Ledikanense
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Stellenangebot Bund, zivil, Bundeswehrarzt?
08.01.2022 um 15:51Hallo,
ich möchte mich auf eine Stelle bei einer Kaserne als ziviler Angestellter, also im Öffentlichen Dienst (Bund) bewerben.
Nun meinte jemand, dass es dann sein kann, dass ich, wenn ich die Stelle bekommen würde, nicht mehr zu meinem Facharzt könnte, sondern alles über den Bundeswehrarzt liefe.
Somit würde die Krankenkasse wohl nachfragen, wenn ich zu diesem Facharzt ginge und gleichzeitig der Bundeswehrarzt mein Arzt für alles wäre.
Ist es wirklich so?
Muss dann alles über den Bundeswehrarzt laufen, auch wenn ich nur ein ziviler Angestellter bin.
Oder gilt das nur für die "richtigen" Bundeswehrler?
Ich denke, meine damalige Diagnose wäre ein absoluter Ausschlussgrund. Diese wurde mir vor vielen Jahren gestellt und ich habe keinerlei Symptome mehr, muss nur noch eine Erhaltungsdosis nehmen. Diese wird aber mittelfristig auf 0 reduziert.
Andererseits wäre es Unehrlichkeit gegenüber meinem Arbeitgeber, was bedeutet, dass ich notgelogen habe, um den Job zu bekommen...ein Zwiespalt.
Um es Mal auf den Punkt zu bringen: psychische Angelegenheiten.
Ich hoffe, ich habe mein Anliegen genau erklärt und freue mich auf Antworten.
Gruß Ledikanense
ich möchte mich auf eine Stelle bei einer Kaserne als ziviler Angestellter, also im Öffentlichen Dienst (Bund) bewerben.
Nun meinte jemand, dass es dann sein kann, dass ich, wenn ich die Stelle bekommen würde, nicht mehr zu meinem Facharzt könnte, sondern alles über den Bundeswehrarzt liefe.
Somit würde die Krankenkasse wohl nachfragen, wenn ich zu diesem Facharzt ginge und gleichzeitig der Bundeswehrarzt mein Arzt für alles wäre.
Ist es wirklich so?
Muss dann alles über den Bundeswehrarzt laufen, auch wenn ich nur ein ziviler Angestellter bin.
Oder gilt das nur für die "richtigen" Bundeswehrler?
Ich denke, meine damalige Diagnose wäre ein absoluter Ausschlussgrund. Diese wurde mir vor vielen Jahren gestellt und ich habe keinerlei Symptome mehr, muss nur noch eine Erhaltungsdosis nehmen. Diese wird aber mittelfristig auf 0 reduziert.
Andererseits wäre es Unehrlichkeit gegenüber meinem Arbeitgeber, was bedeutet, dass ich notgelogen habe, um den Job zu bekommen...ein Zwiespalt.
Um es Mal auf den Punkt zu bringen: psychische Angelegenheiten.
Ich hoffe, ich habe mein Anliegen genau erklärt und freue mich auf Antworten.
Gruß Ledikanense