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Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?

701 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anzeigehauptmeister, Drachenlord 20, Niclas M ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?

05.04.2024 um 20:45
@calligraphie

Ist eigentlich bekannt, ob N einen Anwalt hat?
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Das Ganze entwickelt sich von einer anfänglichen Lachnummer mitlerweile zu einem pathologischen Zustand der sich mit zunehmender medialer Aufmerksamkeit scheinbar immer mehr verfestigt.
Ich befürchte auch, umso mehr Follower ihm folgen werden - umso eifriger dürfte N werden.


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05.04.2024 um 20:49
@rhapsody3004
Der Junge ist echt ein kl Schlitzohr, wenn das eine Masche ist, sich das Taschengeld aufzubessern.
So ganz uneigennützig, ist er ja wohl dann doch nicht, auf den Straßen der Republik unterwegs. Das erinnert mich an die hier ( Berlin) oftmals.
bewusst provozierten, dezenten Auffahrunfälle, um die Versicherungen abzuzocken. Ich hätte es niemals geglaubt, wenn es mir nicht selbst passiert wäre. Das System dahinter, wurde mir von meinem Versicherungsvertreter erklärt.
Da geht er dahin, der Traum vom Robin hood für Arme. Hatte man anfangs noch gehofft, er gibt alles, seine Zeit, sein Herzblut um etwas pro Bono für die Gemeinschaft zu tun ( charity in unser aller Interesse) da erfährt man nun so etwas. 4000 Anzeigen und wieviel Geld hat er damit in die leeren Haushaltskassen gespült?
Ich glaube, er muss sein Geschäftsmodell dringend überdenken. So wird das nichts, es sei denn, er strebt eine Karriere alà TV total „Maschendrahtzaun“ an. Und was mit Regina Z passiert ist, kann man bei Wikipedia nachlesen.


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Anzeigenhauptmeister Niclas M. der neue Drachenlord?

05.04.2024 um 20:52
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich glaube, er muss sein Geschäftsmodell dringend überdenken. So wird das nichts
Sollte er.

Und vor allem sollte er davon absehen Bestimmtes auch noch öffentlich dreist zuzugeben oder je nachdem auch nur anzudeuten.

Ist ja schon fast wie sich selbst auf dem Silber-Tablet zu servieren. Geschenke quasi für Versicherungen, die Justiz und die Zivilgerichte.


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05.04.2024 um 21:01
@rhapsody3004
Warscheinlich hat er es zugegeben, weil er vorher ins Gesetzbuch geschaut hat und annimmt, dass es nichts illegales ist, hin und wieder ein Stück vom Kuchen abzubekommen.
Schließlich ist er ja auch tagein tagaus, für unser aller Wohlbefinden, unermüdlich unterwegs. Irgendwas muss nun auch mal für ihn „ vom Laster „ fallen. Bürgergeld oder Azubi Salär ist ja bekanntermaßen auch nicht so fett hierzulande.
Er definiert den Begriff Nebenjob oder Minijob ganz neu. Ohne Dienstherr oder Auftraggeber stürzt er sich ins Getümmel und das für lau. Da verstehe ich nur zu gut, dass er sich was ausgedacht hat, um der Jugendarmut zu entkommen und dabei noch um Autogramme gebeten zu werden.
Der Weg nach oben, ist manchmal ein beschwerlicher…


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05.04.2024 um 21:15
Zitat von -VOLLSTRECKER--VOLLSTRECKER- schrieb:Vor allen Dingen sollte er aufpassen, dass er nicht mal an den Falschen gerät, sonst könnte der Schuss für ihn mal ganz fürchterlich nach hinten losgehen!
Wahrscheinlich eher nicht. Ich bin auch mal angeblich an den Falschen geraten - davon mal abgesehen das ich mich Grade machen kann und auch nicht gerade unstabil bin, hat es mir sehr viel Geld gebracht. Was denken Leute wie Du? Das wir hier im wilden Westen leben, so das man ohne Konsequenzen einfach mal jmd auf der Straße umnatzen kann?


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05.04.2024 um 21:15
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Warscheinlich hat er es zugegeben, weil er vorher ins Gesetzbuch geschaut hat und annimmt, dass es nichts illegales ist, hin und wieder ein Stück vom Kuchen abzubekommen.
Kommt wohl darauf an Wie er zu dem Stück oder den Stücken vom Kuchen gelangt ist.

Ps.


Ebenso sollte er sich lieber schon mal im Zivilrecht, dem BGB, einlesen - unter welchen Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten bzw. er zum Schadenersatz verpflichtet wäre.

Also wegen seiner Fall-Aktion mit dem Fahrrad, sollte da wirklich was an dem fremden Auto passiert sein.


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05.04.2024 um 21:17
@rhapsody3004

sorry, an sich lese ich Dich ganz gerne, aber was sollen eingentlich immer die ganzen halbseidenen Rechtsanalysen? Also in dem Fall, Jurastudium Vordiplom - hat er nichts falsch gemacht weil er sich in einer bedrohlichen Situation fallengelassen hat um sich der Situation zu entziehen. Was Du hier seit 3 Seiten daraus machen willst ist albern.


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05.04.2024 um 21:19
Zitat von cejarcejar schrieb:hat er nichts falsch gemacht weil er sich in einer bedrohlichen Situation fallengelassen hat um sich der Situation zu entziehen. Was Du hier seit 3 Seiten daraus machen willst ist albern.
Je nachdem könnte diese Frau sogar im Recht gewesen sein bzw. könnte sich einer Notwehrlage befunden haben - und hätte dann notfalls auch in Niclas-Besitz, seinem Handy, eingreifen können bzw. es ihm wegnehmen dürfen, wenn Aufforderungen nichts bringen.


Bin zwar nur Laie, aber auch nicht vollkommen ungebildet in möglichen Rechtssachen.

Ps.
Außerdem sieht es für mich so aus, als hätte er sich wirklich nur bewusst fallen gelassen, um einen bestimmten Eindruck zu provozieren.


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05.04.2024 um 21:21
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:dass ein rechtswidriger Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Rechtes am eigenen Bild vorgelegen haben könnte. Ist grundsätzlich auch notwehrfähig
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:wäre es ihr gutes Recht gewesen nicht erst die Polizei zu rufen, sondern selbst unmittelbar einzuschreiten -wie bspw. in den Besitz von N einzugreifen bzw. zu versuchen ihm sein Handy wegzunehmen, sollte er sämtliche Aufforderungen ignoriert haben.
Das ist mir völlig neu, daher hätte ich dafür gerne mal eine Quelle bzw die entsprechende Rechtsgrundlage.
Für mich klingt das eher ein bisschen nach Selbstjustiz, jemandem einfach das Handy zu entreissen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


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05.04.2024 um 21:22
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Je nachdem wäre diese Frau sogar im Recht gewesen und hätte dann notfalls auch in Niclas-Besitz, seinem Handy, eingreifen können bzw. es ihm wegnehmen dürfen.


Bin zwar nur Laie, aber auch nicht vollkommen ungebildet in möglichen Rechtssachen.
Das Video zeigt nun deutlich wie aggressiv die Frau ihn angegangen ist, dafür bekommt sie vor keinem Gericht auch nur ansatzweise Recht, wie kommst Du als halbwegs in Rechtssachen Gebildeter darauf?


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05.04.2024 um 21:29
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist mir völlig neu, daher hätte ich dafür gerne mal eine Quelle bzw die entsprechende Rechtsgrundlage.
Versuche ich herauszusuchen. Kann dir aber mit Gewissheit sagen, dass es grundsätzlich stimmt.

In der Praxis entscheidet das allerdings immer der Einzelfall aller darin enthaltenden Umstände.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für mich klingt das eher ein bisschen nach Selbstjustiz, jemandem einfach das Handy zu entreissen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Es kommt halt darauf an.

Grundsätzlich sind auch Persönlichkeitsrechte wie bspw. das Recht am eigenen Bild notwehrfähig und erlauben auch unter bestimmten Umständen sogar Gewalt - gegen den Leib oder auch nur gegen Sachen/Besitz eines Angreifers.
Zitat von cejarcejar schrieb:Das Video zeigt nun deutlich wie aggressiv die Frau ihn angegangen is
Natürlich ist sie Aggro. Und natürlich sieht man auch, wie sie versucht ihm sein Handy wegzunehmen.

Allerdings sieht man meiner Meinung auch, dass der Sturz bewusst von N selbst herbeigeführt wurde und nicht als Folge des Verhaltens der Frau.


So jetzt suche ich noch eine Quelle. Weiß das alles nur aus der Erinnerung heraus.


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05.04.2024 um 21:36
@rhapsody3004
Ich hab da mal was für dich rausgesucht ;)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein grundsätzlich notwehrfähiges Rechtsgut. Ein Betroffener kann bei einer Anfertigung von Bildnissen seiner Person zum Mittel der Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB) greifen, solange der gegenwärtige rechtswidrige Angriff noch fortdauert.
Quelle: https://www.rechtambild.de/2012/04/olg-hamburg-zur-notwehrbedingte-gewalt-gegen-anfertigung-von-bildnissen/


Hervorhebung durch mich.
Notwehr greift nur, wie in jedem Notwehrfall eigentlich, solange der rechtswidrige Angriff noch andauert. In dem Fall bedeutet das so lange noch weiter fotografiert würde.
Es ist auf dem Video aber zu sehen, dass der Anzeigenhauptmeister gar nicht fotografiert, sondern dass eine Auseinandersetzung zwischen den beiden stattfindet.
In diesem Fall gibt es keine Notwehrsituation.

Davon abgesehen, wäre mir auch neu, dass der AHM random Personen fotografiert.
Seine Agenda ist ja bekannt und eine andere.
Insofern steht für mich noch in Frage, ob er tatsächlich die Frau photografiert hat.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:dass der Sturz bewusst von N selbst herbeigeführt wurde und nicht als Folge des Verhaltens der Frau.
Natürlich ist der Sturz eine Folge von dem Verhalten der Frau.
Und ja es sieht so aus, als hätte er sich bewusst fallen gelassen. Es wäre aber nachzuweisen, dass er das gemacht hat, um zu nerven, zu provozieren oder was auch immer.
Möglich wäre auch, dass er sich einfach hat fallen lassen, um weiteren Schaden von sich abzuwenden. Um möglichen Schlägen durch die Frau zu entgehen z.B.
Es ist ja in dem Bild Video zu hören, dass sie ziemlich aggressiv auf ihn ein redet und man sieht, dass sie aggressiv nach seinem Handy greift und daran zieht.
Vielleicht seine Vorstellung von Notwehr, sich einfach fallen zu lassen.
Bei Kindern der typische Move von jüngeren Geschwistern ;)


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05.04.2024 um 21:39
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist mir völlig neu, daher hätte ich dafür gerne mal eine Quelle bzw die entsprechende Rechtsgrundlage.
Na die Rechtsgrundlage ist die Notwehr - ein Jedermannsrecht. Da muss ich wohl keine Quelle liefern oder? Im §32 StGB - und auch noch im BGB und OWiG zu finden.



So, Quelle dafür, dass auch das Recht am eigenen Bild notfalls im Rahmen der Notwehr verteidigt werden dürfte:


Kommt aber wie gesagt immer auf den Einzelfall aller darin enthaltenden Umstände an, wie es üblich im lieben Recht ist.

Dennoch kann man grundsätzlich sagen:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein grundsätzlich notwehrfähiges Rechtsgut. Ein Betroffener kann bei einer Anfertigung von Bildnissen seiner Person zum Mittel der Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB) greifen, solange der gegenwärtige rechtswidrige Angriff noch fortdauert.

Der weit verbreitete Irrglaube, man dürfe alles und jeden fotografieren, ist also nicht ganz korrekt. Richtig daran ist nur, wie das Gericht auch darstellt, dass im Ergebnis die Anfertigung eines Bildnisses (nur) in dem Umfang zulässig ist, in dem es nach §§ 22, 23 KUG verbreitet werden darf. Möchte eine Person nicht fotografiert werden, so kann sogar der „Angriff“ auf den Fotografen aus Notwehr heraus gerechtfertigt sein, da das Persönlichkeitsrecht erheblich verletzt wird.
Quelle: https://www.rechtambild.de/2012/04/olg-hamburg-zur-notwehrbedingte-gewalt-gegen-anfertigung-von-bildnissen/


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05.04.2024 um 21:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Hervorhebung durch mich.
Notwehr greift nur, wie in jedem Notwehrfall eigentlich, solange der rechtswidrige Angriff noch andauert. In dem Fall bedeutet das so lange noch weiter fotografiert würde.
Es ist auf dem Video aber zu sehen, dass der Anzeigenhauptmeister gar nicht fotografiert, sondern dass eine Auseinandersetzung zwischen den beiden stattfindet.
In diesem Fall gibt es keine Notwehrsituation.
Hatte ich vorhin schon mit berücksichtigt - also die Voraussetzung der Gegenwärtigkeit (kurz bevorstehend, gerade stattfindend oder noch andauernd)
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Möglich, nur möglich, dass ein rechtswidriger Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Rechtes am eigenen Bild vorgelegen haben könnte. Ist grundsätzlich auch notwehrfähig.

Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob man den Angriff (wenn überhaupt) auch noch als noch andauernd hätte ansehen können, sollte N zwar das Foto bereits geschossen haben, aber nach Aufforderung auch nicht wieder gelöscht haben.

Sollte (nur für den Fall sollte) tatsächlich eine Notwehrlage für die Frau vorgelegen haben, wäre es ihr gutes Recht gewesen nicht erst die Polizei zu rufen, sondern selbst unmittelbar einzuschreiten -wie bspw. in den Besitz von N einzugreifen bzw. zu versuchen ihm sein Handy wegzunehmen, sollte er sämtliche Aufforderungen ignoriert haben.
Ps.
Stimmt, die Frau behauptet nur von N fotografiert oder (wars gefilmt) worden zu sein. Muss nicht stimmen.


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05.04.2024 um 21:47
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob man den Angriff (wenn überhaupt) auch noch als noch andauernd hätte ansehen können, sollte N zwar das Foto bereits geschossen haben, aber nach Aufforderung auch nicht wieder gelöscht haben
Ich gehe bei dem was ich gesehen hab, davon aus das er sie die ganze Zeit gefilmt hat und davon kann sie auch ausgegangen sein, der Auslöser, vielleicht eine Bemerkung von N das er alles auf Handy hat...
Und er muss sich auch nicht fallen lassen, er kann auch einfach gehen... Umdrehen und gehen. Die Nummer mit dem Fallenlassen nimmt ihm keiner ab als Rückzug, Das wäre zu absurd... Ist ja sogar extra liegengeblieben obwohl keine Verletzungen.


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05.04.2024 um 21:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:auch noch als noch andauernd hätte ansehen können, sollte N zwar das Foto bereits geschossen haben, aber nach Aufforderung auch nicht wieder gelöscht haben.
Dann dauert der "Angriff" ja nicht an.
Da hättw es ausgereicht, die Polizei zu rufen, es galt eben nicht, etwas schnell zu beenden.
Immer vorausgesetzt, der hatte sie tatsächlich photografiert.


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05.04.2024 um 21:53
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich gehe bei dem was ich gesehen hab, davon aus das er sie die ganze Zeit gefilmt hat
Verlink mal bitte die Quelle, auf der zu
sehen ist, dass er die ganze Zeit filmt.
Auf dem hier verlinkten Videoclip der Bild-Zeitung ist das nicht zu sehen.


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05.04.2024 um 22:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Dann dauert der "Angriff" ja nicht an.
Würde sagen, hängt auch davon ab, was er mit den Fotos oder Videoaufnahmen unmittelbar vorgehabt haben könnte oder?

Aber da bin ich jetzt auch überfragt.

Ps.


Was aber ersichtlich für mich ist, dass der Sturz wirklich bewusst von N selbst herbeigeführt wurde.

Für mich sieht es wirklich so aus als wäre es keine Folge des Versuchs seitens der Frau N das Handy weg/abzunehmen.


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05.04.2024 um 22:14
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Heute sind so viele Menschen Aggro und übertreiben es gleich - selbst dann, wenn anfangs je nach Einzelfall noch im Recht.
Dazu nochmal: Das war Hauptsächlich allgemeint gemeint. N sollte da wirklich für die Zukunft aufpassen, wen er alles ungefragt/gegen den Willen fotografiert oder filmt. Also Personen.
Der zitierte Beitrag von Freigeist38 wurde gelöscht. Begründung: Bitte halte deinen Tonfall im Zaum
Sagen wir so: Seit heute hat sich meine Sympathie ihm gegenüber auch etwas gelegt. Auch wegen so manchen Äußerungen von ihm, von denen ich heute Morgen auch noch nichts wusste.


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05.04.2024 um 22:36
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sagen wir so: Seit heute hat sich meine Sympathie ihm gegenüber auch etwas gelegt
Man muss den auch nicht unbedingt sympathisch finden, finde ich.
Es dürfte ja unstrittig sein, dass er schon "sehr speziell" ist, vorsichtig ausgedrückt.
Muss man nicht mögen.
Aber ich finde es geht ein bisschen zu weit, wenn jetzt Personen, die aggressiv auf ihn reagieren z.B diese Frau, die versucht ihm das Handy zu entreißen, zum "Opfer" gemacht werden und er damit zum Täter.
Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen.


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