gagitsch schrieb:"Er muss bestraft werden, und er muss das Land verlassen.
Sagte Herr Olaf Scholz ca 33 Minuten nach der Pressekonferenz der Polizei. Dabei hatte der Täter mindestens eine Aufenthaltstitel. Das ist purer Wahlkampf und purer Aktionismus.
Was soll denn an der Aussage von Scholz falsch sein, mal ganz sachlich betrachtet?
Auch ist das kein neues Thema, das erst im Zuge der vorgezogenen Wahlen aufkam.
Generell gilt doch:
Ein Auslaender, der schwerwiegende Straftaten begeht, setzt seinen Aufenthaltstitel aufs Spiel.
Abschiebungen nach Afghanistan sind seit der Messerattake in Mannheim und Toetung des Polisisten Rouven Laur Thema - also seit Juni 2024.
Neben härteren Strafen sollen auch Abschiebungen nach Afghanistan möglich werden. Das hatte Scholz angekündigt. "Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen", sagte der SPD-Politiker im Bundestag. "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren."
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.htmlUnd nach der derzeitigen Einschaetzung wird es auch zu einer langen Haftstrafe, gefolgt von Abschiebung, kommen:
Öffentlich empfunden wurde diese Tat als Terroranschlag......Doch geht es streng nach den Buchstaben des Gesetzes, ist die Tat für Generalbundesanwalt Jens Rommel und die zuständige Bundesanwältin Silke Ritzert kein Terrorismus im Sinne der beiden §§ 129a, b des Strafgesetzbuchs.
....
Für das Strafmaß ist das eher ein Randaspekt. Gleich zwei Mordmerkmale stellte der Generalbundesanwalt in seiner Anklage wegen Mordes fest: Heimtücke und "niedrige Beweggründe". Die niedrigen Beweggründe sollen allerdings aus seinen menschenverachtenden ideologischen Vorstellungen resultieren.Folgt der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart dieser Anklage und beiden Mordmerkmalen, dürfte es zu einer lebenslangen Haftstrafe und auch zur Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" kommen. A. würde auf sehr lange Zeit ins Gefängnis kommen und hätte danach wohl nur noch eines zu erwarten: Eine Abschiebung in sein Heimatland Afghanistan. Doch zunächst muss sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit der Anklage beschäftigen und über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/anklage-mannheim-polizistenmord-100.html