Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst
02.08.2021 um 17:04@paxito
Beispiel: Es wird ein Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid eingelegt. Die Person die den Widerspruch einlegt führt an, dass sie mehr Geld erhalten müsse und bittet damit um Überprüfung des Bescheides.
Das Jobcenter überprüft dann im Rahmen dessen den Bescheid und stellt fest, dass die Person tatsächlich WENIGER Geld bekommen müsste. Das wäre allerdings eine "Verböserung", da der Widerspruch dann dazu geführt hätte, dass die Person weniger Geld bekommen würde. Dass ein Widerspruch aber einen Nachteil für eine Person herbeiführt, ist so nicht gewollt und eine "Verböserung" im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ist nicht möglich - das heisst, es würde dabei verbleiben, dass die Person zu viel Geld erhält.
Beispiel: Es wird ein Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid eingelegt. Die Person die den Widerspruch einlegt führt an, dass sie mehr Geld erhalten müsse und bittet damit um Überprüfung des Bescheides.
Das Jobcenter überprüft dann im Rahmen dessen den Bescheid und stellt fest, dass die Person tatsächlich WENIGER Geld bekommen müsste. Das wäre allerdings eine "Verböserung", da der Widerspruch dann dazu geführt hätte, dass die Person weniger Geld bekommen würde. Dass ein Widerspruch aber einen Nachteil für eine Person herbeiführt, ist so nicht gewollt und eine "Verböserung" im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ist nicht möglich - das heisst, es würde dabei verbleiben, dass die Person zu viel Geld erhält.