regional/stuttgart/zu-hart-zugeschlagen-fuer-zivilcourage-bestraft-22-jaehriger-wegen-koerperverletzung-verurteilt_id_5282298.htmlDenkbar ist wie im Text zu entnehmen, dass der Helfer zuvor wegen Körperverletzung schon aufgefallen war. Aber das rechtfertigt noch lange nicht, dass er gleich automatisch Wiederholungstäter ist, weil er jemanden helfen wollte.
Ich finde es einfach nur zum kotzen. Überall ruft man auf, Zivilcourage zu zeigen und wenn man es tut ist es auch wieder nicht richtig, weil der Täter was abbekommen hat. Zeigt man keine ist man wegen "unterlassener Hilfeleistung" dran.
Und vor allem. Während man die Polizei ruft kann es für ein Opfer schon gefährlich werden. Klar soll niemand sich in Gefahr bringen, was auch nachvollziehbar und richtig ist. Aber wenn es welche gibt, die eingreifen und der Täter da ein blaues Auge von bekommt, dafür noch bestraft wird, muss man sich nicht wundern, wenn viele nichts tun.