Optimist schrieb:mMn erweckt er diesen Eindruck schon durch seine Selbstbezeichnung und auch durch dieses "Polizfi" am Fahrrad.
Man kann zwar leicht erkennen, dass es nur dilettantischer Fake ist, aber ich unterstelle ihm, dass er auf den 1. Blick SO wirken will.
Es kommt da auch zusätzlich auch immer auf die Handlung an, mit der ein Eindruck einer Amtshandlung weiter bekräftigt werden kann/könnte bzw. entstehen kann/könnte.
Im Fall N sehe ich zwar die Handlung als solches als erfüllt an - jedoch müsste er sich zusätzlich auch dafür ausgeben oder auch die Kleidung, die er bspw. tragen würde, müsste zweifelsfrei darauf hinweisen. Oder auch Bezeichnungen auf seinem Fahrzeug oder ja auch nur Fahrrad.
Das Recht erlaubt da aber glaube ich Abweichungen - und je nach Abänderungen von Bezeichnungen können diese noch zulässig sein.
Ps.
N dürfte bereits damit aus dem Schneider sein, sollte er jedes Mal wirklich offen zugeben, kein Amtsträger zu sein und nicht mit Amtsaufgaben betraut zu sein.
Wobei N selbst mit seinen reinen Handlungen keine Amtshandlungen vollzieht, da er ja je nachdem sein gutes Recht als Privatperson Falschparker zu fotografieren und Mittels App zur Anzeige zu bringen.
Das was N tut, ist nicht nur Amtsträgern vorbehalten.
Was anderes wäre es, würde er Bußgelder abkassieren wollen und sich dabei auch als Amtsträger ausgeben. Das dürfte er nicht mehr.