Rhapsody3004
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Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?
07.04.2024 um 13:54fireflash schrieb:Sie braucht keine juristische Auseinandersetzung zu fürchten. Man sieht auf den Videos eindeutig das er sich absichtlich fallen lassen hat. Mit sowas beschäftigen sich die Gerichte nicht. Sind eh schon überlastet.Für mich auch mehr als eindeutig.
Auch kann man wohl aus Angst sich fallen gelassen zu haben ausschließen.
Also aus Angst vor einem Übergriff auf sich selbst als auch seinen Besitz. Oder sich fallengelassen zu haben, aus Schutz, um damit seine Rechtsgüter zu schützen.
Seine teils öffentlichen Äußerungen sind da auch quasi schon ein Geschenk für die Frau.
kittyka schrieb:Was macht dich so sicher? Es sind schon skurilere Fälle vor Gericht gelandet.Dazu müsste die StA erst mal einen hinreichenden Verdacht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens haben - auf KV bspw. - vorsätzliche oder auch fahrlässige KV.
Gut möglich auch (sollte die StA überhaupt ein Ermittlungsverfahren aufgrund Anfangsverdachts gegen die Frau einleiten), dass sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit auch wieder einstellen würden.
Rechtsgrundlage dafür wäre §153 StPO.
Und weil bspw. die einfache KV genauso wie die fahrlässige KV Vergehen sind/wären.
Ps.
Ob öffentliches Interesse vorliegen könnte? Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, warum das Verfahren, sollte es überhaupt eins gegen die Frau geben, nicht eingestellt werden würde.