@JimmybondyDahingehend widerspreche ich dir keinesfalls. Ich sehe es letztlich im Sinne einer Verantwortung, die jeder Mensch mit dem Recht auf freie Entscheidungen, genau abzuwägen in der Lage sein sollte.
Ein behinderter Mensch, wird je nach Grad seiner Behinderung, sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein und stellt somit die Eigenverantwortlichkeit der "Risikogruppen" in diesem Falle in Frage, -da diese-, im Rahmen der natürlichen Alterserwartungen nur "begrenzt" die Fürsorge für einen derartig gehandicapten Menschen übernehmen können/könnten.
Die eigentlich Frage ist dann tatsächlich, -ab wann und an welchem Punkt, muss diese Verantwortung im Vorfeld im Interesse der Gemeinschaft übernommen werden.
Eine Fragestellung, die ähnlich wie die Genehmigung einer aktiven Sterbehilfe, auf sehr widersprüchliche Meinungen und Ansichten trifft, welche uns in den nächsten Jahren mit Sicherheit noch vermehrt beschäftigen werden/müssen.