darkmind,
deine Aussagen bestätigen grad etwas ganz anderes.
nämlich das dunicht wirklich weißt, wie es mit der Gewaltenteilung in Deutschland aussieht.
aberlies selbst.
Artikel 20 GG besagt:
"(2) Alle Staatsgewalt gehtvom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organeder Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Mitdiesem Absatz des "Ewigkeitsartikels" wird die Demokratie begründet: das Volk ist derkonstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewaltmehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht. Der Grundgesetz-Satz heißt deshalb nicht„Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sondern „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.Die Begründer des Grundgesetzes haben damit festgelegt, dass das Volk der Souverän ist,der durch Wahlen und Abstimmungen seine Gesamtgewalt auftrennt in "besondere Organe derGesetzgebung" (Legislative), also Bundestag und Länderparlamente, "der vollziehendenGewalt", (Exekutive, Regierung und Verwaltung), und "der Rechtsprechung" (Judikative),also alle Gerichte. Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild, VerwaltungsgerichtDresden.
"In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von eineranderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht.Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellteine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener derMacht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen freiorganisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
In den stenografischenProtokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlichnachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auchtatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestelltenitalienischen Staatsmodells wollten: "Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung,ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einandergleichgeordnete Träger" [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom08.09.1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut desGrundgesetzes [z.B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau bliebder alte. [...] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß dieungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen derBundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung desüberkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet.Die allenthalben verbreitete Worthülse "Gewaltenverschränkung" wurde zum Sargdeckel aufder Reformdiskussion."
Wikipedia: Gewaltenteilung#Situation in Deutschlandweitere Quelle
http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm (Archiv-Version vom 09.06.2007)undbevor Du weitere Aussagen tätigst, solltest Du Dich ersteinmal schlaumachen.