Toxid schrieb:Nein, sie benötigen keine Begründung bei der Einstellung einer OWi. Das nennt sich Opportunitätsprinzip und liegt im Ermessen des Beamten.
Zumal es auch N selbst mit in der Hand hätte, welche konkreten Anzeigen überhaupt die Chance auf Bearbeitung und eventuell sogar auch auf Ahndung haben/hätten.
Glaube Anzeigen müssen auch was den ruhenden Verkehr betrifft bestimmten Voraussetzungen unterliegen, sodass man sie überhaupt bearbeiten und bei Abschluss auch entsprechend des jeweiligen Verstoßen ahnden könnte.
Gucky87 schrieb:Arbeitet er eigentlich überhaupt etwas oder ist das etwa ein "Bürgergeldempfänger", der auf "unsere" Kosten lebt?
Lol.
Na ja selbst wenn, dann immer noch besser als würde er klischeemäßig (Achtung Vorurteile) nur Bier am Kiosk saufen oder Schwarz arbeiten gehen.
Gut möglich auch, dass N der einen oder anderen Stadt oder Gemeinde auch dazu verhilft, wenn vielleicht auch nicht als eigentliches Ziel/Zweck von ihm, mehr Geld in die Kassen zu spülen, was dann wiederum für Gemeinnützliches ausgegeben werden kann.
Unabhängig ob N psychische Probleme haben könnte, so denke ich aber geht es ihm Hauptsächlich um Aufmerksamkeit und auch immer wieder auf der Jagd nach neuen Followern. Die bekommt er natürlich nur, wenn er weiter eifrig seiner Pseudo-Bürgerpflicht nachkommt, lol.