Alle Geschöpfe sind Brüder (nur die auch "geschöpften" Pflanzen natürlich nicht)!
Wir boykottieren Kosmetik die mit Tierversuchen erprobt wurde!
Wir sind gegen Tierversuche!So oder so ähnlich tönt es ständig durch die Foren.
Tierversuche? Natürlich nicht!
Da wird erzählt, dass man Kosmetik boykottiert aber ich hab das Gefühl, dass der Faden von vielen gar nicht zuende gesponnen wird.
Wie sieht es denn mit Medikamenten aus, deren Wirksamkeit an Tieren erprobt wurde?
Werden die auch konsequent boykottiert wie die Kosmetika oder ist da bereits Ende der Konsequenz?
Was ist mit den Operationsmethoden und -techniken die zuerst an Tieren erprobt wurden und dann den Menschen zugute kamen?
Werden die boykottiert oder gibts wieder eine Ausnahme von der Konsequenz?
Wenn da Ausnahmen gemacht werden, dann ist doch wohl auch die kategorische Ablehnung der Tierversuche nicht gerechtfertigt, oder doch?
Wenn ja, bitte die Gründe anführen.
Auch dem schärfsten Tierversuchsgegner sollte einleuchten, dass wir ohne Tierversuche in Medizin und Technik bei weitem nicht so weit wären, wie wir es momentan sind.
Gerne wird ja auch erzählt die Pharmaindustrie fände Tierversuche so toll, die wären alle Sadisten und Tierquäler und es gäbe längst unblutige alternative Verfahren.
Es gibt in gewissem Umfang Computersimulationen oder Versuche an Zellkulturen, aber beide können die Pharmakokinetik in einem komplexen Organismus momentan noch nicht ausreichend nachbilden.
Welcher Wissenschaftler würde es nicht vorziehen im weissen Kittel, am besten noch mit einer Tasse Kaffee, am Computer per Knopfdruck eine beliebige Anzahl von "Probanden" zu erschaffen und die Studie durchlaufen zu lassen statt Versuchtieren kaufen zu müssen, sie zu pflegen, zu ernähren, sie gesund zu erhalten (kranke Exemplare würden die Studie verfälschen) und tagtäglich die Schei..e zu entsorgen?
Und was auch gerne angeführt wird ist das Argument Tierversuche seien billiger. Da müssen Einrichtungen für die Haltung der Tiere gebaut werden, Platz muss vorgehalten werden, Tierärzte, Pfleger, jede Menge Personal.
Klingt irgendwie gar nicht mehr sinnvoll , oder?
Davon abgesehen kann nicht jeder nach seinem Gusto einfach mal Tierversuche starten, das bedarf eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens.
Der Einfachheit halber und weil ich sicher bin, das die wenigsten wissen wo es geregelt ist
(2) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:
1.
Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier,
2.
Erkennen von Umweltgefährdungen,
3.
Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
4.
Grundlagenforschung.
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.....(1) Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
(2) Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem Antrag ist
1.
wissenschaftlich begründet darzulegen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 1 vorliegen,
2.
nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 2 bis 4 vorliegen,
3.
darzulegen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 5 vorliegen.
Der Antrag muss ferner die Angaben nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 bis 5 enthalten.
(3) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1.
wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass
a)
die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 und 3 vorliegen,
b)
das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;
2.
der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben;
3.
die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel vorhanden sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Tierversuche einschließlich der Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten gegeben sind;
4.
eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Unterbringung und Pflege einschließlich der Betreuung der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung sichergestellt ist und
5.
die Einhaltung der Vorschriften des § 9 Abs. 1 und 2 und des § 9a erwartet werden kann.
In aller Ausführlichkeit nachzulesen unter
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.htmlExplizit um Tierversuche geht es in den Paragraphen 7 -9
Gerade in Paragraph 9 werden einige der zu erfüllenden Auflagen beschrieben.
Stellungnahmen erwüncht.