@Tzündi Du haettest die Polizei anrufen sollen und die haetten die Person schon ausfindig machen koennen.
§ 965 Anzeigepflicht des Finders(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__965.html§ 246 [Unterschlagung](1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut ist, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
http://stgb-online.de/diebstahl.htmlWie ich schon geschrieben habe, du solltest dafuer ins Gefaengnis gehen. Bei 1000 Euro ist der Spass einfach vorbei.
Im Internet habe ich von einem Fall gelesen, wo jemand 100Euro im Automaten liegen gelassen hat und als sie es bemerkt hatte, ist sie zur Bank gegangen und hat dort nachgefagt. Das Videoband wurde dann ausgewertet und man hat den Taeter identifiziert als Kunde von der Bank. Die Person hat dann anschliessend eine Anzeige bei der Polizei erstattet und laut der Polizei kaemee diese zwei Tatbestaende in Frage: Fundunterschlagung und Diebstahl
Der Finder hat eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen die zur einer Geldstrafe fuehrte.
Dein Verhalten war einfach unterste Schublade. Das Geld hat vielleicht einer Person gehoert, die in grosser finanzieller Not war.