cejar schrieb:Da ist es egal ob er sich freiwillig aus Angst fallen lässt
Da habe ich ja leider auch meine Zweifel, dass er sich bewusst nur aus Angst hat fallenlassen.
Ich stelle das nicht als Tatsache in den Raum, sondern hege lediglich Zweifel daran und halte das bewusste sich fallen lassen auch aus einer anderen Motivation heraus, aus anderen Gründen für möglich.
Und wie gesagt lassen manche Äußerungen auch darauf schließen. Also dass er sich
nicht aus Angst hat fallen lassen.
cejar schrieb:Sie hat kein Recht - und auch Notwehr greift hier ganz und gar nicht - ihm das Handy abzunehmen.
Ja, aber wenn überhaupt auch nur wegen der fehlenden Voraussetzung der Gegenwärtigkeit - konkreter des noch andauernden rechtswidrigen Angriffs.
Aber selbst wenn er nicht mehr gefilmt oder fotografiert hat, könnte es auch darauf ankommen, was er mit den Aufnahmen von ihrer Person unmittelbar vorgehabt haben könnte, um eventuell doch noch von noch andauernd ausgehen zu können. Oder meinst nicht?
Aber du zweifelst ja bereits an, dass es erst gar keinen rechtswidrigen Angriff gegeben hat, weil N weder ungefragt Fotos von ihr selbst gemacht noch sie gefilmt hat - richtig?
Können wir nicht mit Sicherheit sagen/wissen.
cejar schrieb:Es gab einen Übergriff der Frau und Ihr versucht hier den Angriff schönzureden in dem Ihr ihm ein falsches Verhalten vorwerft. Ich möchte euch mal sehen, wie Ihr reagieren würdet, wenn ich euch aggressiv angreifen würde.
So eindeutig ist das alles gar nicht.
Und wenn überhaupt sehe ich auch nur einen Angriff auf Hauptsächlich Ns. Besitz - sein Handy.
Der Sturz von N war dann aber meiner Einschätzung nach keine unmittelbare Folge des Versuchs der Wegnahme des Handys.
Ebenso zweifle ich an, dass N sich nur aus Angst hat absichtlich fallen lassen.