rhapsody3004
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Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?
05.04.2024 um 16:16Also ich habe das Video heute Morgen in den Nachrichten gesehen, um muss auch sagen, dass sich meiner Meinung nach der Anzeigenhauptmeister absichtlich hat fallen lassen. So sieht es zumindest aus.
Anfangs hielt ich es noch aus Erschrockenheit für möglich, im Eifer des Gefechts sozusagen, um aus seiner Sicht seinen Besitz (sein Handy) zu verteidigen und worauf N dann zu Boden gefallen sein könnte.
Aber sein ganzes Nachverhalten deutet für mich nicht mehr darauf hin.
Ps.
Je nach den genauen Umständen läge nicht mal ein rechtswidriger Angriff seitens der Frau auf den Besitz von N vor, sondern hätte die Frau das Recht gehabt ihre Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild zu verteidigen, welches grundsätzlich auch notwehrfähig ist.
Aber du hast vollkommen recht; Eine psychische Störung (allgemein jetzt nur mal bezogen) und je nach den Umständen des Einzelfalls rechtfertigt nicht noch entschuldigt es nicht jedes Verhalten.
Wegen einer psychische Störung kann im Einzelfall lediglich nur die Schuldunfähigkeit oder auch nur eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt werden. Letztes führt in der Regel zu einer Abmilderung einer Strafe.
Anfangs hielt ich es noch aus Erschrockenheit für möglich, im Eifer des Gefechts sozusagen, um aus seiner Sicht seinen Besitz (sein Handy) zu verteidigen und worauf N dann zu Boden gefallen sein könnte.
Aber sein ganzes Nachverhalten deutet für mich nicht mehr darauf hin.
Ps.
Je nach den genauen Umständen läge nicht mal ein rechtswidriger Angriff seitens der Frau auf den Besitz von N vor, sondern hätte die Frau das Recht gehabt ihre Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild zu verteidigen, welches grundsätzlich auch notwehrfähig ist.
koef3 schrieb:Ich habe eher den Eindruck, dass N. eher weiter an (zweifelhafter) "Berühmtheit" arbeiten möchte und vielleicht sogar Helfer hatte, um dieses Video zu drehen...Den Eindruck habe ich leider auch. Auch um seine jetzt schon habenden Follower weiter zu nähren/zu unterhalten.
koef3 schrieb:Nur weil er Autismus hat (ob das wirklich so ist, behaupten ja manche von sich, aber gut, beurteilen kann und will ich das jetzt nicht) rechtfertigt es solch ein Benehmen und merkwürdige Verhaltensmuster ganz und gar nicht. Das ist in diesem Fall keine Entschuldigung für irgendwas.Da muss man auch grundsätzlich nochmal zwischen zu rechtfertigen und zu entschuldigen unterscheiden.
Aber du hast vollkommen recht; Eine psychische Störung (allgemein jetzt nur mal bezogen) und je nach den Umständen des Einzelfalls rechtfertigt nicht noch entschuldigt es nicht jedes Verhalten.
Wegen einer psychische Störung kann im Einzelfall lediglich nur die Schuldunfähigkeit oder auch nur eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt werden. Letztes führt in der Regel zu einer Abmilderung einer Strafe.
kittyka schrieb:er sollte auch mal an seine Familie denken, die er damit ebenfalls dem Spott preisgibt.Wenn es du nur mal das wäre und dabei bleiben würde, aber leider berichtete die Mutter ja schon von schlimmeren Vorfällen.
In der Haut seiner Mutter möchte ich nicht stecken. Ich denke nicht, dass sie im Ort noch wo hingehen kann, ohne dass die Leute mit dem Finger auf sie zeigen.