@AbahatschiAls erstes muss eine Analyse durch den Gesetzgeber geschehen.
Ich kann nur mal einen Gedankengang aus meiner Laiensicht dazu beitragen.
Nie hat man davon gehört, dass L‘amour toujours in einer Bahn gesungen wurde, in der sich 50% Ausländer befanden, die zur Arbeit oder nach Hause fuhren. Warum wohl?
Was wird mit dem Grölen von ausländerfeindlichen Parolen in Diskotheken bezweckt? Sollen die sich ausländerfrei mit der Zeit entwickeln? Ist das im Sinne des Gesetzgebers, wenn er meint, dass es in Diskotheken nicht zu bestrafen ist? Wie wäre es mit einer Ordnungsstrafe? Wird denn nicht die öffentliche Ordnung gestört durch solche Parolen?
Und überhaupt: Wie kommt das Gericht dazu, auf Asylantenheime zu verweisen, wo doch „Ausländer raus“ geschrien wurde? Nicht jeder Ausländer ist ein Asylant.
Abahatschi schrieb:Wie lautet dein Vorschlag?
Mit einer sehr guten Analyse fängt alles an. Ein einzelnes Gericht ist mit so einer Analyse überfordert.