Tierversuche: Ja oder Nein?
07.08.2011 um 01:10@Vymaanika
Weiterhin wurden mittels Tierversuchen Narkosemittel entwickelt, die absolut notwendig sind für die moderne Medizin und die auch bei Tierversuchen und -operationen selbst wieder Verwendung finden.
Weisst du doch alles selber.
Was fährst du hier die flache Schiene?
Zumindest scheinen es einige Bildungsferne noch zu glauben.^^
Vymaanika schrieb:Meines erachtens sind diese Tierversuche infach nicht reprensentierbar und wenn doch möge man mir erfolgreichreiche Versuche repräsentieren.Als Beispiel wäre die Diphtherie zu nennen, die noch 1892 in Deutschland 50.000 Kinder und Jugendliche das Leben kostete, heute aber praktisch ausgerottet ist, nachdem Ende des 19. Jahrhunderts Emil v. Behring nach Versuchen an Meerschweinchen ein Antitoxin entwickelte, wofür er 1901 den ersten Nobelpreis für Medizin erhielt.
Weiterhin wurden mittels Tierversuchen Narkosemittel entwickelt, die absolut notwendig sind für die moderne Medizin und die auch bei Tierversuchen und -operationen selbst wieder Verwendung finden.
Weisst du doch alles selber.
Was fährst du hier die flache Schiene?
(2) Tierversuche im Sinne des Abs. 1 dürfen nur durchgeführt
werden, wenn
1. ein berechtigtes Interesse an den Versuchen
a) zur Vorbeugung, Erkennung oder Heilung von Krankheiten bei
Mensch oder Tier,
b) zum Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder
Funktionen bei Mensch oder Tier,
c) zur Erreichung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
d) zur Vermittlung beruflicher Ausbildung oder
e) zur Vermeidung von Umweltgefährdungen besteht;
2. die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und
Verfahren (Ersatzmethoden gemäß § 17) bzw. in den Fällen der
beruflichen Ausbildung durch sonstige Lehrbehelfe, insbesodere
durch Film und andere audiovisuelle Mittel, erreicht werden
können.
(3) Tierversuche müssen grundsätzlich unter Betäubung vorgenommenLiest man hier diverse Kommentare, so scheint die Vivisektion conditio sine qua non für den Tierversuch zu sein.^^
werden, es sei denn, der angestrebte Versuchszweck schließt eine
Betäubung aus oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz ist
geringfügiger als die mit einer Betäubung verbundene
Beeinträchtigung des Befindens des Versuchstieres.
Zumindest scheinen es einige Bildungsferne noch zu glauben.^^