EnyaVanBran schrieb:nd dann zu beachten...Der Vertrauensgrundsatz ist ein Rechtsprinzip im Straßenverkehr. Es besagt bei unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann. Während er etwa in Österreich in der Straßenverkehrsordnung normiert ist, stellt er in Deutschland eine Konstruktion der Rechtsprechung dar.
Das ist auch erstmal vernünftig. Gerichte haben die Möglichkeit das deutlich fallspezifischer zu sehen.
Bei Unfällen gibt es in Wirklichkeit meist zwei Verursacher, einmal der gegen einen § der StVO verstoßen hat und der andere, der eben mehr oder weniger abgelenkt war und vielleicht doch den Unfall hätte vermeiden können. In vielen Fälle hat man dann derjenige eine Teilschuld, weil vom Gericht erkannt wurde, dass die gesetztlich vorgeschrieben Rücksichtnahme zu wünschen gelassen hat bzw. sein Fahrverhalten nicht der Ferkehrssituation angemessen war. Und das äußert sich dann u.a. so, dass dessen Schaden am Auto nicht voll bezahlt wird.
Und nur so klappt in Wirklichkeit der Verkehr, weil einfach jeder mal einen Fehler macht, nicht nur alte Menschen, nicht nur Fahranfänger. In den meisten Fällen wirken sich Fehler glücklicherweise nicht aus, weil gar kein anderes Auto dort war oder der andere richtig reagiert hat (siehe Eingangspost).