Schubiack schrieb:Ok, kann man dann nicht von Tatauswirkung reden? Ich könnte mir vorstellen damit fühlten sich die Angehörigen gleich ein bisschen angenommener (meine Meinung).
Aber die Folge der Tat ist nicht die Tötung sondern der Tod. Die Tötung ist die Tat selber. So zumindest substantiviere ich.
Nein, kann man nicht, der Erfolg setzt vorraus das die Tötung auch beabsichtigt war, wenn der Tod nur eine Tatfolge ist kann das auch unabsichtlich passiert sein, oder nur in Kauf genommen statt gewollt gewesen sein. Das führt dann zu ganz anderen Straftatbeständen (Mord, KV mit Todesfolge, Totschlag).
Es geht hier wirklich um die Präzision der Sprache.
"Tatabschluss" kann man auch nicht nehmen, weil z.B. in einem Amoklauf die "Rahmentat" noch weiterläuft während einzelne Opfer schon getötet sind. Der ganze Amoklauf (oder auch Terroranschlag, Bankraub usw.) bildet ja eine in sich geschlossene Tathandlung in Tateinheit mit der noch verschiedene andere Taten stattfinden.