itsnat schrieb:Wir sprechen hier von Sterbehilfe!
Eben.
itsnat schrieb:Sterbehilfe, wie sie im Allgemeinen gehandhabt wird, unterliegt gewissen Regeln.
Schon. Aber um deren Inhalt bzw. deren Grenzen geht es ja gerade. Inhalt und Grenzen bestimmen sich aus der frage, was will der Sterbende in Wahrheit.
itsnat schrieb:Für diese fordere ich aber das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in dem sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Auch da ist die Kernfrage, was "selbstbestimmt" nun genau ist. Ist es genau das, was man in einem Moment X möchte oder ist es, was man mutmaßlich möchte.
Bundeskanzleri schrieb:Und nicht andersherum, dass ich quasi wie in der Beweispflicht bin und meine Argumente bewertet und beurteilt werden.
Du meinst: Da äußert jemand einen Sterbewunsch und sofern ich nicht einigermaßen sicher davon ausgehen kann, dass er gar nicht sterben möchte, soll das passieren.
Ist natürlich eine legitime Sichtweise. Ich bin da aber gänzlich anderer Meinung.
Bei meiner Sichtweise wird Menschen, die eigentlich sterben möchten, u.U. nicht geholfen. Bzw. sie haben höhere Hürden, dass ihr Wunsch erfüllt wird. Dafür sterben weniger, die eigentlich nicht sterben wollen.
Bei Deiner Sichtweise ist es genau umgekehrt. Tatsächlich Sterbewillige haben es einfacher. Dafür sterben mehr, die eigentlich nicht sterben möchten. Bzw. die, würden sie eben nicht in dem Moment sterben, später glücklich darüber wären.
Beides sind grundsätzlich legitime Sichtweisen, weil sie Glück oder Unglück an unterschiedliche Stellen bringen. Es gibt keine perfekte Lösung, nur solche, die ehr an der einen oder eher an der anderen Stelle die Probleme haben.
Man muss sich also überlegen, was schlimmer ist: Nicht sterben zu dürfen obwohl man möchte oder zu sterben, obwohl man glücklicher wäre, zu leben. Schwer da eine gute Abwägung zu finden.
Ich persönlich würde viel lieber das "opt-in", also im Zweifel keine Sterbehilfe wählen. Schon alleine, weil ein Fehler sonst viel wahrscheinlicher irreversibel ist. Tot ist tot. Dagegen kann eine Verzögerung oder Erschwernis im Sterbeprozess zwar auch schrecklich sein - aber nicht gleichermaßen zwingend.
Und, was ich ebenfalls entscheidend finde, sind die Menschen drumherum. Man kann zwar den Standpunkt vertreten, ein Suizid betrifft nur den Sterbenden - aber das ist halt auch recht egoistisch.
Nicht dass man nicht auch in seinen letzten Tagen oder Stunden kein recht auf Egoismus haben darf. Das kann schon sein. Aber in meinen Augen gilt das nicht so absolut.