Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?
02.06.2024 um 22:42Aniara schrieb:Durch Anwendung des Jugendstrafrechts ist die Strafe milder ausgefallen.Ja.
Weil nach Erwachsenstrafrecht in seinem Falle der Volksverhetzung (sehr wahrscheinlich wegen Abs.1 130 StGB) nicht mal eine Geldstrafe als Mindeststrafe vorgesehen wäre.
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Zum Tatzeitpunkt war der gute N halt noch ein Jugendlicher, also unter 18, und es musste definitiv das Jugendstrafrecht Anwendung finden.
Nach Erwachsenstrafrecht und als mutmaßlicher Ersttäter (Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig) wäre er höchstwahrscheinlich auch nur mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.
Unglaublich, was sich der N da geleistet haben soll. Den Tod wünscht man niemandem!