@geraldo ,
@geraldo ,
ich finde es sehr interessant, wie fest du davonüberzeugt bist, dass du meine Aussagen besser interpretieren kannst, als ich selbst.
:DDiese absolut unüberlegte Selbstsicherheit führt dich allerdings nur in eine Ecke, an derdu gegen deine eigenen Vorstellungen argumentierst.
Siehe:
-->"Verständnis von Verantwortung"
-->"Das Gewaltmonopol des Staates"
Somit hast du einen ziemlichen Aufwand betrieben, um deine eigene Vorstellungen zuwiderlegen. Besonders die Beispiele ("Verantwortung in der Justiz") waren sehr angenehmzu lesen.
:)---Das ist kein Beispiel, das ist dilettantischer Unsinnvon jemanden, der keine juristische Bildung hat [...] gepaart mit Hysterie innerhalbeines Komplexes, der unverstanden ist. Übrigens gibt es in dem Zusammenhang Gesetze undVerordnungen, z. B. das StVollzG.---
Also erst mal solltest du diePsychologischen Analysen den Menschen überlassen, die etwas davon verstehen. In diesemBereich machst du dich nicht sonderlich gut. Was die bereits existierenden Gesetze undVerordnungen angeht, so haben sie in diesem Fall offensichtlich keine Wirkung gezeigt.Falls in diesem Fall die alleinige Schuld allerdings nur bei den Verantwortlichen liegt,die die bereits bestehenden Gesetze und Vorschriften nicht wahrgenommen haben, dannmüssen zwingende Disziplinarmaßnahmen und Schulungen folgen.
---...dannlies dir die beiträge dieses Threads nochmal durch, und wenn du dann immer noch nichtsdiesbezüglich erkannt hast, dann ...... it's your drama. Ob ernsthaft oder nicht, istsicherlich ne andere Frage.---
Komisch, wie du hier erst auf das „Erkennen“anspielst und dann „ernsthaft oder nicht“ anfügst, obwohl das „ernsthaft“ in meinerAussage, welche von dir zitiert wurde eine ganz erhebliche Rolle gespielt hat.
---Es gibt hier keine Gesetzeslücken, und eine sog. "Verschärfung" ist so einfachnicht möglich, und würde nicht notwendigerweise etwas in dem Sinne, wie Du es Dir davonerhoffst, verändern.---
Wenn es keine Gesetzeslücken geben würde, dann müsste esauch keine 2t Täter geben. Die gibt es jedoch und das recht häufig. Was macht dieGesetzgebung also falsch? Sind es die Psychologen und die Therapeuten? Sind es die nichtabschreckend wirkenden Strafen? Warum kann man diese Personen nicht von vornherein ausdem Verkehr ziehen?
Alles ziemlich realistische Fragen, über die man nachdenkensollte. Die Straftäter werden allerdings weiterhin auf „Gut Glück“ entlassen.
Da, es gibt sogar „Faustregeln“:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/news/37869/index.html---Erkläre Dich hierzu. Mit Überschriften und bloßen Behauptungen alleine kannich nix anfangen. Meine "Version" ist übrigens die, welche in der gängigen RechtspraxisAnwendung hat, und wenn Du das anders siehst, dann zeig es gefälligst auf!---
Daist ja schon das Problem. Deine Version von demokratischen Werten bezieht sich auf diestarre„gängige Rechtspraxis“. Das Gesetz ist nicht dazu gedacht den Menschen zukontrollieren. Er ist dazu gedacht, dass er von den Menschen kontrolliert wird. (Ichweis, dass mein letzter Satz zu einer Fehlinterpretation geradezu einlädt, nimm dirallerdings etwas Zeit
;) vielleicht verstehst du dann den Zusammenhang.)
---Überlass juristische Aussagen besser jenen, die davon Ahnung haben, denn bei mirbist Du mit solchen Belehrungen tatsächlich an der falschen Adresse:---
das, wasich als „moralisch“ bezeichnet habe, nannte ich nur so, weil ich kein passenderes Wortdafür finden konnte. Ich dachte, dass du schlau und gebildet genug wärst, um es aufAnhieb zu erkennen. Aber die Kleinigkeit und der (übrigens an dieser Stelle völligüberflüssige) Belehrungsdrang hat natürlich den Sieg davongetragen.
---Dashabe ich nie gesagt, sondern eigentlich das ganze Gegenteil davon.---
Na also,dann muss der Staat also doch für seine Bürger sorgen.
:) Erfreulich, dass du dieseTatsache akzeptiert hast.
---Was Du Dir so vorstellst, dass er muss, istnicht notwendigerweise das, was sich tatsächlich im Rahmen dessen bewegt, was Sinn machtund sich mit unserer Rechtstaatlichkeit und Grundwerten vereinbaren läßt.---
DerStaat muss doch gegen die Kriminalität ankämpfen oder etwa nicht? Wenn JA, dann stellenwir das schon mal als eine Tatsache hin. Das ist alles, was ich behauptet habe und somitstellen wir dann auch fest, das an meiner Aussage absolut nichts unwahres gab. Was „ichmir so vorstelle“ (oder besser gesagt: was du denkst, was ich mir so vorstelle) spieltdabei keine Rolle.
---Das sage ich auch nicht, und schon gar nicht in derVerpauschalierung, wie Du sie hier in meine Worte reininterpretierst. Ich habe hierlediglich die einzelnen Forderungen der Diskusionsteilnehmer aufgegriffen, undaufgezeigt, dass sie entweder total daneben oder unüberlegt oder kurzsichtig oder nichtumsetzbar oder falsch assoziiert sind, um aufzuzeigen, dass sich das Thema weitauskomplexer verhält, als es hier zusammenfachgesimpelt wird.---
Vor lauter„Aufzeigen“ hast du selbst die Differenziertheit völlig aus den Augen gelassen. Duargumentierst zwar „dagegen“ machst aber auch keine konstruktiven Vorschläge, welche zurLösung des Problems führen könnten. Somit entsteht der Eindruck, das für dich alles inOrdnung ist, wie es derzeit abläuft. (Und falls sich dieser Eindruck als richtigherausstellen sollte, dann beschwer dich auch nicht, wenn ich dich auf die „wirklicheNaivität“ hinweise.)
---Dagegen ist nichts zu sagen, aber so manchessolcher Kritik basiert halt auf bloße Effekthascherei, ohne sich allerdings mit demKomplex wirklich auseinandergesetzt zu haben und die ganzen Zusammenhänge erkannt oderverstanden zu haben.---
Bessere Vorschläge sind immer willkommen. DieEffekthascherei, bei der nur gezeigt werden soll, das alles „komplizierter ist“, als essich ein „normaler“ Bürger vorstellt, trägt auch nichts wirklich sinnvolles bei.
---Meine Güte, wie kann man die Grundgesetze nur in Deine Auffassung vonSelbstverantwortung uminterpretieren. Aber egal....---
Ja wie nur... O.o Da mussman ein echter „Interpretationskünstler“ sein oder die vorherigen Beiträge einfach malaufmerksam durchlesen.
( Bez. Zitat von mir: )
„Aber was will man hierdiskutieren.. das sind die GRUNDGESETZE, von denen ich hier spreche.. Sie sind NICHTdiskutabel.“
---Ebend! Und damit bist Du auf meiner Seite angekommen,vermutlich, ohne es selber gecheckt zu haben---
Ich checke schon, was zu checkenist.
;) Es stellt sich allerdings die Frage, ob du verstanden hast, worauf ich mit derErwähnung von dem Grundgesetz hinaus wollte...
---Aber natürlich kannsie das. Wir haben uns hierfür in nicht nur einer Ratifikation verpflichtet. Hinzu kommennoch EU-Recht und Internationales Staats- & Verfassungsrecht, usw. usw. usw. Wie ich ananderer Stelle sagte... wir sind nicht alleine auf der Welt.---
Und noch mal:Ein Überwachungsgesetz von entlassenen Straftätern würde weder mit dem EU-Recht, noch mitdem Menschenrecht konform gehen. Der Freiheitsentzug geht doch auch nicht konform, oder?
---Hahahaha, Du bist mir ja schon ein Schlaumeier. Was meinst Du, gegen wensich Verstöße gegen Menschenrechte richten?---
Menschenrechte werden beibestimmten Personen beschnitten... Aber das möchte ich hier nicht noch mal wiederholen,denn damit kommen wir wieder auf meine letzte Aussage im vorherigen Post.
;) (Hab michwohl bei deinem „übermenschlichen Gehirn“ getäuscht.. [was jetzt nicht aussagen soll,dass damit etwas nicht stimmen würde.])
---Natürlich nichts! Aber es istauch nichts falsch daran, solche Vorschläge aufzugreifen und sie zu kritisieren oderaufzuzeigen, dass sie kurzsichtig sind.---
Hauptsache keine eigenen Vorschlägetätigen. Aber hey, kritisieren kann ja schließlich jeder.. nicht wahr..?
:) (Sollte nuraufzeigen, dass du dich nicht sonderlich aus der Menge hervorhebst, was du wahrscheinlichja sowieso nicht willst.)
---Klaro, darum geht's mir auch nicht.Obwohl sich hier viele "Vorschläge" tummeln, die noch nichtmal legitim sind, weilverfassungsfeindlich.---
Na, dann haben wir ja wieder eine Übereinstimmunggefunden. Somit ist also auch der „Vorschlag“ (bzw. die Aufforderung) , dass der Staatetwas für die Problemlösung machen muss, absolut richtig und zutreffend. (Da finden sichdoch schließlich genügend intelligente und gebildete Menschen, welcheverfassungsfreundliche UND legitime Vorschläge finden können.)
---Na also,wenn Du davon ausgehst, dass mir die Existenz strafrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. Haft,möglicherweise nicht bekannt sind, und es als dämliche Schreibweise bezeichnest, weil iches zuvor nicht explizit erwähnt hatte....---
So, an dieser Stelle noch mal:
Verbrecher büßen einen Teil ihrer Rechte ein, somit kann man es auch gesetzlich sofestlegen, dass diese Einbüßung von Rechten eben eine Überwachung beinhaltet.
;)Ich freue mich allerdings, dass sich bereits gemeinsame Standpunkte findenkonnten. Das ist überaus erfreulich.
:)