Alarmi schrieb: Und in § 176 steht auch das Vornehmen sexueller Handlungen an sich vor einem Kind! Dazu wuerde zum Beispiel auch gehoeren, wenn Eltern vor ihrem Kind miteinander Sex haetten
Wie oft passiert es dass das Kind die Eltern beim Sex erwischt, gilt das dann auch als Straftat?
Ist doch eher unbeabsichtigt, denke mal das es nur eine Staftat ist wenn die Eltern oder Andere das Kind bewusst einladen zuzuschauen.
Da oft Väter oder andere nahe Verwandte Täter sind, wie ist denn ein Streicheln oder Kuscheln mit dem Kind zu deuten, eigentlich etwas normales für Eltern.
Wenn ein Fremder ein Kind anfängt zu streicheln wird das sofort als sexuelle Belästigung gedeutet, wenn es dagegen der Vater, Mutter,oder Onkel tut, dann ist es normal, obwohl sie meistens die Täter sind.
Die Grenzen sind schwammig. Ab wann ist es fürs Kind unangenehm?
Beim Vater erst viel später, beim Fremden schon bei der ersten Berührung.