Kindesmissbrauch
18.10.2013 um 12:21@kleinundgrün
Natürlich ist im prinzip denkbar dass er irgendwie geläutert ist und es nie wieder tun wird
Aber wenn ihn 162 mal haut nah mitzuerleben wie sein Opfer schrecklich leidet
Ihn nicht davon überzeugt es nicht ein 163 mal zu tun
Wie will man sagen dass "irgendwas" was ein Richter sagt etwas ändern wird
kann es gut sein dass Rechung in vergewaltigten Kinder bezahlt.
Davon abgeshen
Wenn er schuldfähig ist sitzt er bis zu oberkannte Unterlippe in der Schuld drinnen
Wenn er nicht schuldifähig ist ist er deshalb nicht schuldlos sondern eben schuldundfähig
Für Leute die Schuldunfähig und gefährlich sind ist die Psychatrie da.
Und fehlen die Informationen, um beurteilen zu können, ob zukünftig noch ein signifikantes Risiko besteht, dass er es wieder tun wird.Es gibt eine ziehmlich hässliche Empirik die gegen den Täter spricht
Natürlich ist im prinzip denkbar dass er irgendwie geläutert ist und es nie wieder tun wird
Aber wenn ihn 162 mal haut nah mitzuerleben wie sein Opfer schrecklich leidet
Ihn nicht davon überzeugt es nicht ein 163 mal zu tun
Wie will man sagen dass "irgendwas" was ein Richter sagt etwas ändern wird
kleinundgrün schrieb: Ist es gerecht, den Täter ewig wegzusperren (hohe Sicherheit, hoher Eingriff in die Freiheit des Täters)Man könnte ihn auch erst mal in Psychatrische Behandlung für ein paar Jahre schicken bis es mit seiner einsichtsfähigkeit besser bestellt ist...
kleinundgrün schrieb:Wenn diese Entscheidung gefällt wird, verschwindet der Täter in der Sicherungsverwahrung oder in der Geschlossenen. Und zwar schuldlos - das muss man sich klar machen.Wenn die Entscheidung anders herum gefällt wird
kann es gut sein dass Rechung in vergewaltigten Kinder bezahlt.
Davon abgeshen
Wenn er schuldfähig ist sitzt er bis zu oberkannte Unterlippe in der Schuld drinnen
Wenn er nicht schuldifähig ist ist er deshalb nicht schuldlos sondern eben schuldundfähig
Für Leute die Schuldunfähig und gefährlich sind ist die Psychatrie da.