@fregman:
drück ich in meinem post nicht klar genug aus was krank für michist?
hab ich da irgendwo stehen das alles was nicht normal ist krank ist?
nein
da steht ausschliesslich das pädophile krank sind
und alle die sie verteidigenSorry, fregman, aber diese Deine Aussage ist von solch schlichter Dummheitgeprägt, dass sie einer weiteren Diskussion nicht Wert ist.
@jafrael:
Von der Norm abweichend ist auch Kindesmissbrauch. "Was so alles vorkommt", istnicht unbedingt eine Entschuldigung für Pädophilie und Kindesmissbrauch. Und wieder setzt Du Pädophilie mit Kindesmissbrauch gleich - das ist falsch!Pädophilie ist keine Handlung!!! Für Pädophilie braucht es sowenig Entschuldigung, wiefür Homosexualität. Beides ist eine Veranlagung (ob erworben oder in der Natur desIndividuums begründet, ist umstritten). Kindesmissbrauch ist ein anderes Kapitel, demnicht notwendigerweise Pädophilie zugrundeliegt.
@xy:
Habe ichdas richtig verstanden , keine Sühne ohne Schuld ? Korrekt!
Völlig irrelevant , wenn es sich um Wiederholungstaten dreht, die Schuld ist da ,die Sühne offensichtlich unangemessen. Eine frühere Schuld ist eine frühereSchuld - Punkt! Dafür wurde eine Strafe verhängt, und ist die abgesessen, dann ist sieabgesessen. Du kannst keine potentielle Wiederholungstat bestrafen, denn hier greift dasSchuldprinzip tatsächlich, und zwar zu Recht, sonst werden wir zur Bananenrepublik.
Das "im nachhinein wissen wir es besser" könnte durchaus mit prophylaktischenMaßnahmen ersetzt werden , nämlich mehr Kontrolle nach vermeintlicherEntlassung. Mir istschleierhaft , warum das aus "Verletzung der Persönlichkeitsrechts" nicht durchführbarsein soll .Damit bewegst Du Dich bereits in der Potentialität, die keineStrafbarkeit rechtfertigt. Nach verbüßter Strafe hat der Täter die gleichen Rechte undPflichten, wie jedermann, und ist auch so zu behandeln.
Wer sich nicht anallgemeingültige Gesetze hält , bekommt eben "Hilfestellung" diese einzuhalten. Das kann so nicht verpauschaliert werden. In vielen Fällen geschieht das durch dieBewährung oder durch Therapien, aber das bewegt sich strafinhärent, und nicht außerhalbdavon. Außerhalb davon ist es unzulässig.