@x-ray-2 Nun wollen wir die Fundamts-Büttel nicht übler dastehen lassen, als sie es sind. Wenn ich dort etwas abgebe, erhalte ich doch logischerweise eine Quittung darüber, um was es sich gehandelt hat und -Fall Geldbörse- der Inhalt gewesen ist. Dafür wird quittiert; meine sogar mal gehört/gelesen/gesehen zu haben (weil, wie wir uns ja denken können, keine eigenen Erfahrungen diesbezüglich vorhanden
;) ) , von beiden Seiten. Also nicht nur der Mensch im Fundbüro sondern auch der Finder unterschreiben. Nicht zuletzt natürlich auch, daß man einen Nachweis hat bezüglich gesetztlich zustehendem Finderlohn oder dann -im Idealfalle- wenn´s nicht abgeholt wird, man selber und ganz legal nach dem Ablauf einer gewissen Frist Besitzer der Fundsache wird. Spielraum haben die Mitarbeiter dort nur wenig und es wird auch sicher streng intern kontrolliert wer und wann jemand Zugang zu den gelagerten Gegenständen hat. Stelle ich mir so in etwa vor, wie bei der Paketausgabe der Post...
Den umgekehrten Fall hatte ich zuvor auch schon mal beschrieben und das wäre mein eigentliches Problem: Denn wenn ich mich anhand meiner Ausweisdaten zu erkennen gebe, könnte ich womöglich damit rechnen, selbst in Schwierigkeiten zu kommen, so der Verlierer nun plötzlich behauptet, sein Eigentum sei nicht vollständig von mir abgeliefert worden; es würde etwas fehlen. Und um dieser durchaus möglichen -und wie wir auch in diesem Thread schon haben lesen können durchaus realistischen- Variante aus dem Wege zu gehen, ziehe ich den anonymisierten Weg der (eingeschränkten
;) ) Rückgabe durchaus vor...
:)