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Kindesmissbrauch

1.880 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauchh ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 12:21
@kleinundgrün
Und fehlen die Informationen, um beurteilen zu können, ob zukünftig noch ein signifikantes Risiko besteht, dass er es wieder tun wird.
Es gibt eine ziehmlich hässliche Empirik die gegen den Täter spricht

Natürlich ist im prinzip denkbar dass er irgendwie geläutert ist und es nie wieder tun wird
Aber wenn ihn 162 mal haut nah mitzuerleben wie sein Opfer schrecklich leidet
Ihn nicht davon überzeugt es nicht ein 163 mal zu tun
Wie will man sagen dass "irgendwas" was ein Richter sagt etwas ändern wird
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Ist es gerecht, den Täter ewig wegzusperren (hohe Sicherheit, hoher Eingriff in die Freiheit des Täters)
Man könnte ihn auch erst mal in Psychatrische Behandlung für ein paar Jahre schicken bis es mit seiner einsichtsfähigkeit besser bestellt ist...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn diese Entscheidung gefällt wird, verschwindet der Täter in der Sicherungsverwahrung oder in der Geschlossenen. Und zwar schuldlos - das muss man sich klar machen.
Wenn die Entscheidung anders herum gefällt wird
kann es gut sein dass Rechung in vergewaltigten Kinder bezahlt.

Davon abgeshen
Wenn er schuldfähig ist sitzt er bis zu oberkannte Unterlippe in der Schuld drinnen
Wenn er nicht schuldifähig ist ist er deshalb nicht schuldlos sondern eben schuldundfähig
Für Leute die Schuldunfähig und gefährlich sind ist die Psychatrie da.


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18.10.2013 um 12:26
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Aber wenn ihn 162 mal haut nah mitzuerleben wie sein Opfer schrecklich leidet
Nochmal: es ist nicht zwingend der Fall, dass seine Opfer schrecklich gelitten haben! Sexueller Missbrauch ist nicht gleich Vergewaltigung!


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18.10.2013 um 12:28
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:aber aufgrund dieser kann man die Aussage
Was denn für eine Aussage treffen? Ich stelle dir eine Frage. Ja, ich selbst habe wie man merkt wenig Zweifel alleine aufgrund der Anzahl der Fälle. Die Gefahr einer Wiederholung scheint mir einfach hoch zu sein. Dafür muss ich nicht alles im Detail wissen. Sagst du ja selbst mit:
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eine vergangene Tat ist durchaus ein Indiz dafür, dass weitere Taten folgen können. Aber es ist ein widerlegbares Indiz.
Also sollte man um die Zweifel auszuräumen es widerlegen. Bis dahin gehe ich von einer erheblichen Gefahr aus.
Allerdings steht im Artikel leider noch nicht drin, ob eine Behandlung verordnet wurde oder nicht. Scheint fast, als ob nur die Sozialarbeit Folge wäre..


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18.10.2013 um 12:28
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Natürlich ist im prinzip denkbar dass er irgendwie geläutert ist und es nie wieder tun wird
Aber wenn ihn 162 mal haut nah mitzuerleben wie sein Opfer schrecklich leidet
Ihn nicht davon überzeugt es nicht ein 163 mal zu tun
Wie will man sagen dass "irgendwas" was ein Richter sagt etwas ändern wird
Woher weißt Du, dass er nicht in Behandlung ist? Woher weißt Du, dass er nicht von Psychiatern begutachtet wurde?
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Man könnte ihn auch erst mal in Psychatrische Behandlung für ein paar Jahre schicken bis es mit seiner einsichtsfähigkeit besser bestellt ist...
Wenn das im konkreten Fall nötig ist, klar. Nur auch hier fehlen mir die Informationen, ob dem so ist.
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Wenn die Entscheidung anders herum gefällt wird
kann es gut sein dass Rechung in vergewaltigten Kinder bezahlt.
Genau. Wir bezahlen unsere Freiheit mit dem Blut unserer Kinder. Bitter. Aber da niemand allwissend ist oder in die Zukunft sehen kann, werden Fehler passieren. Und wir müssen an dieser Stelle mal einen Vergleich zu einem anderen Gebiet heran ziehen, um zu erkennen, dass Freiheiten des Einzelnen und Sicherheit der Gesellschaft in einem Widerspruch zueinander stehen. Wenn die Polizei jeden Menschen rund um die Uhr überwachen würde, würden sehr wahrscheinlich wesentlich weniger Menschen durch Gewaltverbrechen sterben. Aber wollen wir das? Sind wir bereit, persönliche Freiheiten so weit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen?


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18.10.2013 um 12:30
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Man weiss ja nicht wie gross dieser psychische Schaden ist! Moeglicherweise hat er sich einfach den Kindern nur beim Onanieren gezeigt oder weiss der Geier was. Ich denke, wie stark er auf die Opfer eingewirkt hat, hat ganz sicher im Urteil Beachtung gefunden.
Selbst wenn es "nur" Onanieren vorm Kind ist.. Das genaue Ausmaß der Störung wird nicht ermittelbar sein. Es zeigen sich doch auch Spätfolgen. Fakt ist aber, es kommt zu einer Schädigung. Und "schwerer sexueller Missbrauch" beinhaltet meines Wissens mehr als "nur" Onanieren vorm Kind..


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18.10.2013 um 12:32
Kinderschander gehören an die wand gestellt.

Wer so einen wieder laufen lässt, macht sich mitschuldig. Ich finde da die Sicherungsverwahrung schon angebracht.


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18.10.2013 um 12:32
@Hans12
"an die Wand gestellt"?


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18.10.2013 um 12:33
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nochmal: es ist nicht zwingend der Fall, dass seine Opfer schrecklich gelitten haben! Sexueller Missbrauch ist nicht gleich Vergewaltigung!
Muss es das sein? Meine Güte.. es ist davon auszugehen. Und abgesehen davon beinhaltet schwerer sexueller Missbrauch auch den Beischlaf. Eine Vergewaltigung kann es ab er auch ohne Beischlaf sein..


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18.10.2013 um 12:36
Eine seelische Vergewaltigung ist es immer, auch wenn keine körperliche Gewalt statt findet.

Das Kind, das Angst um sein Leben hat, wird zwangsläufig gegenüber einem Erwachsenen still halten.


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18.10.2013 um 12:37
Zitat von vincentvincent schrieb:Fakt ist aber, es kommt zu einer Schädigung
Nicht unbedingt. Ich wurde auch mit 12 von nem Nachbarn meiner Oma betatscht und hab - soweit ich das beurteilen kann! :) - keine Schaedigungen davon zurueckbehalten. Es kommt wirklich drauf an, was genau passiert ist, und dann kommt es auch noch aufs einzelne Kind an.
Zitat von vincentvincent schrieb:Und "schwerer sexueller Missbrauch" beinhaltet meines Wissens mehr als "nur" Onanieren vorm Kind
Ich weiss nicht, ob es da einen Katalog gibt, das kann ich nicht beurteilen. Es gibt einfach nicht genug Informationen! Aber ich denke, bei so vielen Kindern und einer so geringen Strafe kann es an und fuer sich keine so schwerwiegende Aktion gewesen sein.
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Das Kind, das Angst um sein Leben hat, wird zwangsläufig gegenüber einem Erwachsenen still halten.
Und woher willst Du wissen, dass die Kinder Angst um ihr Leben hatten? Aus dem winzigen Infoschnipsel in der Zeitung sicherlich nicht!


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18.10.2013 um 12:37
Zitat von Hans12Hans12 schrieb:"an die Wand gestellt"?
Er meint "vergast". Er hat sich nur unglücklich ausgedrückt.


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18.10.2013 um 12:41
@Alarmi
http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

Das steht doch drin, was Tatbestand ist.. Möglich, dass im Artikel einfach schlampig gearbeitet wurde. Aber wenn es wirklich der Fall ist, ist's einfach krank.
Laut Text und meinem Verständnis ist schwerer sexueller Missbrauch übrigens immer eine Vergewaltigung..

Edit.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nicht unbedingt. Ich wurde auch mit 12 von nem Nachbarn meiner Oma betatscht und hab - soweit ich das beurteilen kann! :) - keine Schaedigungen davon zurueckbehalten. Es kommt wirklich drauf an, was genau passiert ist, und dann kommt es auch noch aufs einzelne Kind an.
Ach komm. es geht doch nicht um "auf den Po klatschen" oder so. Und wie jedes Kind damit umgeht, who knows?
Ist das so wichtig für die Beurteilung?


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18.10.2013 um 12:42
Dann will ich auch mal was an diesem Stammtisch erzählen. Ich weiß sehr genau was sexueller Missbrauch bedeutet und wie damit umgegangen wird.

Täter scheinen mitunter einem besonderen Schutz zu genießen wenn es zu einer Anzeige kommt, gerade dann wenn ein Fall in der betroffenen Familie zu streit und Anschuldigungen innerhalb dieser führt.

Auch Behörden sind wenig sensibel wenn sie solche Fälle auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen
müssen. Gerade dann wenn die Fälle schon Jahre zurück liegen und die Betroffenen aus Angst geschwiegen haben.

Auf der einen Seite nachvollziehbar, aber auf der anderen entsteht eine unglaubliche Wut, die nur schwer ein Ventil findet.

Dem Opfer bleibt nur ratloses Entsetzen und die Erkenntnis das man besser geschwiegen hätte.


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18.10.2013 um 12:42
@kleinundgrün

Sehr schön :D
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und woher willst Du wissen, dass die Kinder Angst um ihr Leben hatten
Leider habe ich selbst solche Erfahrungen machen müssen, und du kannst mir glauben, dass man da still hält, und sich nicht wehrt gegen einen so viel größeren und stärkeren Menschen. Man weiß instinktiv, dass das in dem Moment klüger ist.


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18.10.2013 um 12:45
Zitat von vincentvincent schrieb:Das steht doch drin, was Tatbestand ist..
Das steht da nicht! Da steht nur wann man zwei Jahre oder mehr bekommt, aber es steht nicht drin, was alles unter sexuellen Missbrauch faellt! Aber die Strafen sind sowieso noch viel, viel, VIEL zu niedrig.
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Leider habe ich selbst solche Erfahrungen machen müssen, und du kannst mir glauben, dass man da still hält, und sich nicht wehrt gegen einen so viel größeren und stärkeren Menschen. Man weiß instinktiv, dass das in dem Moment klüger ist.
Nicht jeder sexuelle Missbrauch erzeugt bei einem Kind das Gefuehl von Angst. Es gibt durchaus auch Faelle, in dem das Kind absolut nicht begreift, was vor sich geht, und es fuer ein Spiel haelt, speziell, wenn es die Person gut kennt und ihr vertraut.


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18.10.2013 um 12:46
@Alarmi
Schwerer sexueller Missbrauch bedeutet immer, dass in den Körper eingedrungen wird, nichts mit streicheln oder auf den Po tatschen.


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18.10.2013 um 12:47
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Schwerer sexueller Missbrauch bedeutet immer, dass in den Körper eingedrungen wird, nichts mit streicheln oder auf den Po tatschen.
Wo genau steht das? Ich kann absolut nichts dazu im Gesetz oder sonstwo finden! Kein Mensch kann mir weismachen, dass jemand 160 Kinder vergewaltigt und dann zwei Jahre auf Bewaehrung bekommt! Der Gesetztestext ist jedenfalls so nicht zu verstehen!


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18.10.2013 um 12:49
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Das steht da nicht! Da steht nur wann man zwei Jahre oder mehr bekommt, aber es steht nicht drin, was alles unter sexuellen Missbrauch faellt! Aber die Strafen sind sowieso noch viel, viel, VIEL zu niedrig.
Hast du's gelesen?
"...eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,..."

Was ist denn daran nicht klar? Steh ich gerad aufm Schlauch?


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 12:49
@kleinundgruen

Nein, ich meine schon an die wand gestellt und erschossen.
wer ein Kinderleben auf die weise nachhaltig schädigt, hat meiner Meinung nach sein eigenes Lebensrecht verwirkt.
Hast du da ein Problem mit ?
Wenn ja, solltest du dich mal fragen warum das so ist.


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18.10.2013 um 12:50
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nochmal: es ist nicht zwingend der Fall, dass seine Opfer schrecklich gelitten haben!
Wie sieht schwerer sexueller Missbrauch von Kindern aus bei dem das Kind nicht leidet?


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18.10.2013 um 12:50
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nicht jeder sexuelle Missbrauch erzeugt bei einem Kind das Gefuehl von Angst. Es gibt durchaus auch Faelle, in dem das Kind absolut nicht begreift, was vor sich geht, und es fuer ein Spiel haelt, speziell, wenn es die Person gut kennt und ihr vertraut.
Woher weißt du das so genau? Bei mir wars eine vertraute Person, zu der naturgemäß eine Abhängigkeit bestand.

--

Ich lese hier viel von Freiheiten und Rechten des Täters. Wo bleiben die des Kindes?


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18.10.2013 um 12:51
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wo genau steht das? Ich kann absolut nichts dazu im Gesetz oder sonstwo finden! Kein Mensch kann mir weismachen, dass jemand 160 Kinder vergewaltigt und dann zwei Jahre auf Bewaehrung bekommt! Der Gesetztestext ist jedenfalls so nicht zu verstehen!
Es müssen doch keine 160 verschiedenen Kinder gewesen sein... Im vorliegenden Fall, waren es vermutlich Zwei


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18.10.2013 um 12:51
Zitat von Hans12Hans12 schrieb:Nein, ich meine schon an die wand gestellt und erschossen
Nein. Nicht in einer zivilisierten Gesellschaft.


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18.10.2013 um 12:53
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:, dass Freiheiten des Einzelnen und Sicherheit der Gesellschaft in einem Widerspruch zueinander stehen
Natürlich
Und in diesen Fällen muss eine Abwägung erfolgen

Mir erscheint die Abwägung nur in diesem Fall sehr einseitig getroffen wurden zu sein.


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18.10.2013 um 12:55
@JPhys2
Der Täter wurde ja auch netterweise nach dem Jugendstrafrecht veurteilt, wir wissen nicht warum.
Ich als Richter hätte ihn auf jedenfall als Erwachsenen verurteilt.


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